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Landgericht Lüneburg verurteilt Vermittler zu Schadensersatz und Rückabwicklung einer Schiffsfonds-Beteiligung

Veröffentlicht am 28. Juni 2021

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In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Lüneburg die Lück Consult KG als Vermittlerin zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der von ihr empfohlenen hochriskanten Anlage am Schiffsfonds Güttler, Velte & Brügge – MS „Celine C“ GmbH & Co. KG verurteilt (Urteil vom 25.06.2021, Az. 5 O 107/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Lüneburg bestätigt gravierende Beratungsfehler

Das LG Lüneburg bestätigte in seinem Urteil gleich mehrere Beratungsfehler des Vermittlers. Das Ehepaar zeichnete in den Jahren 2010 und 2011 Anteile am der Güttler, Velte & Brügge – MS „Celine C“ GmbH & Co. KG in Höhe von zusammen etwa 245.000,- EUR. Der Zeichnung der Kommanditanteile war ein Beratungsgespräch mit dem Vermittler der Lück Consult GK vorausgegangen. Die Kläger verfolgten mit ihrer Anlage klare Anlageziele, die sie dem Vermittler gegenüber deutlich formulierten. Dazu zählten in erster Linie die Altersvorsorge bzw. die sichere Schließung einer Versorgungslücke und eine sichere Anlage als Ersatz für eine Eigentumswohnung. Der Vermittler empfahl unseren Mandanten daraufhin die hochspekulative Anlage am geschlossenen Schiffsfonds Güttler, Velte & Brügge – MS „Celine C“ GmbH & Co. KG zur Altersvorsorge. Durch diesen Beratungsfehler hat der Vermittler seine Pflicht zu einer anlegergerechten Beratung verletzt. Für solch eine Pflichtverletzung findet das Gericht im Urteil klare Worte: „Ein Schiffsfonds ist eine hochrisikobehaftete Anlage und daher zur Altersvorsorge überhaupt nicht geeignet. Allein die Empfehlung eines derartigen Produktes stellt sich als fehlerhaft dar.“

Ein weiterer Beratungsfehler liegt darin, dass der Vermittler das Ehepaar nicht über die hohen Weichkosten des Schiffsfonds infromiert hatte. Bei den sogenannten weichen Kosten handelt es sich beispielsweise um Kosten für den Vertrieb (Provisionen), für Vergütungen oder die Verwaltung des Fonds. Das Geld fließt nicht in die Anlage und steht somit nicht für die Ertragserwirtschaftung zur Verfügung. Die Information stellt somit eine wichtige Grundlage für die Anlageentscheidung von Verbrauchern*innen dar.

Rückabwicklung einer Schiffsfonds-Beteiligung: Was Geschädigte tun können

Eine Möglichkeit des Fondsausstiegs besteht dann, wenn Anleger ihre Beteiligung unter falschen Voraussetzungen erworben haben. Der Kommanditist einer KG, der durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Anlagegesellschaft als Gesellschafter beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Von Vorteil ist insbesondere der Schadensersatzumfang. Im Erfolgsfall werden Anleger so gestellt, als ob sie die Beteiligung nie erworben hätten. Der Gesellschafter erhält das eingesetzte Kapital zurück und überträgt den Gesellschaftsanteil. Keine andere Ausstiegmöglichkeit ermöglicht die vollständige Rückabwicklung und Freistellung von sämtlichen wirtschaftlichen Nachteilen im Zusammenlag mit der Kapitalanlage.

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Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadenersatz. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung für Ihre geschlossenen Fondsbeteiligungen. Füllen Sie unseren Online-Fragebogen aus und lassen Sie ihn uns  mitsamt den erbetenen Unterlagen zukommen. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

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