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Peugeot Abgasskandal

Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zum Peugeot Abgasskandal – Jetzt Ansprüche prüfen lassen.

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Nach Renault und VW hat die französische Justiz auch gegen Peugeot ein Ermittlungsverfahren im Abgasskandal eingeleitet. Medienberichten zufolge wird dem Unternehmen vorgeworfen, Käufer von Euro5 – Dieselfahrzeugen in Frankreich zwischen 2009 und 2015 getäuscht zu haben. Peugeot streitet die Vorwürfe ab. In Deutschland hatte das Kraftfahrtbundesamt bereits 2020 Rückrufe wegen erhöhter Stickoxidemissionen angeordnet.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Ihre Ansprüche im Abgasskandal von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Auto betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist.

Jetzt Ansprüche prüfen lassen

Welche Fahrzeuge sind vom Peugeot Abgasskandal betroffen?

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) veröffentlichte im Ende September 2020 einen Rückruf wegen erhöhter Stickoxidemissionen für folgende Modelle der Baujahre 2013-2016:

  • Peugeot 208
  • Peugeot 2008
  • Peugeot 308
  • Peugeot 3008
  • Peugeot 508
  • Peugeot 5008

Ein Software-Update soll als Abhilfemaßnahme dienen und die Stickoxidemissionen optimieren. Auch wenn Sie das Software-Update haben aufspielen lassen, können Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal prüfen lassen. Denn für das juristische Vorgehen ist es unerheblich, ob Sie ein Software-Update vornehmen lassen oder nicht. Ihre Ansprüche gegen den Hersteller werden durch die Aufrüstung nicht beeinträchtigt.

Citroën Abgasskandal: KBA ruft Fahrzeuge zurück

Peugeot gehört ebenso wie Citroën und FiatChrysler zum Stellantis-Konzern. Nach Angaben des Konzerns sind auch für die beiden Tochterunternehmen bereits Anhörungen vor französischen Ermittlungsrichtern im Zusammenhang mit dem Dieselskandal angesetzt. Peugeot soll eine Kaution in Höhe von zehn Millionen Euro sowie eine Bankbürgschaft in Höhe von 30 Millionen Euro hinterlegen, falls es zu Entschädigungsforderungen kommen sollte.

Ein erhöhter Ausstoß von Stickoxiden ist durch den VW-Abgasskandal in Deutschland bestens bekannt: Autofahrer sehen sich immer neuen Rückrufen von Dieselautos und auch Benzinern und den negativen Auswirkungen wie dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge oder Dieselfahrverboten konfrontiert.

Auch für Fahrzeuge von Citroën hat das KBA in Deutschland bereits Rückrufe wegen erhöhter Stickoxidemissionen oder wegen erhöhter Stickoxidemissionen aufgrund fehlerhafter Motorsteuerungskalibrierung veröffentlicht. Betroffen sind

Modelle der Baujahre 2017-2019:

  • Citroën C3
  • Citroën C-Elysee

Modelle der Baujahre 2013-2015

  • Citroën C3 Picasso
  • Citroën C4 Picasso
  • Citroën C4
  • Citroën DS3
  • Citroën DS4
  • Citroën DS5

Hinweis: Ein verpflichtender Rückruf durch das KBA oder ein Schreiben zu einer sogenannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme sind keine zwingenden Voraussetzungen, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und Sie Schadenersatzansprüche geltend machen können. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche wegen Abgasmanipulation geltend gemacht werden können.

EuGH-Urteil im Abgasskandal: Thermofenster ist illegal

Zur Wertung eines Thermofensters als illegale Abschalteinrichtung hat es bereits früher einige Entscheidungen zugunsten der betroffenen Dieselfahrer gegeben. Seit dem 30. April 2020 liegt der Schlussantrag der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, im zentralen Verfahren zum VW-Abgasskandal vor. Die Ausführungen der Generalanwältin lassen den Schluss zu, dass es sich auch bei den sogenannten Thermofenstern um eine illegale Abschaltautomatik handele.

Mit Urteil vom 17.12.2020 hat der EuGH die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, sie ist und bleibt unzulässig. Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle aus dem VW-Konzern, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller. Die gesamte Automobilindustrie ist somit von diesem Urteil betroffen, denn nahezu sämtliche Fahrzeughersteller setzen auf Abschalteinrichtungen. Dazu zählt auch Peugeot.

Jetzt kostenfreie Prüfung anfordern

Wir prüfen Ihre Möglichkeiten im Peugeot Abgasskandal

  1. Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können betroffene Autofahrer auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten. Wir raten Betroffenen im Peugeot Abgasskandal zu einem zügigen Vorgehen, da eine Verjährung drei Jahre ab Kenntnis des amtlichen Rückrufs zum Ende des Jahres eintreten könnte.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

Rechte im Peugeot Abgasskandal durchsetzen ohne Kostenrisiko

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann trägt diese die Kosten wegen einem Vorgehen aufgrund des Abgasskandals. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheut, dem bieten wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Geschädigte Peugeot-Kunden tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket für Betroffene im Peugeot Abgasskandal

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Hersteller
  • Kostenlose Beratung zu Schadensersatzansprüchen und Verjährung
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
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