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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gegründet wurde er am 1. Oktober 1950. Sein Sitz ist in Karlsruhe. Er ist die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Vom Bundesgerichtshof werden grundsätzliche Rechtsfragen geklärt und das Recht wird durch seine Entscheidungen fortgebildet. Hierdurch wird die Rechtseinheit gesichert. Vor allem aber prüft er die Entscheidungen der untergeordneten Gerichte. Dabei erfolgt aber grundsätzlich nur eine Prüfung auf Rechtsfehler, Beweise werden vom Bundesgerichtshof also nicht erhoben. Formal sind seine Entscheidungen nur im Einzelfall bindend. Die Instanzgerichte, die Gerichte der ersten und weiteren Instanzen im mehrstufigen deutschen Gerichtssystem wie Amts- Land- oder Oberlandesgerichte, richten sich aber faktisch nach der Rechtsauffassung des BGH.
Im Unterschied zum Bundesgerichtshof ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das höchste Gericht in Deutschland für Verfassungsfragen. Es hat seinen Sitz ebenfalls in Karlsruhe und ist für die Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, zuständig. Das BVerfG entscheidet über Verfassungsbeschwerden, wenn Grundrechte verletzt werden, und überprüft die Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz. Der wesentliche Unterschied zwischen dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht liegt also in ihrem Aufgabenbereich. Während der BGH als oberstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Auslegung und Anwendung des Bundesrechts zuständig ist, wacht das BVerfG über die Einhaltung des Grundgesetzes und entscheidet über verfassungsrechtliche Fragen.
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