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Urteil zu PKV-Beitragserhöhungen: AG Hamm entscheidet teilweise zugunsten eines Versicherungsnehmers der HanseMerkur
Veröffentlicht von Medya Erdem am 06. Mai 2024
Das Amtsgericht Hamm hat in einem von der Kanzlei AKH-H vertretenen Verfahren gegen die HanseMerkur Krankenversicherung AG einem Versicherungsnehmer teilweise Recht gegeben und entschieden, dass die Beitragserhöhungen in einem Tarif zum 01.01.2017 formell unwirksam sind (Urteil vom 29.04.2024, Az. 17 C 187/23, noch nicht rechtskräftig).
Urteil zu PKV-Beitragserhöhungen: Hintergrund des Rechtsstreits und Entscheidung
Unser Mandant hat seit April 2016 einen privaten Krankenversicherungsvertrag mit der HanseMerkur für die Tarife KVS1 und PVS. In diesen Tarifen gab es verschiedene Beitragserhöhungen, die er stets zahlte. Unser Mandant wehrte sich gegen die Beitragsanpassungen der HanseMerkur Krankenversicherung AG und erhob Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit verschiedener Beitragserhöhungen und auf Rückzahlung zu viel gezahlter Prämien.
Das Amtsgericht Hamm gab dem Kläger teilweise Recht. Es stellte fest, dass die Beitragserhöhungen in beiden Tarifen zum 01.01.2017 formell unwirksam waren, da die Begründung des Versicherers nicht den gesetzlichen Anforderungen genügte. Begründet wurde dies damit, dass die Beklagte in ihren Mitteilungen die maßgeblichen Rechnungsgrundlagen und die Überschreitung der Schwellenwerte nicht konkret dargelegt hatte. Die späteren Beitragserhöhungen wurden als wirksam angesehen, da der Versicherer in diesen Fällen eine ausreichende Begründung geliefert hatte.
Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 278,04 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen. Darüber hinaus muss die Versicherung die Nutzungen, die sie aus den zu Unrecht erhobenen Prämien gezogen hat, herausgeben.
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Das Urteil zeigt, dass an die Mitteilung von Beitragsanpassungen strenge Anforderungen zu stellen sind. Durch eine detaillierte Auseinandersetzung mit den formalen Anforderungen an Beitragsanpassungen stärkt das Urteil die Position der Verbraucher*innen gegenüber den Krankenversicherungen.
Versicherte müssen nicht jede Beitragserhöhung ungeprüft hinnehmen. Wir empfehlen, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Vorliegen des Prüfergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.
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Sie haben weitere Fragen zum Fallbeispiel zur Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.