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UBG Rendite-Fonds: Klage der Sparkasse Kraichgau abgewiesen

Veröffentlicht von Ingrid Arnold-Gloksin am 15. August 2003

Waage-Justitia

Das Landgericht Karlsruhe hat in drei von unserer Kanzlei geführten Verfahren am 15. August 2003 Klagen der Sparkasse Kraichgau gegen die Darlehensnehmer und Gesellschafter eines UBG-Fonds abgewiesen.

Der Sachverhalt zu den Fällen

Die Verfahren betrafen in allen drei Fällen Gesellschafter des UBG-Fonds P 114 – Immobiliengesellschaft EKZ Helmstadt GbR. Die Gesellschafter waren dem UBG-Fonds Helmstadt GbR beigetreten und hatten dem Treuhänder, der Fa. Dr. Jehl Steuerberatungsgesellschaft GmbH, eine Vollmacht zum Abschluss aller Verträge erteilt. Es wurde mit der Fa. Dr. Jehl Steuerberatungsgesellschaft GmbH ein Treuhandvertrag geschlossen. Die Fa. Dr. Jehl hatte dann aufgrund der Bevollmächtigung auch die Darlehensverträge zur Finanzierung der Beteiligung mit der Sparkasse Sinsheim (jetzt Sparkasse Kraichgau) geschlossen. Als Tilgungsersatz diente jeweils eine Lebensversicherung die an die Sparkasse abgetreten war.

Als die Lebensversicherungssummen zur Auszahlung kamen, widersprachen die Gesellschafter der Auszahlung an die Sparkasse Kraichgau und machten die Nichtigkeit des Darlehensvertrages geltend. Unter Berufung auf das Urteil des OLG Karlsruhe machten die Gesellschafter geltend, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Fa. Dr. Jehl GmbH sowie die Vollmacht wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist.

UBG Rendite-Fonds Landgericht Karlsruhe entscheidet gegen Sparkasse Kraichgau

Die Sparkasse Kraichgau forderte die Gesellschafter daraufhin unter Fristsetzung auf die Erklärung abzugeben, dass die Darlehensverträge wirksam zustande gekommen anerkannt werden. In Anbetracht der Rechtsprechung zur Treuhandfinanzierung haben die Gesellschafter auf anwaltlichem Rat hin diese Abklärung nicht abgegeben. Die Sparkasse Kraichgau hat dann die Gesellschafter mit Klagen überzogen. Die Sparkasse wollte gerichtlich feststellen lassen, dass den Gesellschaftern keine Rückforderungsansprüche aus den Darlehen zustehen. Nun hat das Landgericht mit den Entscheidungen vom 15. August 2003 die Klagen der Sparkassen Kraichgau gegen die Darlehensnehmer abgewiesen. Sobald die schriftlichen Urteilsbegründungen des Landgerichts vorliegen werden wir an dieser Stelle ausführlich berichten.