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Unwirksame PKV-Prämienerhöhungen: Aktuelles Urteil gegen DKV

Veröffentlicht von Medya Erdem am 06. Mai 2024

Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

Das Landgericht Köln hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall der Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen gegen die DKV Deutsche Krankenversicherung AG entschieden, dass ein Versicherungsnehmer rund 1.700,- Euro nebst Zinsen zurückerhält (Urteil vom 29.04.2024, Az. 38 O 118/23, noch nicht rechtskräftig).

Aktuelles Urteil gegen DKV: Darum ging es

Unser Mandant ist Versicherungsnehmer der DKV und wehrte sich gegen Beitragserhöhungen seiner Krankenversicherung. Die streitigen Erhöhungen betrafen insbesondere die Tarife VollMed M4 – BR4 und TC 43 zu verschiedenen Zeitpunkten zwischen 2016 und 2023. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob die Beitragserhöhungen der Krankenversicherung formell rechtmäßig waren.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht stellte fest, dass die Beitragsanpassungen für die Jahre 2016 und 2017 formell unwirksam waren. Die Begründung des Gerichts stützt sich auf § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der eine klare und transparente Mitteilung der Gründe für Prämienanpassungen verlangt. Die DKV hatte in ihren Mitteilungen nicht angegeben, welche konkreten Umstände zu den Erhöhungen geführt haben, sondern sich auf allgemeine Ausführungen beschränkt. Dies genügte nach Ansicht des Landgerichts Köln nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Begründung muss den Versicherungsnehmer in die Lage versetzen, nachzuvollziehen, warum eine Prämienanpassung notwendig geworden ist. Das Gericht verurteilte die DKV zur Rückzahlung der Prämien für die unwirksamen Zeiträume in Höhe von insgesamt 1.678,95 Euro nebst Zinsen.

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Die Entscheidung stärkt die Position der Versicherungsnehmer*innen: Sie haben das Recht, sich gegen intransparente und möglicherweise rechtswidrige Beitragsanpassungen zu wehren. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

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Sie haben weitere Fragen zum Schutz von Versicherungsnehmern bei PKV-Beitragserhöhungen? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

Medya Erdem Portraitfoto

Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann