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valvero Sachwerte GmbH Insolvenzverfahren

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 17. März 2023

Goldunze-Goldkurse

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 01.03.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der valvero Sachwerte GmbH eröffnet wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Insolvenzgläubiger*innen sollen ihre Forderungen bis zum 05.04.2023 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Geschädigte haben folgende Möglichkeiten, um sich vor dem Verlust ihres investierten Geldes zu schützen:

  1. Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle,
  2. Prüfung, ob Aus- und Absonderungsansprüchen bestehen,
  3. Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen der valvero Sachwerte GmbH oder gegen Berater*innen und Vermittler*innen bzw. deren Haftpflichtversicherungen.

Das Geschäftsmodell der valvero Sachwerte GmbH

Die valvero Sachwerte GmbH bot Investitionen in Form von Sachdarlehen in Gold und Edelmetalle an. Mit der valvero „GOLD-LEIHE“, bei der Interessierte zunächst Gold kaufen und dann an die Valvero Sachwerte GmbH verleihen, sollten Anleger*innen bis zu 4,5% Zinsen pro Jahr erhalten und am Laufzeitende das Gold oder ein Kaufangebot erhalten.

valvero Sachwerte GmbH Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 01.03.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der valvero Sachwerte GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 36v IN 7035/22). Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Feies bestellt worden. Insolvenzgläubiger*innen sollen ihre Forderungen bis zum 05.04.2023 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Dabei handelt es sich jedoch um keine Ausschlussfrist, so dass auch später noch, ggfs.  gegen eine geringe Gebühr, Forderungen angemeldet werden können.

Im Insolvenzverfahren ist in den meisten Fällen nur mit einer geringen Quote zu rechnen. Wir raten allen Geschädigten dazu,

  • prüfen zu lassen, ob Aussonderungs- oder Absonderungsansprüche geltend gemacht werden können.
  • sich nicht allein auf den Ausgang des Insolvenzverfahrens beschränken, sondern auch darüber hinausgehende Ansprüche in Betracht ziehen.

Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Unabhängig vom Insolvenzverfahren sollten betroffene Anleger*innen insbesondere prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen Vermittler*innen oder Berater*innen wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Sollten Interessierte nicht umfassend über die Risiken einer Investition in Gold und Edelmetalle aufgeklärt worden sein, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz. Zudem sind Anlagenberater*innen auch verpflichtet, das Anlagekonzept auf seine wirtschaftliche Plausibilität und Nachvollziehbarkeit hin zu überprüfen. Sie müssen auch ungefragt über Vertriebsprovisionen und dessen Höhe aufklären.

Wer erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend macht, wird so gestellt, als ob er oder sie die Anlage nie getätigt hätte. Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüche handelt es sich erfahrungsgemäß um die effektivste Möglichkeit der Schadenskompensierung unabhängig von einem parallel laufenden Insolvenzverfahren.

Wir raten bereits jetzt dazu, alle in Betracht kommenden Ansprüche durch eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei überprüfen zu lassen. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche helfen wir Vermögenswerte in der Insolvenz zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Nutzen Sie den Online-Fragebogen für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

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