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Widerruf von Autokreditverträgen: Erstes Urteil gegen Hyundai Bank

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 09. September 2019

Das Landgericht Wuppertal hat die Hyundai Capital Bank Europe mit Urteil vom 31. Juli 2019 (Az. 3 O 22/19) zur Rückabwicklung eines Autokreditvertrages verpflichtet. Es ist das erste bekannt gewordenen Urteil gegen die Hyundai Bank wegen des Widerrufs eines Autokreditvertrages.

Der Kläger hatte im Oktober 2017 einen Darlehensvertrag für den Kauf eines Hyundai i40 geschlossen. Ein Jahr später erklärte er den Widerruf, weil die 14-tägige Widerrufsfrist aufgrund einer mangelhaften Widerrufsbelehrung nicht zu laufen begonnen habe. Das Gericht gab dem Kläger Recht. Die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung waren bei Vertragsschluss nicht erfüllt und wurden auch nicht später nachgeholt.

Hyundai Bank: Falsche Definition des Verbraucherbegriffes in den Widerrufsbelehrungen

Der Fehler im den Darlehensbedingungen liegt in diesem Fall darin, dass der Begriff des Verbrauchers falsch definiert wurde. Laut Urteil ist im Vertrag zu lesen:

„Als Verbraucher haben die Darlehensnehmer das Recht, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Verbraucher gem. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“ Diese Definition weiche insofern vom gesetzlichen Verbraucherbegriff in § 13 BGB ab, als dort darauf abgestellt wird, dass das Rechtsgeschäft zu Zwecken abgeschlossen wird, die überwiegend weder der gewerblichen noch des selbständigen beruflichen Tätigkeit der natürlichen Person zugerechnet werden können.

Durch das Weglassen des Wortes überwiegend verändert sich nach Ansicht des Gerichts der gesamte Aussagegehalt des Verbraucherbegriffs. „Ohne die Einschränkung „überwiegend“ erscheint es so, als dürfe der PKW, der mit dem Darlehen finanziert wird in keiner Weise gewerblich oder zur selbständigen Tätigkeit genutzt werden. Es ist damit zum Beispiel für einen verständigen Darlehensnehmer auch nicht ohne weiteres klar, ob er den PKW für die Fahrt zur Arbeit oder ähnliches nutzen kann oder ob er dann bereits nicht mehr als Verbraucher gilt und ihm daher kein Widerrufsrecht zusteht,“ so die Begründung des Gerichts weiter. Diese Falschinformation sei geeignet, einen durchschnittlichen, verständigen Darlehensnehmer vom Widerruf seines Darlehensvertrages abzuhalten und lasse ihn über die Reichweite seines Widerrufsrechts im Unklaren.

Im Ergebnis erhält der Kläger seine bezahlten monatlichen Raten zurück und gibt im Gegenzug das Auto zurück.

Der Widerrufsjoker bei Autokreditverträgen

In den Widerrufsbelehrungen haben fast alle Autobanken zahlreiche Fehler gemacht. Sofern diese Fehler nicht nachträglich korrigiert werden, können Verbraucher den Autokredit auch Jahre später noch widerrufen. Das Widerrufsrecht steht grundsätzlich jedem Verbraucher zu, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt oder das Auto finanziert oder geleast wurde. Für vom Abgasskandal und von Fahrverboten betroffene Autofahrern kann der Widerrufsjoker eine gute Lösung sein, um dem wenig kundenfreundlichen Verhalten der Konzerne und dem drohenden Wertverlust des eigenen Fahrzeugs entgegen zu treten.

Verbraucher, die einen Autofinanzierungsvertrag bei der Hyundai Bank oder einer anderen Autobank später als 10. Juni 2010 abgeschlossen haben, können die Widerrufsbelehrungen auf mögliche Fehler kostenfrei durch unsere Kanzlei überprüfen lassen. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung nutzen Sie unser Onlineformular.

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Mit unserem Online-Rechner können Sie die wirtschaftlichen Folgen des Widerrufs schnell und einfach berechnen.

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