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Urteil gegen AXA: Rückforderung von PKV-Beitragsanpassungen

Veröffentlicht von Medya Erdem am 13. Juni 2024

Bargeld-Euro-Scheine-und-Münzen

Das Landgericht Köln hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung von PKV-Beitragserhöhungen entschieden, dass die AXA Krankenversicherung AG Beitragserhöhungen teilweise zurückzahlen muss (Urteil vom 07.06. 2024, Az. 38 O 283/22, noch nicht rechtskräftig).

Urteil gegen AXA: Darum ging es

Unser Mandant wandte sich gegen mehrere Beitragsanpassungen seiner Krankenversicherung bei der AXA Krankenversicherung AG. Er machte geltend, die Anpassungen seien aus verschiedenen Gründen unwirksam, insbesondere weil sie nicht ordnungsgemäß nach § 203 Abs. 5 VVG begründet worden seien. Der Kläger verlangte die Rückzahlung der erhöhten Beiträge für den Zeitraum von Januar 2019 bis Dezember 2022 sowie die Feststellung der Unwirksamkeit der Erhöhungen für bestimmte Zeiträume.

Das Gericht gab dem Kläger teilweise Recht. Es stellte fest, dass die Beitragsanpassung zum 01.01.2016 im Tarif 144/20 formell unwirksam war, da sie nicht den Formvorschriften des § 203 Abs. 5 VVG entsprach. Dem Kläger wurde eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 455,04 Euro nebst Zinsen zugesprochen.

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Das Urteil stärkt erneut die Position der Verbraucher*innen und erinnert die Versicherer daran, ihre Informationspflichten sorgfältig zu erfüllen. Wir empfehlen den Versicherten, ihre Beitragsbescheide genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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Medya Erdem Portraitfoto

Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann