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Widerspruch Lebensversicherung – So kriegen Sie Ihr Geld zurück

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 21. Juni 2017

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Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Kunden eine Rückabwicklung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung verlangen können, wenn sie bei Vertragsabschluss über ihr Widerspruchsrecht und ihr Rücktrittsrecht nicht korrekt belehrt wurden. Mehr als die Hälfte der im Zeitraum vom 29. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossenen Verträge ist davon betroffen.

Woran sind fehlerhafte Belehrungen zu erkennen?

Die konkreten Formulierungen der Belehrungen sind bei den einzelnen Verträgen nicht identisch, weswegen jeder Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden muss. Einfach zu beurteilen sind allerdings die Fälle, in denen die Belehrung über das Widerspruchsrecht im Kleingedruckten versteckt ist. Denn zu den Anforderungen an eine korrekte Belehrung gehört auch, dass diese drucktechnisch hervorgehoben ist. Ebenfalls leicht zu erkennen ist ein anderer Fehler, der sich in viele Policen eingeschlichen hat. Seit August 2001 bedarf ein Widerspruch nicht mehr der Schriftform, sondern nur noch der Textform. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch ein Widerspruch per E-Mail möglich ist. Wenn in einem ab August 2001 geschlossenen Vertrag dennoch die Schriftform für den Widerspruch gefordert wird, ist diese Belehrung ebenfalls fehlerhaft. In diesem Fall ist ein Widerspruch möglich und Betroffene könnten ihr Geld aus der Lebensversicherung zurück erhalten.

Wieso ist eine Rückabwicklung vorteilhaft?

Im Fall einer Rückabwicklung haben Sie als Kunde Anspruch auf eine vollständige Rückzahlung aller Beiträge zuzüglich Zinsen. Dies ist finanziell deutlich vorteilhafter als eine vorzeitige Kündigung oder ein Rückkauf der Police. Recht schwierig ist allerdings die Berechnung der Zinsen, die Ihnen zustehen. Das liegt daran, dass hierfür nicht der entgangene Zinsgewinn maßgeblich ist, den Sie bei einer anderen Anlage der Beiträge hätten erzielen können. Entscheidend ist viel mehr, welcher finanzielle Vorteil dem Versicherer durch Ihre Beiträge entstanden ist. Das führt dazu, dass Ihr Anspruch auch von der Ertragslage des Versicherers abhängt. Um den Anspruch korrekt zu beziffern, ist daher Expertenrat erforderlich.

Wie läuft ein Widerspruchsverfahren ab?

Im ersten Schritt erklären Sie in einem formlosen Schreiben an Ihre Versicherung den Widerspruch. Das kann bereits ausreichen, was allerdings längst nicht immer der Fall sein wird, wenn der Versicherungsnehmer ohne anwaltliche Unterstützung vorgeht. Selbst wenn die Widerspruchsbelehrung zweifelsfrei fehlerhaft war, wird Ihre Versicherung möglicherweise testen, ob Sie wirklich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung bereit sind. Hierzu müssen Sie wissen, dass die mediale Berichterstattung über Urteile der obersten Bundesgerichte bisweilen ein wenig irreführend ist. Es wird oft der Eindruck vermittelt, dass beispielsweise Urteile des Bundesgerichtshofs eine ähnliche Wirkung wie Gesetze entfalten, an die sich jeder halten müsse. Das ist nicht der Fall. Auch der Bundesgerichtshof entscheidet über Einzelfälle und rein formal ist eine Entscheidung nicht auf andere Fälle übertragbar. Der Trick – um es einmal so zu formulieren – besteht darin, dass der BGH durch die so genannten Leitsätze in seinen Urteilen mitteilen kann, dass er in ähnlich gelagerten Fällen wieder genauso entscheiden wird. Das wiederum veranlasst die unteren Instanzen gewöhnlich dazu, ebenso zu entscheiden, weil abweichende Urteile ohnehin vom BGH aufgehoben würden. Es kommt aber in der Praxis durchaus vor, dass die Versicherungen aus taktischen Erwägungen dennoch entscheiden, sich auf einen aus ihrer Sicht aussichtslosen Rechtsstreit einzulassen. Insbesondere wenn – wie im hier behandelten Fall – viele Verträge betroffen sind, hoffen einige Anbieter auf einen hohen Anteil derer, die einen Rechtsstreit scheuen. Die Praxis zeigt, dass Versicherer sich oft deutlich kooperativer verhalten, wenn schon im Widerspruchsverfahren ein Anwalt eingeschaltet wird. Dann lässt sich oftmals ein gerichtliches Verfahren vermeiden und die Angelegenheit wird in einem außergerichtlichen Vergleich geklärt.

Für wen lohnt sich der Widerspruch Lebensversicherung?

Der Widerspruch lohnt sich in erster Linie für all diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen den Vertrag ohnehin gerne kündigen möchten, jedoch finanzielle Verluste fürchten. Wichtig zu wissen ist für Kunden, dass sie das Rücktrittsrecht auch noch nutzen können, wenn Sie bereits gekündigt haben. In einigen anderen Fällen empfiehlt sich eine Rückabwicklung allerdings nicht. Hier sind zunächst die alten Verträge zu nennen, die noch zu Zeiten hoher Zinsen abgeschlossen wurden. Bei diesen lohnt es sich meist, weiterhin vom hohen garantierten Mindestzins zu profitieren.

Weitere Sonderfälle

Ebenfalls gesondert betrachtet werden müssen Kombi-Policen, die eine Kapitallebensversicherung, eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung beinhalten. Vor der Rückabwicklung des alten Vertrags sollten Sie bedenken, dass eine neue Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit aufgrund des inzwischen höheren Alters und vielleicht auch schlechteren Gesundheitszustands sehr teuer werden kann. Schwierig zu beurteilen sind bezüglich der Nutzung des Rücktrittsrechts auch fondsgebundene Kapitallebensversicherungen. Als grobe Faustregel gilt hier, dass sich eine Rückabwicklung umso weniger auszahlt, je schlechter sich die Fonds entwickelt haben.

Geld zurück aus der Lebensversicherung: Handeln Sie nur mit professioneller Unterstützung!

Wenn Ihre Police eine fehlerhafte Belehrung über das Widerspruchs- und Rücktrittsrecht enthält, können Sie eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen. Selbst im Standardfall einer einfachen Kapitallebensversicherung ist die genaue Höhe Ihres Anspruchs nur durch eine exakte finanzmathematische Analyse zu bestimmen. Noch schwieriger ist dies bei fondsgebundenen Lebensversicherungen oder bei Policen, die auch eine Risikoabsicherung (Todesfall, Berufsunfähigkeit) beinhalten. Zu prüfen ist ebenfalls, ob und gegebenenfalls welche Posten die Versicherung von der Rückzahlung abziehen darf. Die Lage kann zusätzlich dadurch verkompliziert werden, dass Sie durch eine Rückabwicklung des Vertrags steuerliche Vorteile verlieren. Aufgrund all dieser Unwägbarkeiten sollten Sie keine übereilten Entscheidungen treffen, ohne sich zuvor kompetent beraten zu lassen.

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