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Was pauschal oft als „Sammelklage“ bezeichnet wird, existiert im eigentlichen Sinn des Wortes im deutschen Rechtssystem nicht. Voraussichtlich ab 1. November 2018 soll in Deutschland die Musterfeststellungsklage als ein Instrument zur Rechtsdurchsetzung mit Breitenwirkung möglich sein. Dabei wird das Verfahren zwischen einem klagenden Verbraucherschutzverband und einem beklagten Unternehmen geführt. Die einzelnen Verbraucher sind nicht direkt am Verfahren beteiligt und tragen somit auch kein Prozesskostenrisiko. Das Vorgehen bei einer Musterfeststellungsklage ist wie folgt: zunächst erarbeitet ein anerkannter Verbraucherschutzverband die Fälle von mindestens zehn Betroffenen und reicht Klage ein. Danach müssen sich mindestens fünfzig Betroffene innerhalb einer Frist von zwei Monaten in ein Klageregister eintragen. Der Eintrag in das beim Bundesamt für Justiz geführte Register soll kostenfrei sein und hat verjährungshemmende Wirkung. Entscheidend ist die Wirkung des Musterfeststellungsurteils: dieses soll grundsätzlich für nachfolgende Klagen bindend sein, jedoch müssen die alle Verbraucher ihre Ansprüche in einem individuellen Verfahren geltend machen, um diese in der Praxis durchsetzen zu können.
Ausführliche Informationen im Newsbeitrag Eine für alle – Die Musterfeststellungsklage als neue Klageform der Sammelklage in Deutschland.
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