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Warum Verbraucher auf dem grauen Kapitalmarkt investieren

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 17. Oktober 2018

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Böses Erwachen bei den Anlegern von P & R Direktinvest. In einem der größten Anlegerskandale der deutschen Geschichte bangen über 50.000 Menschen um ihr investiertes Geld. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen mehrere Manager der Gruppe. Der Gründer von P&R Direktinvestment sitzt in Untersuchungshaft; ihm wird Anlegerbetrug in Milliardenhöhe vorgeworfen. Die Insolvenzen der P& R Gesellschaften sind mit die prominentesten Beispiele für schwarze Schafe auf dem grauen Kapitalmarkt. Erst im Juli diesen Jahres hatte das Landgericht Dresden den Gründer und ehemaligen Chef des insolventen Finanzdienstleisters Infinius AG  sowie vier ehemalige Manager des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs und Kapitalanlagebetrugs schuldig gesprochen, einen weiteren Angeklagten wegen Beihilfe. Über 22.000 Anleger sind von der Insolvenz der Infinius AG betroffen und verloren so über 150 Millionen Euro. Im Jahr 2014 sorgte die Insolvenz der Windkraftfirma Prokon für Schlagzeilen – 75.000 Anleger verloren über 40% ihres investierten Kapitals.

Weißer, Schwarzer, Grauer Kapitalmarkt: Zur Abgrenzung hinsichtlich Ausgestaltung und Regulierung des vielfältigen Kapitalmarkts werden drei Marktsegmente nach den Farben Weiß, Schwarz und Grau unterschieden.

Der Weiße Kapitalmarkt umfasst jene Anbieter (z.B. Finanz- oder Zahlungsdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen), denen eine Erlaubnis nach den entsprechenden Aufsichtsgesetzen für ihre Tätigkeiten vorliegt und einer laufenden Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter stehen. Beispiele für Produkte des weißen Kapitalmarktes sind offene Investmentfonds oder börsennotierte Aktien. Das Gegenteil ist der illegale Schwarze Kapitalmarkt: Die Anbieter führen erlaubnispflichtige Geschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis aus oder betreiben verbotene Geschäfte.
Der Graue Kapitalmarkt dagegen ist die Summe der Anbieter und Produkte, die keine Erlaubnis der BaFin benötigen, nicht ihrer Aufsicht unterliegen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Der Graue Kapitalmarkt ist nur mäßig reguliert, daher ist für Anleger besondere Vorsicht geboten. Aufgrund hoher Risiken und der Tatsache, dass Anlegergelder oft nicht abgesichert sind, kann es entsprechend leicht zum teilweisen bis vollständigen Verlust investierten Kapitals kommen.

Angebote des Grauen Kapitalmarktes kann man nach Angaben der BaFin oftmals an folgenden Kriterien erkennen:

  • Anbieter locken mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau,
  • Anbieter werben mit der vermeintlichen Sicherheit der Kapitalanlage,
  • Anbieter geben vor, in gleicher Weise wie institutionelle Anleger zweistellige Renditen erzielen zu können,
  • Anlageentscheidungen sollen durch positiv besetzte oder ethisch korrekte Investitionsobjekte beeinflusst werden
  • Anleger sollen ihre bisherigen Anlagen auflösen und aus vermeintlichen Sicherheits- oder Renditegründen neu investieren.

Auf dem Grauen Kapitalmarkt gibt es neben seriösen auch zweifelhafte Angebote zur Kapitalanlage, die einerseits hohe Renditen in Aussicht stellen, die damit einhergehenden Risiken jedoch verschleiern, verharmlosen oder für Kunden undurchsichtig darstellen.

Beispiele für Produkte des grauen Kapitalmarktes sind:

  • geschlossene Fonds (seit 2013: „Alternative Investmentfonds“)
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Direktinvestments, z.B. in Holz, Edelmetalle, Minen
  • Gold- und Edelmetallsparpläne
  • Crowdfunding
  • Genussrechte
  • Nachrangdarlehen

Obwohl Meldungen wie diese ein deutliches Warnsignal darstellen, investieren Anleger in Deutschland Milliarden auf dem grauen Kapitalmarkt. Vielen Anlegern scheint gar nicht bewusst zu sein, dass sie auf dem grauen Kapitalmarkt investieren – oder um was es sich bei der getätigten Investition genau handelt. Diese These bestätigt eine qualitative Untersuchung der Verbraucherzentrale Hessen. Unter dem Titel „Anlageentscheidungen am grauen Kapitalmarkt“ veröffentlichten die Marktwächter Finanzen im September 2018 mögliche Beweggründe von Verbrauchern für Investitionsentscheidungen, die mit erheblichen Verlustrisiken bis hin zum Risiko eines Totalverlustes verbunden sind.

Die Beziehung zum Vermittler „Ich habe dem vertraut“

Ein wichtiger Faktor ist demnach die Beziehung zwischen dem Verbraucher und dem Anlagevermittler. Bereits in einer früheren Studie hatten die Verbraucherschützer herausgefunden, dass über 70 % der untersuchten Fälle auf einer engen Beziehung zwischen Vermittler und Verbraucher basierte.
Laut der aktuellen Untersuchung schätzen sich fast alle Befragten als keine Finanzexperten ein und sahen ihre Risikobereitschaft als durchschnittlich bis wenig risikoreich an. Lediglich einer der Befragten gab an, dass er bei Investitionen auch mal ein Risiko eingehe. Umso mehr wundert sich der neutrale Betrachter darüber, wie der Gegensatz von Theorie und Praxis, Beratung und Zeichnung, zustande kommt –  immerhin nahmen alle Befragten mit einem geschlossen Fonds, einem Direktinvestment, einer Unternehmensbeteiligung oder anderen Produkten des grauen Kapitalmarktes hohe Verluste bis hin zum Totalverlust in Kauf. Aussagen innerhalb der Untersuchung lauten wie folgt: „Ich habe dem (Anlagenvermittler) auch durch die Vorschusslorbeeren von meinem Bekannten vertraut.“ „Ich dachte halt, er ist ja der Anlagenberater. Er wird das ja wohl wissen. (…) Also sonst brauch ich ja nicht zu einem Anlagenberater zu gehen.“ „Es hieß, dass der (Anlagenvermittler) unabhängig sei. Aber er hat kein Geld genommen, das hätte mich stutzig machen müssen.“
Alles Aussagen, die die Fachanwälte unserer Kanzlei im täglichen Kontakt mit Mandanten gut kennen. „Viele Anleger sehen keine Möglichkeit, sich die theoretisch notwendigen Kompetenzen zu Anlageprodukten anzueignen, damit bleibt nur das Vertrauen in einen Fachmann“, sagt Andrea Häcker-Hollmann, Partnerin und Gründerin der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann aus Esslingen am Neckar.

Lebensumstände und Motive – Wann Verbraucher besonders entscheidungsfreudig sind

Die Ergebnisse der Studie zeigen auch auf, dass sich die Lebensumstände der Befragten unmittelbar vor einer Investitionsentscheidung oft gravierend geändert hatten. Dies können entweder negative Erlebnisse wie der Tod des Ehepartners oder eine Scheidung sein aber auch positive Ereignisse wie eine Erbschaft oder eine neue Stelle. Alle Ereignisse haben gemein, dass sie auch die finanzielle Situation der Verbraucher verändert haben. In einer solchen Situation scheint es, dass Menschen weitere Veränderungen leichter akzeptieren können – und so kann auch die Bereitschaft größer als sonst sein, langfristige finanzielle Entscheidungen zu treffen.
Bei den langfristigen Anlagemotiven wie der Altersvorsorge oder der allgemeinen finanziellen Vorsorge fühlen sich die Betroffen laut Studie alleingelassen, treffen dann eine schlechte Entscheidung, weil sie nicht wissen, was sinnvoll ist. Zitat aus der Untersuchung: „Ich denke, dass es eine große Diskrepanz gibt zwischen der politischen Entscheidung, ich sage es jetzt ein bisschen platt: die Rente wird gekürzt. Jetzt müsst ihr euch selbst drum kümmern. Aber wie man das macht, da ist jeder auf sich alleine gestellt, man wird auf den freien Markt geworfen.“
„Zur Sicherung der Altersvorsorge oder gar aus Angst vor Altersarmut in ein Produkt des grauen Kapitalmarktes zu investieren, dies passt ganz und gar nicht zusammen.“ – Diesen Hinweis predigt Andrea Häcker-Hollmann seit Jahren in der Kommunikation mit Anlegern.

Falsche Anwendung von Entscheidungsregeln auf dem grauen Kapitalmarkt „Immobilien sind eine sichere Anlage“

Nicht zuletzt durch das fehlende Expertenwissen suchen Verbraucher nach einfach anwendbaren Entscheidungsregeln. Die Untersuchung der Marktwächter Finanzen spricht von Daumenregeln für die Investitionsentscheidung: Verbraucher suchen eigene Erfahrungswerte oder übernehmen Meinungen aus den Medien, dem eigenen Umfeld, Politik oder Wissenschaft. Ein gutes Beispiel für eine solche Daumenregel ist der Bereich der Immobilien. Ganz allgemein gelten Immobilien als eine sichere Anlage für Verbraucher. Geht es um eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds, wird das Attribut der Immobilie auch dem Anlageprodukt zugeschrieben. So werden jedoch wichtige Aspekte von Produkten des grauen Kapitalmarktes, wie das Risiko der Anlage, gänzlich vernachlässigt oder falsch angewendet.

So bitter wie der Totalverlust selbst fühlt sich für betroffene Anleger die Erkenntnis an, dass sie selbst die Entscheidung getroffen haben und somit auch in der Verantwortung stehen. Soweit man selbst über ausreichende Kenntnis verfügt, hätte man es besser wissen können: mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds beispielsweise geht man ein hohes Risiko ein. Diese Anlageform ist nicht für jeden Verbraucher geeignet und als Altersvorsorge ungeeignet.
Ein gesundes Misstrauen, Information und Aufklärung sind die Instrumente, die Verbraucher am besten vor Verlusten schützen. So legt zum Beispiel die Bundesaufsicht für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) in einem ausführlichen Bericht dar, wie unseriöse Anbieter zu erkennen sind. Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest sind weitere Anlaufstellen, die gutes Informationsmaterial zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen und kostenfreie Erstberatung

Informationen zu den Produkten finden Sie auch auf der Website unsere Kanzlei. Anlegern, die sich mit einer komplexen Anlageentscheidung konfrontiert sehen, empfehlen wir eine Prüfung der juristischen Aspekte durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Fachkanzlei. Für eine unverbindliche Anfrage stehen wir Ihnen per E-Mail über unser Kontaktformular oder am Telefon unter 0711 9308110 zur Verfügung.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann