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Die Nichtzulassungsbeschwerde stellt einen sogenannten Rechtsbehelf dar, also ein Gesuch, mit dem eine gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf. Sie zielt auf die Nichtzulassung einer Revision. Das Revisionsverfahren dient der rechtlichen Überprüfung von Berufungsurteilen oder Beschlüssen, welche zurückgewiesen wurden. Es findet nur dann statt, wenn das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat. Die Mehrheit der Berufungsurteile enthält keine Zulassung der Revision. Möchte die unterlegene Partei dennoch, dass der Bundesgerichtshof eine Überprüfung durchführt, muss sie zunächst ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren durchführen. Dieses Verfahren ist an konkrete Fristen und Streitwerte geknüpft. Gibt der BGH der Nichtzulassungsbeschwerde statt, verweist er entweder den Rechtsstreit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück oder er setzt das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fort.
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