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Rückforderung von Ausschüttungen: Hansa Treuhand Flottenfonds V

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 30. August 2019

Anleger des Schiffsfonds Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V wurden bereits mehrfach aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Nun fordert Rechtsanwalt Christian M. Scholz, Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren der Schiffahrts-Gesellschaft MS „HS SCOTT“ mbH & Co. KG erneut Ausschüttungen zurück.

Der im Jahr 2007 aufgelegte geschlossene Schiffsfonds HT Flottenfonds V umfasste die drei Schifffahrtsgesellschaften

  • MT „HS ELEKTRA“ mbH & Co. KG
  • MS „HS BERLIOZ“ mbH & Co. KG
  • MS „HS SCOTT“ mbH & Co. KG

Der Schiffsfonds Hansa Treuhand Flottenfonds V

Anleger konnten sich mit einer Mindesteinlage von 20.000 Euro an dem Hansa Treuhand Flottenfonds V beteiligen. Der Fonds investierte in den Tanker MT HS Elektra und die beiden Containerschiffe MS HS Berlioz und MS HS Scott. Aufgrund der sinkenden Nachfrage auf den Schifffahrtsmärkten nach der Wirtschaftskrise 2008 konnten die Fondsgesellschaften die prospektierten Charterraten nicht mehr erwirtschaften und gerieten in wirtschaftliche Schieflage. Mit den Charterraten sanken auch die Verkaufspreise der Schiffe. Sanierungsmaßnahmen und Betriebsfortführungskonzepte scheiterten.

Der Tanker MT „HS ELEKTRA“ musste im Jahr 2013 notverkauft werden. Die Beteiligungsgesellschaft Schiffahrts-Gesellschaft „HS SCOTT“ mbH & Co. KG musste 2014 Insolvenz anmelden. Der damalige Insolvenzverwalter Dr. Olaf Büchler ist zwischenzeitlich verstorben. Zu seinem Nachfolger wurde Insolvenzverwalter Christian M. Schulz bestellt. Zuletzt, am 8. November 2016, stellte die Geschäftsführung den Insolvenzantrag für die Schiffahrts-Gesellschaft „HS BERLIOZ“ mbH & Co. KG. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte bestellt.

Anleger des Schiffsfonds Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V wurden bereits mehrfach aufgefordert, ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen. Im Jahr 2012 waren die Gesellschafter zur Vermeidung der Insolvenz der „HS ELEKTRA“ mbH & Co. KG aufgefordert worden, die an sie ausgezahlten Ausschüttungen zurückzuzahlen. Im Jahr darauf forderte die Geschäftsführung der Schiffahrts-Gesellschaftern „HS BERLIOZ“ und „HS SCOTT“ selbst und auch im Namen der finanzierenden Bank Ausschüttungen zurück.

Ausschüttungen werden zurückgefordert – Wir helfen bei der Verteidigung

Rückforderungen von bereits geleisteten Ausschüttungen sind eine der ersten und häufigsten Maßnahmen, zu welchen die Gesellschaften greifen, um mehr Kapital zu beschaffen. Doch diese Rückforderungen sind in vielen Fällen unwirksam. Es bedarf spezieller vertraglicher Regelungen, welche eine derartige Rückforderung ermöglichen. Wurde eine derartige Regelung nicht in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen, besteht keine Verpflichtung der Anleger, der Forderung der Schiffsfonds Gesellschaft nachzukommen.

Sind auch Sie im Besitz von Schiffsbeteiligungen? Verlangt die Gesellschaft die Rückzahlungen Ihrer Ausschüttungen oder haben Sie diese gar bereits wieder zurückgezahlt? Zahlen Sie keine Ausschüttungen ohne Prüfung Ihres Falles zurück! Nicht immer sind Insolvenzverwalter, Fondsgesellschaft oder Gläubiger zur Rückforderung von Ausschüttungen berechtigt. In diesen Fällen sollten Sie sich gegen die Rückforderungen wehren. Zahlreiche Klagen von verschiedenen Insolvenzverwaltern scheiterten bereits vor Gericht, in diesen Fällen mussten Anleger nichts zurückzahlen. Oft gelingen auch ein außergerichtlicher Vergleich und damit die Reduzierung der geltend gemachten Rückzahlungsbeträge. Wir helfen Ihnen bei der Abwehr von Ausschüttungsrückforderungen durch Dritte wie Insolvenzverwalter oder der Fondsgesellschaft und bei Sanierungskonzepten.

Umfangreiche Informationen und Fallkonstellationen finden Sie im Beitrag Rückforderungen von Ausschüttungen.

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