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Veröffentlicht von Ingrid Arnold-Gloksin am 11. Februar 2021
Die Texxol Mineralöl AG aus dem niedersächsischen Brackel ist Anbieterin eines Fonds, der sich mit der Ausbeutung von Rohstoffen befasst. Anleger treten der Gesellschaft als stille Gesellschafter bei. Nach Angaben der Texxol Mineralöl AG haben bislang rund 3.000 Anleger fast 60 Mio. investiert. In der Vergangenheit stand die Texxol Mineralöl AG bei Verbraucherschützern immer wieder in der Kritik. Unter anderem deshalb, weil Anleger aufgefordert wurden, bereits erhaltende Gewinne zurückzuzahlen oder Risiken verharmlost werden.
Die Texxol Mineralöl AG bietet Anlegern, sich mittels (Raten-) Sparplänen und Einmalanlagen an Öl- und Gasinvestitionen in den USA und Investitionen in Erneuerbare Energien in Deutschland zu beteiligen. Für die Sparpläne oder Einmalanlagen gibt es folgende Produkte, die verschiedene Laufzeiten und Ausschüttungsmodelle vorsehen:
Anleger können sich bereits mit geringen Summen ab einer Höhe von 1.000,- EUR beteiligen, die Ratensparpläne beginnen ab 50,00 EUR im Monat. Bei einer stillen Beteiligung handelt es sich um ein risikoreiches Anlagemodell, das für sicherheitsorientierte Anleger oder als Altersvorsorge ungeeignet ist. Unserer Erfahrung nach wurden Verbraucher bei Vertragsabschluss in der Regel nicht über das erhebliche Risiko einer solchen stillen Beteiligung aufgeklärt. Zudem sehen sie sich mit Rückforderungen konfrontiert oder erhielten zum Vertragsende ihre eingezahlten Beträge nicht in vollem Umfang zurück.
In der Vergangenheit haben ehemalige Texxol-Anleger ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert werden, bereits abgerechnete und ausgezahlte teilweise Gewinne zurückzuzahlen. Die Zahlungsaufforderung wird mit einer Nachprüfung begründet: „Nach einer Software-Umstellung und der damit verbundenen Abrechnungsüberprüfung“ sei aufgefallen, dass individuelle Abrechnungen nach Beendigung des Vertrages fehlerhaft waren. Die teilweise erheblichen Beträge sollen Anleger als Einmalbetrag oder als Ratenzahlungen über vier Raten zurückzahlen. Für Anleger ist die Aufforderung – und warum die Fehler erst Jahre später auffielen – kaum nachvollziehbar, denn detaillierte Informationen zur Korrektur oder eine Neuberechnung der Abrechnung fehlen.
Wir vertreten bereits Anleger der Texxol Mineralöl AG. Im Fall der geforderten Rückzahlungen empfehlen wir betroffenen Anlegern, zunächst keine Zahlungen ohne Prüfung vorzunehmen. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Möglichkeiten unverbindlich und kostenfrei.
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Die TEXXOL Mineralöl AG steht mit ihrem Beteiligungskonzept seit längerer Zeit in der Kritik. Stiftung Warentest warnte im Jahr 2016 vor den Risiken dieser Kapitalanlage und setzte diese auf die Warnliste Geldanlage. Die Bezeichnung Sparplan könne bei Anlegern der Eindruck entstehen lassen, dass man mit monatlich kleinen Raten sicher Kapital aufbauen kann. Tatsächlich handelt es sich bei einer stillen Beteiligung um eine unternehmerische Beteiligung mit sehr hohen Risiken – bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Als betroffener Anleger können Sie kostenfrei prüfen lassen, ob Sie die Möglichkeit der Rückabwicklung der Beteiligung oder eine Widerrufsmöglichkeit haben. Nutzen Sie unseren Online- Fragebogen für eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere spezialisierten Anwälte.
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Sie haben weitere Fragen zu Texxol Sparpläne und Einmalanlagen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.
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