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Renault Abgasskandal

Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zum Renault Abgasskandal – Jetzt Ansprüche prüfen lassen.

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Renault-Lenkrad

Der Renault Abgasskandal: Der Dieselskandal um manipulierte Abschalteinrichtungen hat auch den Autohersteller Renault erreicht. Nach Aufkommen der ersten Berichte um illegale Abschalteinrichtungen haben französische Behörden im Juni 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen den Autobauer Renault eingeleitet. Die französische Antibetrugsbehörde DGCCR hatte 2017 erstmals Manipulationsvorwürfe gegen Renault erhoben. Renault teilte mit, gehe es um Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen »älterer Generationen«.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Ihre Ansprüche im Abgasskandal von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Auto betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist.

Jetzt Ansprüche prüfen lassen

Tests von ADAC und DUH: Renault-Diesel übersteigen Grenzwerte

Verschiedene Tests bescheinigen vielen Importautos besonders hohe NOx-Emissionen. Bei einem EcoTest, den der ADAC im Jahr 2017 durchführte und die Stickoxid-Emissionen (NOx) von Euro-6-Dieseln unterschiedlichster Autohersteller auswertete, schnitten u.a. Fahrzeuge on Renault am schlechtesten ab. Laut Test wurden sechs der zehn größten NOx-Sünder unter den bislang getesteten Autos von Renault oder der Tochter Dacia gebaut.

Ein massives Problem hinsichtlich des Ausstoßes an Stickoxid- Emissionen bescheinigten auch Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Bei Abgasmessungen im Winterhalbjahr 2016/17 überschritt ein Renault Captur 1.5 dCi 110 den gesetzlichen Grenzwert um das 16,5-fache. Ende 2015 ergaben in der Schweiz im Auftrag der DHU durchgeführte Abgastests, dass der Renault Espace 1.6 dCi die NOx-Grenzwerte um das 13- bis 25-fache je nach Situation überschreiten würde.

Welche Fahrzeuge sind vom Renault Abgasskandal betroffen?

Im April 2016 stellte das KBA fest, bei einigen Modellen eine „Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung“ vorliege und veröffentlichte die Modelle in einer „Liste der betroffenen Fahrzeugvarianten außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des KBA“:

  • Renault Kadjar, Euro 6
  • Renault Espace, Euro 6
  • Renault Master, Euro 5

Hinweis: Ein verpflichtender Rückruf durch das KBA oder ein Schreiben zu einer sogenannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme sind keine zwingenden Voraussetzungen, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und Sie Schadenersatzansprüche geltend machen können. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche wegen Abgasmanipulation geltend gemacht werden können.

Zur kostenfreien Prüfung

EuGH-Urteil im Abgasskandal: Thermofenster ist illegal

Zur Wertung eines Thermofensters als illegale Abschalteinrichtung hat es bereits früher einige Entscheidungen zugunsten der betroffenen Dieselfahrer gegeben. Seit dem 30. April 2020 liegt der Schlussantrag der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, im zentralen Verfahren zum VW-Abgasskandal vor. Die Ausführungen der Generalanwältin lassen den Schluss zu, dass es sich auch bei den sogenannten Thermofenstern um eine illegale Abschaltautomatik handele.

Mit Urteil vom 17.12.2020 hat der EuGH die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, sie ist und bleibt unzulässig. Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle aus dem VW-Konzern, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller. Die gesamte Automobilindustrie ist somit von diesem Urteil betroffen, denn nahezu sämtliche Fahrzeughersteller setzen auf Abschalteinrichtungen. Dazu zählt auch der Autobauer Renault.

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Wir prüfen Ihre Möglichkeiten im Renault Abgasskandal

  1. Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können betroffene Autofahrer auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten. Wir raten Betroffenen im Renault Abgasskandal zu einem zügigen Vorgehen, da eine Verjährung drei Jahre ab Kenntnis des amtlichen Rückrufs zum Ende des Jahres eintreten könnte.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

Rechte im Renault Dieselskandal durchsetzen ohne Kostenrisiko

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann trägt diese die Kosten wegen einem Vorgehen aufgrund des Abgasskandals. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheut, dem bieten wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Geschädigte Renault-Kunden tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket für Betroffene im Renault Abgasskandal

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Hersteller
  • Kostenlose Beratung zu Schadensersatzansprüchen und Verjährung
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung , außergerichtlich und vor Gericht
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