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Vorläufige Ermittlungsergebnisse zum Autokartell: EU-Kommission bejaht Absprache bei der Abgasreinigung zwischen VW, Daimler und BMW
Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 08. April 2019
Im Zuge der Ermittlungen der EU-Kommission zu möglichen Absprachen zwischen den deutschen Automobilherstellern VW (mit Audi und Porsche), Daimler und BMW über technische Entwicklungen hinsichtlich Pkw-Emissionen hat die Kommission einen weiteren förmlichen Schritt im Vorgehen gegen die Hersteller umgesetzt. Nach den Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter haben die betreffenden Autobauer gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen, indem sie sich darauf verständigten, den Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien zur Abgasreinigung einzuschränken. Dieses Ergebnis und ihre vorläufigen Ermittlungsergebnisse zum Autokartell teilte die Kommission BMW, Daimler und VW nun schriftlich mit.
Vorläufige Ermittlungsergebnisse zum Autokartell: EU-Kommission sieht illegale Absprachen zwischen VW, Daimler und BMW
Konkret sollen sich die genannten Automobilhersteller in den Jahren 2006 bis 2014 in den sogenannten „5er-Kreisen“ bei Fachtreffen darauf verständigt haben, die Einführung neuer Abgasreinigungssysteme einzuschränken. „Dadurch könnte Verbrauchern in Europa die Möglichkeit verwehrt worden sein, Fahrzeuge mit der besten verfügbaren Technologie zu kaufen“, erklärte EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Dies bedeutet eine Einschränkung des Innovationswettbewerbes, da nicht die bestmögliche Technologie zur Abgasreinigung genutzt wurde.
Laut Pressemitteilung der EU-Kommission beziehen sich die Bedenken der Kommission insbesondere auf zwei Technologien. Es geht um die Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmodelle und von Partikelfiltern für Benzinautos. Die sogenannten Systeme zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) sollen durch die Verwendung von Harnstoff eine Verringerung schädlicher Stickoxidemissionen (NOx) bewirken. Hier sollen sich die Autobauer hinsichtlich der Größe des Tanks sowie der Dosierung von Harnstoff (AdBlue) mit dem gemeinsamen Ziel abgesprochen haben, den AdBlue-Verbrauch und damit die Wirksamkeit der Abgasreinigung zu begrenzen. Zum anderen sollen die Hersteller vereinbart haben, keine Partikelfilter in Benzinmotoren einzubauen, mit denen der Ausstoß von gesundheitsgefährdendem Feinstaub hätte reduziert werden können.
Durch die Verhinderung neuer Umwelttechniken in Fahrzeugen hätten VW, Daimler und BMW Verbrauchern die Möglichkeit genommen, umweltfreundlichere Autos zu kaufen. Und dies, obwohl die Technologie vorhanden gewesen wäre.
Die Ermittlungen der EU-Kommission hatten im Oktober 2017 mit Durchsuchungen der Geschäftsräume von BMW, Daimler, Volkswagen und Audi in Deutschland begonnen. Im September 2018 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung ein.
EU-Ermittlungen zum Autokartell: so geht es weiter
Die Unternehmen haben nun die Möglichkeit, zur Mitteilung der Beschwerdepunkte Stellung zu nehmen und Ihren Standpunkt der Kommission mitzuteilen. Sollte die Kommission zu dem abschließenden Ergebnis kommen, dass hinreichende Bewiese für einen Wettbewerbsverstoß vorliegen, kann sie Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der einzelnen Hersteller erlassen. Um diese Geldbußen in Milliardenhöhe zu minimieren haben zunächst Daimler und später auch VW einen Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. BMW hingegen weist die Vorwürfe Pressemeldungen zu folge weiterhin zurück.
Investoren und Aktionäre der betroffenen Fahrzeughersteller schon jetzt bei der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann unverbindlich registrieren und weitere Informationen erhalten.
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