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Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist einen sogenannten Rechtsbehelf und wird in Deutschland im Zivil- und Verwaltungsprozess verwendet, um gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) oder beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vorzugehen. Es handelt sich um eine Möglichkeit für die Parteien, eine erneute Überprüfung ihrer Rechtsangelegenheit vor einem höheren Gericht zu beantragen, wenn die Zulassung der Revision in der Vorinstanz abgelehnt wurde.
Die Mehrheit der Berufungsurteile enthält keine Zulassung der Revision. Möchte die unterlegene Partei dennoch, dass der Bundesgerichtshof eine Überprüfung durchführt, muss sie zunächst ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren durchführen. Dieses Verfahren ist an konkrete Fristen und Streitwerte geknüpft. Bei der Nichtzulassungsbeschwerde überprüft das Gericht nicht den gesamten Fall inhaltlich, sondern prüft lediglich, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision erfüllt sind. Gibt der BGH der Nichtzulassungsbeschwerde statt, verweist er entweder den Rechtsstreit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück oder er setzt das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fort. Wenn die Beschwerde abgelehnt wird, bleibt die Entscheidung der Vorinstanz bestehen und das Verfahren wird beendet.
Der Begriff „Nichtzulassungsbeschwerde“ basiert auf dem Grundsatz, dass nicht jede gerichtliche Entscheidung vor den obersten Gerichtshöfen revisibel ist. Um die überlasteten Gerichte zu entlasten und die Verfahren effizienter zu gestalten, ist es erforderlich, dass die Revision nur in bestimmten Fällen zugelassen wird, in denen die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert.
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems, um die Einhaltung der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision zu gewährleisten und die Ressourcen der obersten Gerichte effizient zu nutzen.
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