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Urteil gegen Barmenia wegen unwirksamer Beitragserhöhungen
Veröffentlicht von Medya Erdem am 28. Mai 2024
Das Landgericht Bremen hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung von PKV-Beitragserhöhungen der Barmenia Krankenversicherung AG entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen unwirksam sind und den Versicherer zur Rückzahlung von Beitragsanpassungen in Höhe von rund 2.000,- Euro verurteilt (Urteil vom 17.05.2024, Az. 8 O 1607/23, noch nicht rechtskräftig).
Urteil gegen Barmenia: Darum ging es
Unser Mandant erhob Klage gegen die Barmenia Krankenversicherung AG. Die Klage richtete sich gegen mehrere Beitragsanpassungen der Versicherung in den vergangenen Jahren. Begründet wurde dies damit, dass die Mitteilungen des Versicherers über die Prämienerhöhungen nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten und daher unwirksam seien. Konkret ging es um die Erhöhungen im Tarif VC2.
Das Landgericht Bremen gab dem Kläger teilweise Recht. Das Gericht stellte fest, dass die Beitragsanpassungen zum 01.01.2015 und zum 01.01.2017 unwirksam sind, da die Mitteilungen des Versicherers nicht den formellen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG entsprechen. Diese Vorschrift verlangt, dass Änderungen der Rechnungsgrundlagen konkret und nachvollziehbar begründet werden müssen. Die allgemeinen Hinweise des Versicherers, dass sich „Leistungen und Beiträge stets die Waage halten müssen“ und dass gesetzliche Verpflichtungen zur Beitragsanpassung bestünden, reichten dem Gericht nicht aus.
Aufgrund der festgestellten Unwirksamkeit der Prämienerhöhungen verurteilte das Gericht die Barmenia Krankenversicherung AG zur Rückzahlung von 1.944,- Euro. Darüber hinaus muss der Versicherer diesen Betrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Dezember 2023 verzinsen.
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Das Urteil stärkt die Rechte der Versicherten und bietet eine Grundlage, um gegen ungerechtfertigte Prämienerhöhungen vorzugehen. Wir empfehlen den Versicherten, ihre Beitragsbescheide genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
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