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Bezeichnet die Gesamtheit aller Normen und Gesetze, die die Emission und den Handel von Anlageformen zum Gegenstand haben. Unterdisziplinen des Kapitalmarkrechts sind beispielsweise das Aktien,- Börsen und Wertpapierrecht. Kennzeichnend für das Kapitalmarktrecht sind dessen Schutzzwecke, die zum einen in der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts und zum anderen im Anlegerschutz als solchen begründet sind. Der Kapitalmarktbetriff untergliedert sich in den Wirtschaftswissenschaften in einen engen, nur den Handel mit Wertpapieren nach § 2 I WpHG umfassenden Kapitalmarkt bzw. in einen weiten, sämtliche Investitionen, die längerfristig zur Bildung von Sachkapital (z. Bsp. Handel mit Wertpapieren oder geschlossenen Fonds) eingesetzt werden können, umfassenden weiten Kapitalmarkt.
In der Rechtsberatung hat das Bank- und Kapitalmarktrecht in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung und Tragweite gewonnen. Dies spiegelt sich auch in dem seit dem Jahr 2008 bestehenden Fachanwaltstitel für Bank- und Kapitalmarktrecht wider.
In den Wirtschaftswissenschaften wird zwischen einem Kapitalmarkt im engeren und einem Kapitalmarkt im weiteren Sinne differenziert. Der Kapitalmarkt im weiteren Sinne umfasst alle Investitionen, die längerfristig zur Bildung von Sachkapital eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind u.a. der Handel mit Wertpapieren oder Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds. Der Kapitalmarkt im engeren Sinne beschränkt sich dagegen allein auf den Handel mit Wertpapieren im Sinne von € 2 Abs. 1 WpHG (verzinsliche Wertrechte und Wertpapiere, Aktien).
Der Begriff des Anlegerschutzes umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen und Bestimmungen, die den Anleger einer Kapitalanlage schützen sollen. Kernaufgabe des Anlegerschutzes ist es, Kapitalanleger vor unseriösen Produkten sowohl auf dem nationalen als auch auf dem internationalen Kapitalmarkt zu bewahren. Der Anlegerschutz gründet sich in der Annahme, wonach Anleger beim Erwerb von Kapitalanlagen mangels entsprechender Fachkenntnis und Informationen den Anbietern von Geldanlagen strukturell unterlegen sind. Um dem Anleger im Falle des Erwerbs einer unseriösen Kapitalanlage und einer hier vorausgegangenen Falschberatung zu dessen Recht zu verhelfen, bedarf es auf das Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwälte: dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Kompetenter Ansprechpartner in Fragen des Anlegerschutzes sind neben Verbraucherschutzzentralen insbesondere die auf das Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Fachanwaltskanzleien. Im Jahr 2008 hat die Bundesrechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel für Bank- und Kapitalmarktrecht eingeführt. Neben dem an anderer Stelle bereits erläuterten Bankrecht müssen Rechtsanwälte nach der Fachanwaltsordnung entsprechende Kenntnisse des Kapitalmarktrechts vorweisen können. Oftmals werden Fachanwälte des Bank- und Kaptalmarktrechts auch als Fachanwälte für Kapitalanlagerecht bezeichnet. Fachanwälte des Bank- und Kapitalmarktrechts bieten falsch beratenden Anlegern eine umfassende und kompetente Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kapitalanlagen.
Ähnlich wie der Begriff des Kapitalmarktrechts war der oftmals auch unter der Bezeichnung Kapitalanlagenrecht oder Kapitalanlegerrecht verwendete Begriff des Kapitalanlagerechts lange Zeit nicht hinreichend definiert. Das Kapitalanlagerecht regelt die zwischen Anleger und Anlageberater geltenden Richtlinien, unter anderem in Bezug auf eine mangelnde Aufklärung oder eine fehlerhafte Beratung. Hauptbestandteile des Kapitalanlagerechts sind neben der Beraterhaftung die Möglichkeiten des Anlegers, Schadensersatzansprüche gegen den Berater wegen Falschberatung geltend zu machen.
Kernbestandteil des Kapitalanlagerechts ist der Anlegerschutz. Der Anleger einer Kapitalanlage soll hierbei vor dem Erwerb für ihn nicht verständlicher Produkte insbesondere aus dem Bereich des Grauen Kapitalmarkts geschützt werden. Hierunter fallen solche oftmals minderwertige Kapitalanlagen, bei denen es letztlich nur darum geht, die Verkäufer und Initiatoren auf Kosten der Kapitalanleger zu bereichern. Kapitalanleger, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb einer seitens ihres Bankberaters oder seitens ihres Finanzdienstleisters empfohlenen Kapitalanlage nicht oder nicht hinreichend beraten fühlen, sollten daher stets den Gang zu einem auf sämtliche Rechtsfragen des Bank- und Kapitalmarktrechts versierten Rechtsanwalts, dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, in Erwägung ziehen.
Bei allen zu klärenden Rechtsfragen betreffend das Bank- und Kapitalmarktrecht lohnt sich für falsch beratende Kapitalanleger der Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt. Nur wenn sich ein Rechtsanwalt umfassend in sämtliche Rechtsfragen des Kapitalanlagerechts eingearbeitet und sich im Zuge dessen auf die Bearbeitung von Fällen aus dem Kapitalmarkrecht spezialisiert hat, ist er in der Lage, dem nicht hinreichend aufgeklärten Anleger einer Kapitalanlage als kompetenter Ansprechpartner zur Seite zu stehen und letztendlich dem Kapitalanleger zu dessen Recht zu verhelfen.
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