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Widerruf Immobiliendarlehen und Rechtsschutz – Wann greift die Versicherung?
Veröffentlicht von Andreas Frank am 18. Dezember 2015
Die meisten Widerrufsbelehrungen der Banken sind fehlerhaft, so dass Darlehensnehmer auch heute noch ihr Immobiliendarlehen widerrufen können, wenn es ab November 2002 abgeschlossen wurde. Dabei ist es sehr hilfreich, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die die Kosten des Verfahrens übernimmt. Damit die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein bzw. es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen.
Widerruf Immobiliendarlehen und Rechtsschutz: Ausschlussgründe für die Übernahme der Kosten
Sind die Widerrufskosten grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst, kommt es weiterhin auf den Finanzierungszweck an. Wurde das Darlehen zur Finanzierung eines genehmigungspflichtigen Neu- oder Umbaus aufgenommen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Handelt es sich bei den vorzunehmenden Umbauten lediglich um nicht genehmigungspflichtige Renovierungsarbeiten, übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten. Wird ein Neubau von einem Bauträger erworben, wird in der Regel Deckung gewährt. Die Deckung wird jedoch abgelehnt, wenn der Erwerber Einfluss auf die Planung nehmen konnte (z.B. Auswahl der Fliesen, Einfluss auf die Raumaufteilung etc.) Weiterhin darf das finanzierte Objekt nicht vermietet sein, sondern muss vom Darlehensnehmer selbst genutzt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Erklärung des Widerrufs. Ist die Immobilie nur teilweise vermietet, wird in der Regel eine Deckung für den selbst genutzten Teil gewährt, sofern keine weiteren Ausschlussgründe vorliegen.
Eintritt des Schadensfalls
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung ist, dass ein Schadensfall eingetreten ist. Dieser liegt vor, wenn die Bank den erklärten Widerruf zu Unrecht nicht akzeptiert und zurückweist (BGH IV ZR 37/07 und BGH IV ZR 23/12). Die Rechtsschutzversicherung muss also nicht bereits bei Erwerb der Immobilie bzw. bei Abschluss des Darlehensvertrages bestanden haben, es genügt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erklärung des Widerrufs bestand.
Nachträglicher Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich kann auch jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Deckung für Widerrufe nicht durch die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ausgeschlossen ist. Zudem besteht bei den meisten Versicherern eine dreimonatige Wartefrist, die zunächst verstrichen sein muss, bevor der Widerruf erklärt werden kann.
Widerruf Immobiliendarlehen und Rechtsschutz – Was betroffene Darlehensnehmer tun sollten
Wird mit dem Darlehen eine Bestandsimmobilie erworben, die auch selbst genutzt wird, muss die Rechtsschutzversicherung in der Regel Deckungsschutz gewähren.
Darlehensnehmer, die nicht sicher sind, ob die Kosten für ein Verfahren von ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, sollten sich an einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um prüfen zu lassen, ob eine Deckungszusage erteilt werden muss. Mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung haben Anleger die Möglichkeit, ihre Ansprüche prüfen und parallel hierzu eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung vornehmen zu lassen.