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Viele Wölbern-Fonds in der Krise – Anlegern drohen hohe Verluste

Veröffentlicht von Andreas Frank am 09. Dezember 2015

In den vergangenen Jahren häuften sich die Hiobsbotschaften rund um Wölbern: 2013 wurde bekannt, dass das vorläufige Insolvenzverfahren über das Emissionshaus Wölbern Invest eröffnet wurde. Zuvor war Wölbern-Chef Heinrich Maria Schulte wegen des Verdachts der Untreue in Untersuchungshaft genommen worden. In der Folge mussten mehrere geschlossene Fonds des Initiators Wölbern Insolvenz anmelden, weitere Fonds befinden sich in der Krise.

Viele Holland-Fonds in der Krise

Insbesondere die Wölbern Holland-Fonds, die überwiegend in holländische Gewerbeimmobilien investieren, laufen äußerst schlecht. Über die Wölbern-Fonds Holland 54, Holland 55 und Holland 56 wurde bereits das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Auch die Wölbern-Fonds Holland 58, Holland 59, Holland 61, Holland 62, Holland 64, Holland 65, Holland 67, Holland 69 und Holland 72 befinden sich in der Krise bzw. verlaufen nicht prospektgemäß, so dass die Anleger mit Verlusten rechnen müssen.

Wölbern Frankreich 04: Verkauf der Fondsimmobilie bringt keine endgültige Lösung

Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie können die Anleger nicht mehr mit einer Rückzahlung ihrer Einlage rechnen. Zudem konnten mögliche Haftungsrisiken nicht vollständig ausgeräumt werden.

Strafverfahren gegen Wölbern-Chef Schulte

Bereits im Frühjahr dieses Jahres berichteten zahlreiche Medien über die Verurteilung des Wölbern-Chefs Heinrich Maria Schulte. Dieser wurde vom Landgericht Hamburg wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass Schulte mehr als 147 Millionen Euro aus verschiedenen Immobilienfonds entnommen und zweckentfremdet hatte. Gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden.

Was können betroffene Anleger tun?

Wenn Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds aufgeklärt wurden, können Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank bei der Vermittlung geschlossener Fonds auf Rückvergütungen hinweisen muss.

Nach Recherchen unserer Kanzlei wurde ein Großteil der Wölbern Beteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Für Anleger bestehen daher gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Betroffene Anleger problematischer Wölbern-Fonds haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend prüfen zu lassen. Die rechtliche Bewertung und Empfehlung kann je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann