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Medienfonds VIP 4: Positives Urteil für Anleger

Veröffentlicht von Andreas Frank am 19. August 2010

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Ein VIP 4 Anleger hat vor dem Oberlandesgericht München Az. 5 U 2034/08 eine Schadensersatzklage gegen die Unicredit Bank AG (ehemals HypoVereinsbank) gewonnen. Der Anleger erhält das gesamte investierte Geld nebst Zinsen zurück. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde bereits am 13. Juli 2010 verkündet.

Die Bank hatte den Anleger nicht ausreichend aufgeklärt. Für viele Anleger des Medienfonds VIP 4 bedeutet dies neue Hoffnung, das investierte Geld zurückzuerhalten. Darüber hinaus hat diese Entscheidung große Bedeutung für alle VIP Medienfonds.

Medienfonds VIP 4: Gründe für die Haftung

VIP 4 wurde im Jahr 2004 aufgelegt und an ca. 5.000 Anleger vertrieben. Dieser Medienfonds wurde als Steuersparmodell an vermögende Anleger vertrieben. Sie sollten von Steuervorteilen profitieren. Die Anleger brachten rund 55 Prozent des Geldes auf. Den Rest finanzierte die Unicredit Bank AG (ehemals Hypovereinsbank). Den Anlegern wurde verschwiegen, dass von den eingeworbenen Geldern nur ein sehr geringer Teil in die Filmproduktion fließen würde. Nach den Feststellungen der Finanzverwaltung flossen rund 70 Prozent des Kapitals an die Unicredit Bank AG zurück, die am Ende der Laufzeit die garantierte Auszahlung leistete. Den Anlegern des Medienfonds VIP 4 wurden die Steuervorteile nachträglich aberkannt. Die von den Beratern versprochenen Renditen blieben fast vollständig aus.

Aufklärungspflichtverletzung führt zu Schadensersatz

Die Unicredit Bank AG (ehemals Hypovereinsbank) hätte die Anleger des Medienfonds VIP 4 darüber aufklären müssen, dass nur ein geringer Teil des Kapitals in die Filmproduktion fließen würde. Diese Pflicht bestand insbesondere deshalb, weil die Bank insoweit einen gewissen Wissensvorsprung hatte. Für viele Anleger wäre dies ein wichtiges Kriterium gewesen, die Anlage möglicherweise nicht zu tätigen. Insbesondere im Hinblick darauf, dass die Gefahr einer steuerlichen Aberkennung bestanden habe.

Aufgrund dieser Aufklärungspflichtverletzung besteht ein Schadensersatzanspruch gegen die Banken, die diesen Medienfonds vertrieben haben. Betroffene Anleger haben die Möglichkeit, sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen und sich umfassend über die in ihrem Fall in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann