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Erneuerbare Energien Fonds

Solaranlage-Windanlagen

Wind-, Solar- und Wasserkraftenergie nehmen als erneuerbare Energien einen immer größeren Stellenwert ein. Anbieter Erneuerbarer Energien Fonds werben mit ökologisch sinnvollen und gleichzeitig rentablen Kapitalanlagen. In der Realität stehen großen Risiken prognostizierte Erfolgsaussichten gegenüber, deren Eintreffen keineswegs sicher ist. Wir erklären, wie Anleger aus einem Erneuerbare Energien Fonds aussteigen und ihr investiertes Geld zurückbekommen können.

Erneuerbare Energien Fonds

Ein Erneuerbare Energien Fonds investiert das Geld der Anleger in den Kauf oder Bau und Betrieb von Solar-, Wind- oder Wasserkraftanlagen, um aus der Energie der Sonne Strom oder Wärme zu gewinnen. Geschlossene Erneuerbare Energien Fonds sind auf mehrere Jahre angelegt. Anleger locken Werbeaussagen zu attraktiven Renditen, verbunden mit einer „nachhaltigen“ Investition und einer Förderung der Energiewende. Durch den Verkauf des gewonnen Stroms und staatlich garantierte Einspeisungen sollen Gewinne erwirtschaftet werden. Geschlossene Erneuerbare-Energien-Fonds investieren in unterschiedliche Anlagen zur alternativen Energieerzeugung:

  • Solar- oder Photovoltaikanlagen – Umwandlung von Sonnenenergie in Strom
  • Solarthermieanlagen – Umwandlung der Sonnenenergie in Wärme
  • On-Shore-Windenergie – Windkraftanlagen an Land
  • Off-Shore-Windenergie – Windenergieparks auf dem Meer
  • Stromerzeugung aus Wasserkraft
  • Stromerzeugung aus Biomasse

Geschlossene Fonds sind aber auch Wirtschaftsunternehmen. Wer eine Beteiligung an einem solchen geschlossen Fonds erwirbt, ist Gesellschafter mit allen zugehörigen Konsequenzen. Diese unternehmerische Beteiligung ist mit zahlreichen Risiken für Gesellschafter verbunden und als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet. Denn realisieren sich eines oder mehrere der Risiken, kann ein unrentables Ergebnis oder im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Kapitals die Folge sein.
Die Bezeichnung „geschlossener“ Fonds ist auch darin begründet, dass der Anleger seine Anteile nicht vor Beginn der Liquidations- oder Auslaufphase des Fonds zurückgeben kann. Anteile an geschlossenen Fonds werden als wenig liquide bezeichnet: der Anleger hat keinen Anspruch auf Rücknahme des Fondsanteils während der geplanten Laufzeit. Somit stellt sich die Frage, wie man an sein Geld kommt, wenn das investierte Geld dringend benötigt wird.

So können Anleger aus Erneuerbare Energien Fonds aussteigen

  1. Eine Kündigung der Fondsbeteiligung ist meist auf Jahre nicht möglich oder mit hohen Verlusten verbunden, weil Gesellschafter in der Regel nicht das gesamte eingezahlte Kapital zurückerhalten. Sie haben meist einen sogenannten Abfindungsanspruch, der meist deutlich unter dem ursprünglichen Zeichnungsbetrag liegt. Im Falle einer Kündigung der eigenen Fondsbeteiligung sollten Anleger auch beachten, dass sie mit der gezahlten Einlage auch für Verluste haften. Macht ein Gesellschafter nach erfolgter Kündigung einen Anspruch auf Rückzahlung der vollen Einlage geltend und die Gesellschaft hat Verluste erwirtschaftet, ist sogar denkbar, dass das Auseinandersetzungsguthaben negativ ausfällt.
  2. Haben Anbieter von Fondsbeteiligungen Ihre Produkte über Fernabsatzkanäle verkauft, kann der Widerruf eine Möglichkeit sein, aus der Beteiligung auszusteigen. Sollte die Widerrufsbelehrung nicht entsprechend den gesetzlichen Regelungen gestaltet sein, steht den Anlegern auch nach Ablauf der 14-tägigen Frist das Recht zum Widerruf zu. Falls es im Einzelfall für den Anleger keine andere Möglichkeit zum Ausstieg gibt, bietet diese Option zumindest die Chance die Verluste zu begrenzen. Die Verluste die bis zur Erklärung des Widerrufes angefallen sind, können über den Weg des Widerrufes nicht zurückgefordert werden.
  3. Eine vollständige Rückabwicklung können Gesellschafter geschlossener Erneuerbarer Energien Fonds über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erreichen. Als Rechtsfolge wird der Gesellschafter so gestellt, als ob er dem Fonds nie beigetreten wäre: Er erhält das eingesetzte Kapital zurück und überträgt den Gesellschaftsanteil. Die Rückabwicklung der Beteiligung kann ein Kommanditist verlangen, wenn er durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Anlagegesellschaft als Gesellschafter beizutreten. Schadenersatzansprüche können sich aus Prospekt- oder Beratungsfehlern ergeben.
    Hinweis: Die Rückabwicklung im Wege des Schadensersatzes ist zeitlich beschränkt. Schadenersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung – zehn Jahren nach Beitritt zum Fonds – geltend gemacht werden.

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Falsche Aufklärung ermöglicht Schadensersatzforderung und Rückabwicklung der Beteiligung

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-Back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen. Erfolgte eine Bankberatung zu einem erneuerbare Energien Fonds, muss die Bank somit auch über die an sie bezahlten Provisionen bzw. Kick-Backs aufklären.
Bank- oder Anlagenberater bzw. der Prospekt müssen Anleger auf die Risiken einer Beteiligung hinweisen. Für Anleger sind sie aber in höchstem Maße riskant. Das liegt nicht nur an den Projekten selbst, sondern auch an der Risikoverteilung zwischen Anleger und Anbieter. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust oder sie müssen in einem langwierigen Insolvenzverfahren ausharren, um einen Bruchteil des investierten Geldes zurückzubekommen.

Allgemeine Risiken von Erneuerbare Energien Fonds

  • Erschwerte Verkäuflichkeit der Anteile: Da es anders als bei Aktien keine offizielle Handelsbörse gibt, können Anleger ihre Beteiligung oft nicht, nur schwer verkaufen oder zu einem schlechten „Kurs“ verkaufen.
  • Totalverlustrisiko
  • Risiko der Rückzahlung von Ausschüttungen: Geht es dem Solarfonds „nur“ schlecht, droht die Rückzahlung bisher erhaltener Gelder aus dem Fonds für den betroffenen Anleger.
  • Blind-Pool: In einigen Fällen steht zum Zeitpunkt der Zeichnung der Anlage das konkrete Projekt noch nicht fest. Der Anleger weiß zum Zeitpunkt des Fondsbeitritts noch nicht, wohin sein Kapital fließen wird.

Spezielle Risiken von Erneuerbare Energien Fonds

  • Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Förderung erneuerbarer Energien: Erneuerbare Energien sind noch stark von staatlichen Förderungen abhängig und oft nicht wirtschaftlich selbstragend. Energiepolitische Änderungen können dazu führen, dass Förderungen gekürzt werden oder ganz entfallen. Dies gilt länderübergreifend, nicht nur in Deutschland.
  • Änderung der Regelung zur Einspeisevergütung: aufgrund gesetzlicher Bestimmungen können sich die Vergütungen für Einspeisungen im jeweiligen Land ändern und dadurch Einnahmen reduziert werden oder ganz entfallen.
  • Wetterbedingte Leistungsschwankung: Wenn das Wetter von Durchschnittswerten abweicht – zum Beispiel bei Solarfonds in sonnenarmen Jahren – und die Leistung entsprechend sinkt, reduzieren sich die Einnahmen.
  • Technische oder länderspezifische Probleme – langwierige Behördenverfahren, Landessprache, politische Instabilitäten, ein anderes Rechtssystem – führen dazu, dass die Anlage nicht wie geplant genutzt werden kann.

Realisieren sich solche oder andere Risiken, kann die Fondsgesellschaften weniger oder kein Kapital mehr erwirtschaften und laufende Darlehen können nicht mehr bedient werden können. In der Folge bleiben Renditen aus oder Anleger müssen den Totalverlust ihres Kapitals fürchten.

Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadenersatz. Unsere Rechts- und Fachanwälte prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung kostenlos. Nutzen Sie dafür unsere unverbindliche Online-Erstberatung. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

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Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet.

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