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Victory Medien-Fonds: Rückzahlungspflicht von Steuervorteilen?

Veröffentlicht am 12. März 2010

Bei mehreren Victory-Fonds ist es bereits zu steuerlichen Änderungen gekommen die eine Nachzahlungspflicht der Anleger begründeten. Da die Victory-Fonds in ihrer Grundkonstruktion ähnlich aufgebaut sind ist auch bei den weiteren Victory-Fonds eine Rückzahlungspflicht für die erlangten Steuervorteile zu befürchten.

Victory Medien-Fonds: Rückzahlungspflicht von Steuervorteilen?

Ob es zu einer Aberkennung und Änderung der Steuervorteile welche eine Nachzahlungspflicht der Anleger begründet kommt hängt nach dem Medienerlass entscheidend davon ab ob die Hersteller-Eigenschaft eingehalten wurde.

Dabei dürfte bei vielen Victory-Fonds problematisch sein dass die Anleger oft selbst keinen unmittelbaren Einfluss auf die Stoffauswahl und Produktion der Filme nehmen konnten. Beispielweise wird im Prospekt des Victory 16 Medien-Fonds an verschiedenen Stellen wiederholt dass die Produktionsverträge dieses Victory-Fonds bereits abgeschlossen seien. Damit ist bei dem Victory Medien-Fonds 16 die tatsächliche Einflussnahme der Anleger eher nicht gewährleistet.

Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Da sich im Prospekt des Victory 16 Medien-Fonds Prospektfehler finden und sich aus den staatsanwaltlichen Ermittlungsakten zur Victory Media AG ergibt dass die Anlegergelder des Victory 16 Medien-Fonds an die Anleger des Victory 12 Medien-Fonds als Ausschüttungen gezahlt wurden raten wir geschädigten Anlegern ihre Schadensersatzansprüche von einer auf Kapitalanlagerecht spezialisiert Anwaltskanzlei prüfen zu lassen. Unsere Kanzlei reichen Sie über unser Kontaktformular. Ihre Fragen zu den Victory Fonds beantworten wir Ihnen gerne.