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Rechtsbegriff der Vertretbarkeit. Bei Fondsgesellschaften ist die Möglichkeit der Veräußerung oder Übertragung von Kommanditanteilen gemeint, das bedeutet die Handelbarkeit. Als Fungibilität wird die Austauschbarkeit von Wertpapieren, Devisen und Waren bezeichnet. Nur fungible Werte können an der Börse gehandelt werden. Fungibilität bedeutet daher nichts anderes, als das alle herausgegebenen Wertpapiere eines Emittenten gleich sind und gegeneinander ausgetauscht werden können. Jede Aktie hat dabei den gleichen Wert. Immobilien sind dagegen nicht in der gleichen Form fungibel wie Wertpapiere. Dies gilt auch für Geschlossene Immobilienfons. Ein Käufer für die Anteile ist in der Regel schwer zu finden, wenn der Investor seine Anteile verkaufen möchte.
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