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VW Musterfeststellungsklage: Kostenfreie Beratung für Musterkläger

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 05. März 2020

Vergleich in der VW Musterfeststellungsklage: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und die Volkwagen AG haben sich im Musterfeststellungsklageverfahren außergerichtlich geeinigt. Von den etwa 470.000 Musterklägern sollen etwa 260.000 ein Vergleichsangebot erhalten. Die Entschädigungssummen liegen je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr zwischen 1.350,- und 6.257,- EUR. Ab Mitte März werden die Musterkläger informiert, ob sie Entschädigungen bekommen können.

Der Vergleich ist für die Teilnehmer der VW Musterfeststellungsklage nicht verpflichtend; sie können den Vergleich annehmen oder individuell gegen Volkswagen klagen. Es stellt sich die Frage, welcher Weg der wirtschaftlich bessere für die Musterkläger ist. Diese Frage kann anhand einer individuellen Prüfung beantwortet werden.

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Hinweis: Volkswagen übernimmt die Kosten für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt in Höhe von bis zu 190 Euro (netto), wenn Verbraucher den Vergleich abschließen. Volkswagen trägt auch die Kosten für die Abwicklung des Vergleiches.

Hintergründe zum außergerichtlichen Vergleich

Ein außergerichtlicher Vergleich ist aus prozesstaktischen Gründen von Vorteil: Ein gerichtlicher Vergleich in der VW Musterfeststellungsklage würde erst wirksam werden, wenn 70 % der Beteiligten ihm zustimmen. Den gerichtlichen Vergleichsvorschlag an die Musterkläger wirksam zuzustellen wäre sehr aufwändig und würde viele Monate in Anspruch nehmen. Über einen außergerichtlichen Vergleich hingegen müssen die Beteiligten nicht informiert wurden; somit kann das Verfahren außergerichtlich beendet werden, egal wie viele Geschädigte den Vergleich annehmen werden.

Die Musterfeststellungsklage müsste nun nach dessen Zustandekommen noch durch eine gerichtliche Erklärung der Parteien beendet werden, was nach Angaben des vzbv durch eine Klagerücknahme geschehen wird. Diese kann erklärt werden, wenn die Frist für die Annahme des Vergleichsangebots abgelaufen ist, also am 20. April 2020. Wer sich gegen die Annahme eines Vergleichsangebotes entscheidet, kann noch sechs Monate, bis mindestens Oktober 2020 individuell klagen.

VW möchte Entscheidung der Musterkläger vor Einschätzung des BGH

Betroffene können nur im Zeitraum vom 20. März bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen. Nach Angaben der vzbv war Volkwagen eine Entscheidung vor der ersten Verhandlung des Bundesgerichtshofs wichtig. Der Bundesgerichtshof verhandelt am 5. Mai 2020 über den Diesel-Abgasskandal von VW. Deshalb wird das Entschädigungsangebot bis zum 20. April 2020 begrenzt sein. Davor noch wird der Europäische Gerichtshof am 19. März 2020 zum VW Dieselbetrug verhandeln.

Achtung: Kein Vergleichsangebot werden Dieselbesitzer bekommen, die ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 gekauft haben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten.

Was können Musterkläger tun, die kein Vergleichsangebot erhalten?

Die betroffenen Dieselfahrer haben dann zwei Möglichkeiten:

  1. Sollte das betroffene Fahrzeug über ein Darlehen gekauft worden sein, kann der Widerruf des Autokredits eine elegante Lösung sein, den Autokauf rückabzuwickeln. Diese Möglichkeit besteht für alle Verträge ab dem 13. Juni 2014, unabhängig von Marke, ob Diesel oder Benziner, Finanzierung oder Leasing.
  2. Nach Beendigung der Musterfeststellungsklage was nach Angaben des vzbv durch Klagerückahme im April 2020 der Fall sein wird – können auch diese Musterkläger noch sechs Monate Schadensersatzansprüche durch eine individuelle Klage geltend machen. Die Erfolgschancen einer individuellen Klage sind sehr gut, denn die Gerichte positionieren sich überwiegend auf der Seite der Verbraucher.

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Tipp: Rechte im Dieselskandal durchsetzen ohne Kostenrisiko

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann trägt diese die Kosten wegen einem Vorgehen aufgrund des Abgasskandals. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheut, dem bieten wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Geschädigte Kunden tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.

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Sie haben weitere Fragen? Wir freuen uns über Ihren Anruf unter 0711 9308110 oder eine Nachricht über unser Kontaktformular.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann