Renault Abgasskandal
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Der Renault Abgasskandal: Der Dieselskandal um manipulierte Abschalteinrichtungen hat auch den Autohersteller Renault erreicht. Nach Aufkommen der ersten Berichte um illegale Abschalteinrichtungen haben französische Behörden im Juni 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen den Autobauer Renault eingeleitet. Die französische Antibetrugsbehörde DGCCR hatte 2017 erstmals Manipulationsvorwürfe gegen Renault erhoben. Renault teilte mit, gehe es um Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen »älterer Generationen«.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Ihre Ansprüche im Abgasskandal von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Auto betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist.
Verschiedene Tests bescheinigen vielen Importautos besonders hohe NOx-Emissionen. Bei einem EcoTest, den der ADAC im Jahr 2017 durchführte und die Stickoxid-Emissionen (NOx) von Euro-6-Dieseln unterschiedlichster Autohersteller auswertete, schnitten u.a. Fahrzeuge on Renault am schlechtesten ab. Laut Test wurden sechs der zehn größten NOx-Sünder unter den bislang getesteten Autos von Renault oder der Tochter Dacia gebaut.
Ein massives Problem hinsichtlich des Ausstoßes an Stickoxid- Emissionen bescheinigten auch Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Bei Abgasmessungen im Winterhalbjahr 2016/17 überschritt ein Renault Captur 1.5 dCi 110 den gesetzlichen Grenzwert um das 16,5-fache. Ende 2015 ergaben in der Schweiz im Auftrag der DHU durchgeführte Abgastests, dass der Renault Espace 1.6 dCi die NOx-Grenzwerte um das 13- bis 25-fache je nach Situation überschreiten würde.
Im April 2016 stellte das KBA fest, bei einigen Modellen eine „Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung“ vorliege und veröffentlichte die Modelle in einer „Liste der betroffenen Fahrzeugvarianten außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des KBA“:
Hinweis: Ein verpflichtender Rückruf durch das KBA oder ein Schreiben zu einer sogenannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme sind keine zwingenden Voraussetzungen, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und Sie Schadenersatzansprüche geltend machen können. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche wegen Abgasmanipulation geltend gemacht werden können.
Zur Wertung eines Thermofensters als illegale Abschalteinrichtung hat es bereits früher einige Entscheidungen zugunsten der betroffenen Dieselfahrer gegeben. Seit dem 30. April 2020 liegt der Schlussantrag der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, im zentralen Verfahren zum VW-Abgasskandal vor. Die Ausführungen der Generalanwältin lassen den Schluss zu, dass es sich auch bei den sogenannten Thermofenstern um eine illegale Abschaltautomatik handele.
Mit Urteil vom 17.12.2020 hat der EuGH die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, sie ist und bleibt unzulässig. Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle aus dem VW-Konzern, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller. Die gesamte Automobilindustrie ist somit von diesem Urteil betroffen, denn nahezu sämtliche Fahrzeughersteller setzen auf Abschalteinrichtungen. Dazu zählt auch der Autobauer Renault.
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