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Urteil zu Falschberatung bei Wirecard Wertpapieren: Sparkasse muss Schadensersatz zahlen

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 31. Mai 2022

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Das Landgericht Chemnitz hat die Erzgebirgsparkasse zum Schadensersatz verurteilt, weil ihr Anlageberater im Beratungsgespräch die negativen Presseberichte über die Wirecard AG nicht erwähnte (Urteil vom 03.05.2022, Az. 6 O 598/21, noch nicht rechtskräftig). Das geschädigte Ehepaar erhält nun über 43.000,- Euro erstattet.

Schadensersatz für Wirecard Geschädigte: Darum ging es um Fall

Ein Ehepaar hatte nach vorangegangen Beratungsgesprächen mit einem Anlageberater ihrer Sparkasse, der Erzgebirgssparkasse, auf Empfehlung Zertifikate auf die Wirecard-Aktie im Zeitraum März 2019 bis Januar 2020 gekauft. Mit den Deep-Express-Zertifikaten der Landesbank Baden-Württemberg verlor das Ehepaar nach dem Zusammenbruch von Wirecard über 43.000,- Euro. Die Geschädigten zogen vor Gericht und verklagten die Erzgebirgssparkasse wegen fehlerhafter Anlageberatung auf Schadensersatz.

Das Gericht bestätigte in seinem Urteil die Schadensersatzansprüche der Kläger wegen Falschberatung. Der Anlageberater hatte sich bei seiner Empfehlung auf die Einschätzung von Analysten der Emittenten Landesbank Baden-Württemberg und Nord LB verlassen und diese übernommen. Jedoch gab es zur Zeit der Beratung bereits verschiedene kritische Presseberichte zu Unstimmigkeiten bei Wirecard: Financial Times Deutschland, Handelsblatt und die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichteten seit Januar 2019 mehrfach über dubioses Geschäftsgebaren und mögliche Bilanzdefizite bei Wirecard. Diese Berichte hätte der Anlageberater jedoch nicht einfach außer Acht und sich nicht blind auf die Einschätzung der Analysten verlassen dürfen. Denn die Auswertung von Veröffentlichungen der Wirtschaftspresse gehört zur umfassenden Information im Rahmen einer Anlageberatung dazu und sind für die Anlageentscheidung von Bedeutung, so das Landgericht Chemnitz in seiner Entscheidung.

Falschberatung bei Wirecard Wertpapieren: Ausweg für Geschädigte mit Totalverlust

Aufgrund des wegweisenden Urteils des Landgerichts Chemnitz können Geschädigte von Ihrer Bank oder Sparkasse Schadensersatz verlangen, wenn sie von ihrem Anlageberater oder ihrer Anlageberaterin nicht über negative Presseberichte zu Wirecard aufgeklärt wurden. Das kann gerade in jenen Fällen hilfreich sein, wenn die Pleitefirma selbst nicht der Emittent der Zertifikate ist. Die Zertifikatekäufer*innen sind dann nicht Wirecard-Gläubiger*innen.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann