Peugeot Abgasskandal
Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zum Peugeot Abgasskandal – Jetzt Ansprüche prüfen lassen.
Nach Renault und VW hat die französische Justiz auch gegen Peugeot ein Ermittlungsverfahren im Abgasskandal eingeleitet. Medienberichten zufolge wird dem Unternehmen vorgeworfen, Käufer von Euro5 – Dieselfahrzeugen in Frankreich zwischen 2009 und 2015 getäuscht zu haben. Peugeot streitet die Vorwürfe ab. In Deutschland hatte das Kraftfahrtbundesamt bereits 2020 Rückrufe wegen erhöhter Stickoxidemissionen angeordnet.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Ihre Ansprüche im Abgasskandal von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Auto betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) veröffentlichte im Ende September 2020 einen Rückruf wegen erhöhter Stickoxidemissionen für folgende Modelle der Baujahre 2013-2016:
Ein Software-Update soll als Abhilfemaßnahme dienen und die Stickoxidemissionen optimieren. Auch wenn Sie das Software-Update haben aufspielen lassen, können Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal prüfen lassen. Denn für das juristische Vorgehen ist es unerheblich, ob Sie ein Software-Update vornehmen lassen oder nicht. Ihre Ansprüche gegen den Hersteller werden durch die Aufrüstung nicht beeinträchtigt.
Peugeot gehört ebenso wie Citroën und FiatChrysler zum Stellantis-Konzern. Nach Angaben des Konzerns sind auch für die beiden Tochterunternehmen bereits Anhörungen vor französischen Ermittlungsrichtern im Zusammenhang mit dem Dieselskandal angesetzt. Peugeot soll eine Kaution in Höhe von zehn Millionen Euro sowie eine Bankbürgschaft in Höhe von 30 Millionen Euro hinterlegen, falls es zu Entschädigungsforderungen kommen sollte.
Ein erhöhter Ausstoß von Stickoxiden ist durch den VW-Abgasskandal in Deutschland bestens bekannt: Autofahrer sehen sich immer neuen Rückrufen von Dieselautos und auch Benzinern und den negativen Auswirkungen wie dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge oder Dieselfahrverboten konfrontiert.
Auch für Fahrzeuge von Citroën hat das KBA in Deutschland bereits Rückrufe wegen erhöhter Stickoxidemissionen oder wegen erhöhter Stickoxidemissionen aufgrund fehlerhafter Motorsteuerungskalibrierung veröffentlicht. Betroffen sind
Modelle der Baujahre 2017-2019:
Modelle der Baujahre 2013-2015
Hinweis: Ein verpflichtender Rückruf durch das KBA oder ein Schreiben zu einer sogenannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme sind keine zwingenden Voraussetzungen, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und Sie Schadenersatzansprüche geltend machen können. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche wegen Abgasmanipulation geltend gemacht werden können.
Zur Wertung eines Thermofensters als illegale Abschalteinrichtung hat es bereits früher einige Entscheidungen zugunsten der betroffenen Dieselfahrer gegeben. Seit dem 30. April 2020 liegt der Schlussantrag der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, im zentralen Verfahren zum VW-Abgasskandal vor. Die Ausführungen der Generalanwältin lassen den Schluss zu, dass es sich auch bei den sogenannten Thermofenstern um eine illegale Abschaltautomatik handele.
Mit Urteil vom 17.12.2020 hat der EuGH die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, sie ist und bleibt unzulässig. Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle aus dem VW-Konzern, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller. Die gesamte Automobilindustrie ist somit von diesem Urteil betroffen, denn nahezu sämtliche Fahrzeughersteller setzen auf Abschalteinrichtungen. Dazu zählt auch Peugeot.
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