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Staatsanwaltschaft ermittelt bei WSW WohnSachWerte eG: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt für Genossenschaftsmitglieder

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 13. Mai 2022

Baustelle-mehrere-Bürogebäude

Im März 2022 wurden staatsanwaltliche Ermittlungen gegen mehrere Personen im Zusammenhang mit der WSW WohnSachWerte eG („Förderhelden“) bekannt. Seit Ende August läuft ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WSW WohnSachWerte eG. Genossenschaftsanteile sind kein Sparprodukt, sondern unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Verlustrisiken. Im Insolvenzfall droht sogar der Totalverlust des investierten Kapitals. Als spezialisierte Kanzlei kennen wir die Problematik solcher Genossenschaftsbeteiligungen. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung beraten wir Betroffene zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Bewerben von Fördergeldern – Genossenschaftsbeteiligung wider Willen?

Über die Website der Marke Förderhelden der WohnSachWerte eG wurden die Genossenschaftsanteile online vertrieben. Vielen Interessierten war dies jedoch nicht bewusst, in den uns bekannten Fällen liegt keine schriftliche Beitrittserklärung vor. Geschädigte wurden oft erst stutzig, als sie über ihre Lohnabrechnung merkten, dass Geld abgebucht wurde. Beworben wurde vordergründig die Sicherung staatlicher Fördermittel: „Du würdest gerne Fördergelder für Arbeitnehmer vom Staat in Anspruch nehmen, hast aber keine Lust auf seitenweise Anträge oder Formulare? Dann bist Du bei uns genau richtig.“ Es wurde nicht deutlich darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme der Fördergelder eine Beteiligung als Genossenschaftsmitglied erforderlich ist. Auch fehlte meist der Hinweis auf die umfangreichen Risiken einer solchen Beteiligung. Förderhelden haben gezielt Kleinanleger*innen angesprochen: „Das Konzept kann bereits bei einem geringen finanziellen monatlichen Aufwand in Anspruch genommen werden.“

Hausdurchsuchungen, Betrugsvorwürfe und Insolvenzantrag

Laut einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz und der Staatsanwaltschaft Weiden i.d. Oberpfalz fanden an dreißig verschiedenen Orten in Deutschland Durchsuchungen von Büro- und Privaträumen statt. In der Pressemitteilung heißt es: „Die Beschuldigten stehen mit unterschiedlichen Beteiligungen im Verdacht, seit 2018 durch Täuschungen bei der Akquirierung von Neumitgliedern die Überweisung sog. vermögenswirksamer Leistungen an die Genossenschaft erwirkt zu haben.“ So sollen sich unrechtmäßige Einnahmen in Höhe von mehr als sieben Millionen Euro ergeben haben. Wieviel von den eingeworben Geldern tatsächlich in Immobilien investiert wurden, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Update September 2022: Am 31.08.2022 wurde Dr. Hubert Ampferl der Kanzlei Dr. Beck & Partner vom Insolvenzgericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzantragsverfahren läuft noch. Nach Angaben der Kanzlei ist mit einer Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind oder nicht, nicht vor Oktober 2022 zu rechnen.

Update Dezember 2022: Am 15.12.2022 hat das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle ist der 10.03.2023.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Mitglieder der WSW WohnSachWerte eG

Die mehr als 12.000 Mitglieder der WohnSachWerte eG, die den Verlust ihres investierten Kapitals fürchten, fragen sich, was sie jetzt tun können. Wir bieten Betroffenen eine kostenfreie Ersteinschätzung ihres individuellen Falles:

  • Außerordentliche Kündigung der Genossenschaftsbeteiligung: Wir prüfen Ihre Kündigungsmöglichkeiten und Auszahlung des sogenannten Auseinandersetzungsguthabens.
  • Möglichkeit des Widerrufs der Beteiligung: Wir prüfen, ob die Beteiligung heute noch widerrufen werden kann.
  • Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche und potentieller Anspruchsgegner: Wir raten zur Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler*innen oder Berater*innen. Diese hätten über die bestehenden Risiken wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko bei einem Beitritt zur WSW WohnSachWerte eG aufklären müssen. Erfahrungsgemäß sind in vielen Fällen die pflichtgemäße Information und Aufklärung nicht ausreichend. Schadensersatzansprüche können auch gegenüber Genossenschaftsverantwortlichen bestehen, vor allen dann, wenn sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft auf Betrug bestätigt. Das Ziel eines erfolgreichen Schadenersatzverfahrens ist es, Geschädigte so zu stellen, als ob sie die Beteiligung nie gezeichnet hätten. Das bedeutet, dass Mitglieder auch von eventuellen Nachschusspflichten seitens des Insolvenzverwalters im Falle der Insolvenz freigestellt werden könnten.
  • Vertretung im Insolvenzverfahren. Im Insolvenzfall könnte Mitglieder mit Ratenzahlungen das Risiko treffen, dass sie die Einzahlung des Restbetrages auf einmal leisten müssten.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann