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Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 16.12.2010 sein neues Regelwerk, „Basel III“ genannt, veröffentlicht und im Laufe der Jahre ergänzt und überarbeitet. Im Januar 2013 wurden die endgültigen Regeln zur Liquidity Coverage Ratio veröffentlicht. Ein Jahr später folgte die Rahmenregelung zur Leverage Ratio. Die Bundesbank war an der Erstellung maßgeblich beteiligt.
Basel III im weiteren Sinne umfasst zusätzlich die Basel-II-Rahmenvereinbarung „Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“ von 2004 sowie die weiteren Beschlüsse des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht seit damals. So hat der Baseler Ausschuss bereits in 2009, aktualisiert in 2010 bzw. 2011, in einem ersten Maßnahmenpaket auf die sog. „Subprime“-Krise reagiert und strengere Regelungen, insbesondere für Verbriefungen und das Marktrisiko, beschlossen. Diese Weiterentwicklung von Basel II wird umgangssprachlich auch „Basel II plus“ oder „Basel 2.5“ genannt. Auf der EU-Ebene wurde hierfür in 2010 die sog. „Capital Requirements Directive CRD III“ verabschiedet. Die nationale rechtliche Umsetzung wurde Ende Oktober finalisiert und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Säule-2-Anpassungen wurden in der MaRisk-Novelle 2009 (Rundschreiben 15/2009) berücksichtigt, die Vergütungsanforderungen sind endgültig mit der Instituts-Vergütungsverordnung in 2010 umgesetzt worden.
Im November 2011 haben sich die G20-Staats- und Regierungschefs mit der aufsichtlichen Behandlung von globalen systemrelevanten Instituten beschäftigt und sich zur Umsetzung der Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht und des Finanzstabilitätsrats (FSB) verpflichtet.
Ergänzend haben sich die G20-Staats- und Regierungschefs im November 2012 zur Umsetzung der Empfehlung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht über die aufsichtliche Behandlung national systemrelevanter Kreditinstitute verpflichtet.
Eine einfache Erklärung zu Basel III finden Sie hier https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Flash/Einfach_erklaert…
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