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WealthCap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Veröffentlicht am 06. Juni 2024

Mann liest Schreiben vor geöffnetem Laptop

Die Gesellschafter*innen des geschlossenen Publikums-AIF WealthCap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlossene Investment KG haben bislang keine Ausschüttungen erhalten. Angestrebt waren laut Kurzinformation jährliche Ausschüttungen von ca. 6 % p.a. ab 2021. Bei Zeichnung des WealthCap Portfolio 3 wurden 55% der Zeichnungssumme fällig. Aktuell ist der dritte Kapitalabruf Ende Mai 2024 erfolgt. Aufgrund der ausbleibenden Ausschüttungen stellt sich für einige Anleger*innen die Frage, ob sie aus der Beteiligung aussteigen können.

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Anleger*innen konnten sich ab einer Mindestzeichnungssumme in Höhe von 10.000,- Euro zzgl. 5 % Agio an dem geschlossenen Publikums-AIF beteiligen. Die Initiatoren stellten im Prospekt Gesamtmittelrückflüsse in Höhe von 136 % (bezogen auf die Zeichnungssumme ohne Ausgabeaufschlag) in Aussicht. Bei dem Fonds WealthCap Portfolio 3 handelt es sich um einen sog. Dachfonds, der in verschiedene Zielfonds – wiederum geschlossene AIF oder Objektgesellschaften – investiert. Es handelt sich um eine Blind-Pool-Struktur, d.h. die Zielfonds und Zielgesellschaften standen zum Zeitpunkt der Fondsauflage nicht fest.

WealthCap Portfolio 3: Bislang keine Ausschüttungen

Die Ausschüttungen sollten laut Prospekt jährlich erfolgen, erstmals voraussichtlich im Jahr 2021. Bis heute sind keine Ausschüttungen erfolgt. Die Informationen an die Anleger*innen sind dabei dürftig: Zuletzt wurden sie in einem Kundenbericht aus dem Jahr 2022 darüber informiert, dass „Ausschüttungen unregelmäßig und voraussichtlich zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt der Fondslaufzeit“ erfolgen werden. Diese äußerst vagen Angaben lassen die Anleger*innen weiterhin im Dunkeln, wann konkret Ausschüttungen erfolgen und stellen keine belastbare Information dar.

Nach den Angaben in der Kundeninformation 2022 gibt es 23 aktive Zielfonds. Konkrete Informationen über die Entwicklung der im Portfolio befindlichen Zielfonds haben die Gesellschafter*innen nicht erhalten. Der letzte veröffentlichte Jahresabschluss der WealthCap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlossene Investment KG stammt aus dem Jahr 2021.

Aktueller Kurs auf dem Zweitmarkt

Im Internet gibt es einen Zweitmarkt für geschlossene Fonds, auf dem Anleger*innen versuchen können, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform www.zweitmarkt.de. Wer dort eine Beteiligung verkaufen möchte, kann ein Verkaufsangebot einstellen. Allerdings gelingt es nur in wenigen Fällen, die Beteiligungen zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Eine Beteiligung des WealthCap Portfolio 3 wurde zuletzt im Mai 2024 zu einem Preis von nur 40,5 % gehandelt.

Hohe Kosten durch doppelte Kostenstruktur

Aufgrund der Fondsstruktur von Dach- und Zielfonds fallen Nebenkosten nicht nur bei der Beteiligungsgesellschaft, sondern auch bei den Zielgesellschaften an. Die Fondsnebenkosten setzen sich aus Vertriebs-, Verwaltungs- und Vergütungskosten zusammen. Durch diese doppelte Kostenstruktur hat der Fonds eine höhere Kostenbelastung als einfache geschlossene Fonds. Dies kann problematisch sein, da diese nicht wertbildenden Aufwendungen zunächst durch Wertsteigerungen mit den Beteiligungen an den Zielfonds ausgeglichen werden müssen, bevor die Beteiligung am Dachfonds insgesamt eine Wertsteigerung erfahren kann und die Anleger*innen eine Chance auf einen Gewinn mit ihrer Beteiligung erhalten.

Aufklärung über Risiken der Kapitalanlage

Auf die Tatsache, dass es für geschlossene Fondsbeteiligungen keinen geregelten Zweitmarkt gibt, muss sowohl im Prospekt als auch bei der Beratung und Vermittlung hingewiesen werden. Unterbleibt dieser Hinweis, kann eine Aufklärungspflichtverletzung vorliegen. Zu den Aufklärungspflichten gehört auch der Hinweis auf weitere Risiken, wie z.B. das Totalverlustrisiko, das Blind-Pool-Risiko oder dass die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds nicht zur Altersvorsorge geeignet ist. Denn die empfohlene Kapitalanlage muss zu den Wünschen der Anleger*innen passen. Auf den spekulativen Charakter dieser Anlageform, die eine unternehmerische Beteiligung darstellt, muss ebenso hingewiesen werden wie auf die Provisionen und deren Höhe – unabhängig davon, ob es sich um eine Bankberatung oder eine freie Anlageberatung handelt.

Folgen von Aufklärungspflichtverletzungen: Wer unter Verletzung von Aufklärungspflichten zur Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft veranlasst wurde, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Schadensersatzansprüche können gegen beratende Banken, Sparkassen, Finanzvertriebe und/oder Prospektverantwortliche geltend gemacht werden. Als Rechtsfolge werden die Gesellschafter*innen so gestellt, als ob sie dem Fonds nie beigetreten wären. Sie erhalten ihr eingesetztes Kapital gegen Übertragung des Gesellschaftsanteils zurück.

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Seit über 25 Jahren beraten und vertreten wir bundesweit Anleger*innen. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung auf diesem Gebiet. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung. Füllen Sie dazu unseren Online-Fragebogen aus und senden Sie uns diesen zusammen mit den dort angeforderten Unterlagen zu. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie umgehend eine fundierte Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles.

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