Ein Bankvertrag kann durch unterschiedliche Vertragstypen des Zivilrechts zustande kommen: möglich ist ein Kaufvertrag, beispielsweise An- und Verkauf von Gold und Devisen; ein Mietvertrag, insbesondere bei der Miete eines Schließfaches; als Verwahrungsvertrag bei der Hereinnahme von Verwahrungsstücken, oder als Darlehensvertrag. Kern der Geschäftsverbindung ist meist ein Geschäftsbesorgungsvertrag in Form eines Konto- oder Depotvertrages.
In der Geschäftsverbindung besteht in der Regel stillschweigend ein allgemeiner Bankvertrag als Dauervertragsverhältnis. Dieser besteht aus der Bestätigung der Geschäftsverbindung als Vertrauensverhältnis, sowie der Zurverfügungstellung der Geschäftseinrichtung, den allgemeine Geschäftsbedingungen und die allgemeinen Pflichten des Kunden wie wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Bankvertrag und AGB der Banken sind grundsätzlich rechtlich bindend, und sowohl die Bank als auch der Kunde sind verpflichtet, die vereinbarten Bedingungen einzuhalten. Bei Vertragsverletzungen oder Meinungsverschiedenheiten können die Parteien auf die vereinbarten Streitbeilegungsmechanismen zurückgreifen, wie etwa Schlichtung, Mediation oder gerichtliche Verfahren.
Regelungen in Banken AGBs
In jedem Fall sind die Bankgeschäfte stark geprägt durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Die Kreditinstitute verwenden fast alle die von den Spitzenverbänden ausgearbeiteten Bedingungswerke. Die Banken AGB regeln alle wichtigen Punkte des Bankvertrages:
- Die Leistungspflichten und Nebenpflichten der Bank
- Rechte und Pflichten der Bankkunden
- Bankgeheimnisse und Bankauskunft
- Entgelte und Vergütungen
- Haftung
- Beendigung durch Kündigung