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Die GbR ist die Grundform der Personengesellschaften. Sie ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks. Die GbR ist in den §§ 705 – 740 BGB geregelt und wird daher auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet. Zur Gründung einer GbR sind mindestens zwei Personen erforderlich. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen handelt es sich bei der GbR um keine juristische Person. Sie wird auch nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Allerdings haften die Gesellschafter einer GbR auch mit dem Privatvermögen. Zur Geschäftsführung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind alle Gesellschafter gemeinsam berechtigt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die zur Verfolgung des Geschäftszwecks dienen. Der Gesellschaftsvertrag der GbR kann hier jedoch individuelle Regelungen vorsehen.
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