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Bezeichnet die Gesamtheit aller Normen und Gesetze, die die Emission und den Handel von Anlageformen zum Gegenstand haben. Unterdisziplinen des Kapitalmarkrechts sind beispielsweise das Aktien,- Börsen und Wertpapierrecht. Kennzeichnend für das Kapitalmarktrecht sind dessen Schutzzwecke, die zum einen in der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts und zum anderen im Anlegerschutz als solchen begründet sind. Der Kapitalmarktbetriff untergliedert sich in den Wirtschaftswissenschaften in einen engen, nur den Handel mit Wertpapieren nach § 2 I WpHG umfassenden Kapitalmarkt bzw. in einen weiten, sämtliche Investitionen, die längerfristig zur Bildung von Sachkapital (z. Bsp. Handel mit Wertpapieren oder geschlossenen Fonds) eingesetzt werden können, umfassenden weiten Kapitalmarkt.
In der Rechtsberatung hat das Bank- und Kapitalmarktrecht in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung und Tragweite gewonnen. Dies spiegelt sich auch in dem seit dem Jahr 2008 bestehenden Fachanwaltstitel für Bank- und Kapitalmarktrecht wider.
In den Wirtschaftswissenschaften wird zwischen einem Kapitalmarkt im engeren und einem Kapitalmarkt im weiteren Sinne differenziert. Der Kapitalmarkt im weiteren Sinne umfasst alle Investitionen, die längerfristig zur Bildung von Sachkapital eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind u.a. der Handel mit Wertpapieren oder Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds. Der Kapitalmarkt im engeren Sinne beschränkt sich dagegen allein auf den Handel mit Wertpapieren im Sinne von € 2 Abs. 1 WpHG (verzinsliche Wertrechte und Wertpapiere, Aktien).
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