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Veröffentlicht von Ingrid Arnold-Gloksin am 11. Februar 2021
Die Texxol Mineralöl AG aus dem niedersächsischen Brackel ist Anbieterin eines Fonds, der sich mit der Ausbeutung von Rohstoffen befasst. Anleger treten der Gesellschaft als stille Gesellschafter bei. Nach Angaben der Texxol Mineralöl AG haben bislang rund 3.000 Anleger fast 60 Mio. investiert. In der Vergangenheit stand die Texxol Mineralöl AG bei Verbraucherschützern immer wieder in der Kritik. Unter anderem deshalb, weil Anleger aufgefordert wurden, bereits erhaltende Gewinne zurückzuzahlen oder Risiken verharmlost werden.
Die Texxol Mineralöl AG bietet Anlegern, sich mittels (Raten-) Sparplänen und Einmalanlagen an Öl- und Gasinvestitionen in den USA und Investitionen in Erneuerbare Energien in Deutschland zu beteiligen. Für die Sparpläne oder Einmalanlagen gibt es folgende Produkte, die verschiedene Laufzeiten und Ausschüttungsmodelle vorsehen:
Die Beteiligungen sind als Einmalanlagen (Tarife Classic und Classic Plus) mit Laufzeiten von 5 bzw. 10 Jahren oder als Ratensparmodelle (Tarife Sprint, Sprint Plus und Premium) mit Laufzeiten bis zu 20 Jahren möglich. Anleger können sich bereits mit geringen Summen ab einer Höhe von 1.000,- EUR beteiligen, die Ratensparpläne beginnen ab 50,00 EUR im Monat. Bei einer stillen Beteiligung handelt es sich um ein risikoreiches Anlagemodell, das für sicherheitsorientierte Anleger oder als Altersvorsorge ungeeignet ist. Unserer Erfahrung nach wurden Verbraucher bei Vertragsabschluss in der Regel nicht über das erhebliche Risiko einer solchen stillen Beteiligung aufgeklärt. Zudem sehen sie sich mit Rückforderungen konfrontiert oder erhielten zum Vertragsende ihre eingezahlten Beträge nicht in vollem Umfang zurück.
Für die mit dem Vertragsabschluss verbundenen Kosten und dem allgemeinen Verwaltungsaufwand der TEXXOL AG zahlen Anleger als einmalige Kostenbeteiligung an die TEXXOL Mineralöl AG ein Agio zusätzlich zur Zeichnungssumme und/oder eine in der Einlage enthaltene enorm hohe Vertragsgebühr. Die Höhe richtet sich nach den einzelnen Tarifen und beträgt zum Beispiel beim Tarif Classic 5 % Agio und eine Vertragsgebühr von 20 % der Zeichnungssumme; beim Sprint Plus beträgt die Vertragsgebühr 40 Monatsraten.
Der Erwerb dieser Beteiligung ist für Gesellschafter mit enorm hohen weichen Kosten verbunden. Dies bedeutet, dass diese Gelder nicht in die Investitionen fließen und somit nicht zur Ertragserwirtschaftung zur Verfügung stehen. Es stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit solch hoher Vertragsgebühren, die für die Anleger eine überraschende Geschäftsbedingung darstellt.
Ein „Ansparplan“ in Form einer stillen Beteiligung ist nicht mit einem gewöhnlichen Sparplan vergleichbar. Es handelt sich nicht um eine geschützte und sichere Anlage. Es gibt keine festgelegte Verzinsung und der Erhalt des eingezahlten Kapitals ist nicht garantiert. Hier besteht die Möglichkeit des Totalverlustes ohne dass die Pflicht zur Weiterzahlung der Raten entfallen würde.
Bei einer stillen Beteiligung handelt es sich um ein risikoreiches Anlagemodell, das für sicherheitsorientierte Anleger oder als Altersvorsorge ungeeignet ist. Prospekte und Finanzberater stellten den Anlegern hohe Gesamtauszahlungen und jährliche „Vorabgewinne“ in Höhe von 6 – 11 % in Aussicht. Bei den Anlegern wurde der Eindruck erweckt, sie könnten mit einem Ratensparplan oder einer Einmalanlage durch sichere Sachwerte Vermögen aufbauen.
Mit der Beteiligung als stiller Gesellschafter an der Emittentin verbindet sich das Risiko eines Total- oder Teilverlustes der Beteiligung zzgl. Agio bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers. Es besteht zudem das Risiko des Eintritts von geringeren als prognostizierten Zahlungen an den stillen Gesellschafter bis hin zum Totalausfall der laufenden Zahlungen. Der stille Gesellschafter haftet als Ratensparer im Falle einer Insolvenz oder eines wirtschaftlichen Misserfolgs der Texxol Mineralöl AG bzw. bei Vermögensverfall für vertragsgemäß erhaltene Entnahmen und Vorabgewinne bzw. für die vereinbarte Zahlung seiner Einlage. Des Weiteren hat der stille Gesellschafter die ausstehende Einlage weiter einzuzahlen. Es besteht somit das Risiko, dass der stille Gesellschafter die Entnahmen, Vorabgewinne und weitere erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen hat und zudem ausstehende Einlagen weiter leisten muss, selbst wenn die Texxol AG insolvent werden sollte.
In der Vergangenheit haben ehemalige Texxol-Anleger ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert werden, bereits abgerechnete und ausgezahlte teilweise Gewinne zurückzuzahlen. Die Zahlungsaufforderung wird mit einer Nachprüfung begründet: „Nach einer Software-Umstellung und der damit verbundenen Abrechnungsüberprüfung“ sei aufgefallen, dass individuelle Abrechnungen nach Beendigung des Vertrages fehlerhaft waren. Die teilweise erheblichen Beträge sollen Anleger als Einmalbetrag oder als Ratenzahlungen über vier Raten zurückzahlen. Für Anleger ist die Aufforderung – und warum die Fehler erst Jahre später auffielen – kaum nachvollziehbar, denn detaillierte Informationen zur Korrektur oder eine Neuberechnung der Abrechnung fehlen.
Wir vertreten bereits Anleger der Texxol Mineralöl AG. Im Fall der geforderten Rückzahlungen empfehlen wir betroffenen Anlegern, zunächst keine Zahlungen ohne Prüfung vorzunehmen. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Möglichkeiten unverbindlich und kostenfrei.
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Die Texxol Mineralöl AG steht mit ihrem Beteiligungskonzept seit längerer Zeit in der Kritik. Stiftung Warentest warnte im Jahr 2016 vor den Risiken dieser Kapitalanlage und setzte diese auf die Warnliste Geldanlage. Die Bezeichnung Sparplan könne bei Anlegern der Eindruck entstehen lassen, dass man mit monatlich kleinen Raten sicher Kapital aufbauen kann. Tatsächlich handelt es sich bei einer stillen Beteiligung um eine unternehmerische Beteiligung mit sehr hohen Risiken – bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Aufgrund der bisherigen Entwicklung der Texxol AG wird deutlich, dass der prognostizierte Anlageerfolg für die stillen Gesellschafter nicht eintreten kann. Zahlreiche Anleger haben nach Kündigung der Verträge nach beendeter Laufzeit Verluste erlitten. Anleger mit bereits beendeten Verträgen wurden mit Rückforderungen von Auszahlungen konfrontiert. Das ist nicht verwunderlich, denn „Vorabgewinne“ können nur ausgezahlt werden, wenn die Texxol AG Gewinne erwirtschaftet hat. Aus den im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresberichten ergibt sich, dass die AG über Jahre nur Verluste erwirtschaftet hatte.
Als betroffener Anleger können Sie kostenfrei prüfen lassen, ob Sie die Möglichkeit der Rückabwicklung der Beteiligung oder eine Widerrufsmöglichkeit haben. Nutzen Sie unseren Online- Fragebogen für eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere spezialisierten Anwälte.
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Sie haben weitere Fragen zu Texxol Sparpläne und Einmalanlagen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.
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