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V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG – ein Private Equity Fonds mit Risiken

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 27. Februar 2018
Aktualisiert am 24. Januar 2025
Mausefalle zugeschnappt mit Geldscheinen

Anleger konnten sich als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG beteiligen. Dabei konnten die Anleger zwischen drei verschiedenen Zahlungsmodalitäten wählen. Die Beteiligung konnte als reine Ratenanlage abgeschlossen werden oder als kombinierte Anlage aus einer Anzahlung von bis zu 25 % der Zeichnungssumme und Raten oder als Beteiligung, bei der von vornherein festgelegt wurde, dass alle Raten innerhalb von drei Monaten ab Zeichnungsdatum in einer Summe zu zahlen sind. Die Mindestbeteiligungssumme beträgt € 2.000,-. Der Fonds ist als Eigenkapitalfonds konzipiert, das Emissionsvolumen des Fonds soll € 100 Mio. betragen. Die Investitionsobjekte, auf die sich das Beteiligungsangebot bezieht, standen zu Beginn noch nicht fest. Geplant war sowohl der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von bereits bestehenden Beteiligungen von Investoren an Venture Capital Fonds als auch der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von direkten Beteiligungen an Unternehmen. Daher steht zu Beginn noch nicht fest, an welchen Zielfonds sich der Fonds „V + Fonds 3“ beteiligen wird. Insofern ist der Fonds als Blind-Pool zu qualifizieren. Durch die mehrstöckige Konstruktion sind sehr hohe Weichkosten entstanden. Der Fonds hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2028. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Der Investitionsfokus des geschlossenen Private-Equity-Fonds V + GmbH & Co. Fonds 3 KG lag auf ethisch-moralischen und renditestarken Unternehmen, die gezielt das Leben von Menschen verbessern. Mit dieser Investition sollten auch Kleinanleger an den hohen Renditen beteiligt werden.

V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG – Unternehmerische Beteiligung mit Risiken

Inzwischen ist unübersehbar, dass der Fonds in Schieflage geraten ist. Von hohen Renditen kann keine Rede sein. Ein Blick auf die Beteiligungen im Portfolio genügt, um festzustellen, dass sechs von 15 Beteiligungen einen Verkehrswert von 0 € aufweisen (Angaben aus dem Jahresabschluss 2016). Im Halbjahresbericht 1/2017 werden Verluste in der Vergangenheit eingeräumt. Aus dem Protokoll der ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 14.12.2016 geht hervor, dass zahlreiche Gesellschaften buchhalterisch abgeschrieben werden mussten und Prozesse gegen die Komplementärin mit Anlegergeldern finanziert werden.

Ende letzten Jahres wurden die Anleger darüber informiert, dass die bisherige Treuhänderin von den Komplementären der V + Fonds 1 – 3 ausgeschlossen wurde. Die Treuhänderin solle durch eine neue Treuhandgesellschaft ersetzt werden. Hierfür stehen sowohl eine externe als auch eine interne Lösung zur Verfügung. Wobei die interne Lösung bereits zur Verfügung steht, da seitens der Komplementärgesellschaften bereits eine Gesellschaft mit entsprechendem Gesellschaftszweck gegründet wurde. Den Investoren wird bei dieser Entscheidungsfindung lediglich eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt. Die weitere Entwicklung des Fonds ist aufgrund der Gesamtumstände völlig ungewiss und die Anleger befürchten den Verlust ihres investierten Kapitals.

Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung mit hohen Risiken. Zur Altersvorsorge ist diese Kapitalanlage nicht geeignet. Die Fondskonstruktion ist insgesamt mit hohen Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust verbunden, so dass diese Kapitalanlage für sicherheitsorientierte Anleger völlig ungeeignet ist.

Der Fonds wird nicht mehr am Zweitmarkt gehandelt.

Beratungsfehler und Schadensersatz

Für betroffene Anleger bestehen rechtliche Möglichkeiten, das investierte Kapital zu retten. Insbesondere ein Beratungsverschulden bei der Anlageberatung führt zu einer Haftung der beratenden Bank bzw. des beratenden Vertriebs und zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört eine umfassende Risikoaufklärung. Dieser Umstand eröffnet den Anlegern des Fonds „V + Fonds 3“ die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen und die Fondsbeteiligung rückabzuwickeln.

Darüber hinaus müssen die vermittelnden Banken über alle an sie geflossenen Provisionen (Kickbacks) aufklären. Tun sie dies nicht, müssen sie auch für diesen Beratungsfehler haften. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.10.2017, AZ: III ZR 565/16, die Position von Anlegern gestärkt, die von freien Vertrieben beraten wurden. In bestimmten Fällen sind auch freie Anlageberater/Vertriebe zur Aufklärung über Provisionen verpflichtet.

Telefonkonferenz am 14.03.2018 für die Anlegergemeinschaft „V + Fonds 3“

Aktuell haben sich zahlreiche unzufriedene Anleger dieses Fonds bei unserer Kanzlei gemeldet, die sich mit der problematischen Entwicklung des Fonds auseinandergesetzt haben und eine Bündelung der Interessen der Anleger dieses Fonds befürworten. Zur Gründung der Anlegergemeinschaft haben wir für den 14. März 2018 eine Telefonkonferenz organisiert, zu der wir alle betroffenen Anleger herzlich einladen. Die Telefon- und Webkonferenz dient dem Informationsaustausch und der Aufklärung über die Situation des Fonds und die rechtlichen Möglichkeiten. Wir haben alle wichtigen Informationen gesichtet, kennen die Vertriebswege und können so mit einer schlagkräftigen Anlegergemeinschaft den Druck auf die Verantwortlichen erhöhen

Was sollten betroffene Anleger tun?

Anlegern dieses Fonds empfehlen wir, an dem Informationsaustausch im Rahmen der Telefon- und Webkonferenz teilzunehmen und ihre möglichen Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Unser Angebot an Sie: Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine schnelle und kostenlose Erstberatung.

Zur kostenfreien Ersteinschätzung

Über unser Kontaktformular haben auch Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen.

Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann