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Eine Gesellschafterversammlung ist eine Zusammenkunft der Gesellschafter und Gesellschafterinnen einer Gesellschaft, bei der wichtige Entscheidungen über das Unternehmen getroffen werden. Sie ist ein wichtiges Organ und zentrales Steuerungselement in verschiedenen Gesellschaftsformen. Jedes Mitglied verfügt über ein Stimmrecht, mit dem es Einfluss auf strategische Entscheidungen nehmen kann. Um jedem Gesellschafter und jeder Gesellschafterin ein faires Stimmrecht einzuräumen, sind die Abstimmungsmodalitäten im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Während bei manchen Gesellschaften nach Köpfen gezählt wird, geht es bei manchen um die Höhe der gehaltenen Anteile. Ein Gesellschafter mit hohem Kapitalbeitrag hat in diesem Fall eine höherwertige Stimme.
Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt in der Regel durch die Geschäftsführung oder den Vorstand und muss den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entsprechend erfolgen. Jeder Gesellschafter hat das Recht, an der Versammlung teilzunehmen, seine Stimme abzugeben und seine Rechte auszuüben.
Die Häufigkeit der Gesellschafterversammlungen wird in den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften und im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Es gibt keine allgemeingültige Regelung für die genaue Anzahl der Versammlungen pro Jahr. In der Regel wird die erste Gesellschafterversammlung unmittelbar nach Gründung der Gesellschaft abgehalten, um wichtige Gründungsbeschlüsse zu fassen und die Geschäftsführung zu bestellen. Danach finden Gesellschafterversammlungen normalerweise mindestens einmal im Jahr statt, um über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und andere wichtige Angelegenheiten zu entscheiden. Diese Versammlungen werden als ordentliche Gesellschafterversammlungen bezeichnet. Darüber hinaus können außerordentliche Gesellschafterversammlungen einberufen werden, wenn dringende Entscheidungen getroffen werden müssen, die nicht bis zur nächsten ordentlichen Versammlung warten können.
Zu den typischen Themen, die in einer Gesellschafterversammlung behandelt werden, gehören die Beschlussfassung über Jahresabschlüsse und Gewinnausschüttungen, die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern, eventuelle Änderung des Gesellschaftsvertrags und sonstige wichtige Angelegenheiten wie beispielsweise Fusionen, Umstrukturierungen, Kapitalerhöhungen oder den Verkauf von Unternehmensteilen.
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