Erneuerbare Energien Fonds
Hier erfahren Anleger, wie sie aus einem Erneuerbare Energien Fonds aussteigen und ihr investiertes Geld zurückbekommen können.
Wind-, Solar- und Wasserkraftenergie nehmen als erneuerbare Energien einen immer größeren Stellenwert ein. Anbieter Erneuerbarer Energien Fonds werben mit ökologisch sinnvollen und gleichzeitig rentablen Kapitalanlagen. In der Realität stehen großen Risiken prognostizierte Erfolgsaussichten gegenüber, deren Eintreffen keineswegs sicher ist. Wir erklären, wie Anleger aus einem Erneuerbare Energien Fonds aussteigen und ihr investiertes Geld zurückbekommen können.
Ein Erneuerbare Energien Fonds investiert das Geld der Anleger in den Kauf oder Bau und Betrieb von Solar-, Wind- oder Wasserkraftanlagen, um aus der Energie der Sonne Strom oder Wärme zu gewinnen. Geschlossene Erneuerbare Energien Fonds sind auf mehrere Jahre angelegt. Anleger locken Werbeaussagen zu attraktiven Renditen, verbunden mit einer „nachhaltigen“ Investition und einer Förderung der Energiewende. Durch den Verkauf des gewonnen Stroms und staatlich garantierte Einspeisungen sollen Gewinne erwirtschaftet werden. Geschlossene Erneuerbare-Energien-Fonds investieren in unterschiedliche Anlagen zur alternativen Energieerzeugung:
Geschlossene Fonds sind aber auch Wirtschaftsunternehmen. Wer eine Beteiligung an einem solchen geschlossen Fonds erwirbt, ist Gesellschafter mit allen zugehörigen Konsequenzen. Diese unternehmerische Beteiligung ist mit zahlreichen Risiken für Gesellschafter verbunden und als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet. Denn realisieren sich eines oder mehrere der Risiken, kann ein unrentables Ergebnis oder im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Kapitals die Folge sein.
Die Bezeichnung „geschlossener“ Fonds ist auch darin begründet, dass der Anleger seine Anteile nicht vor Beginn der Liquidations- oder Auslaufphase des Fonds zurückgeben kann. Anteile an geschlossenen Fonds werden als wenig liquide bezeichnet: der Anleger hat keinen Anspruch auf Rücknahme des Fondsanteils während der geplanten Laufzeit. Somit stellt sich die Frage, wie man an sein Geld kommt, wenn das investierte Geld dringend benötigt wird.
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Falsche Aufklärung ermöglicht Schadensersatzforderung und Rückabwicklung der Beteiligung
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-Back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen. Erfolgte eine Bankberatung zu einem erneuerbare Energien Fonds, muss die Bank somit auch über die an sie bezahlten Provisionen bzw. Kick-Backs aufklären. Bank- oder Anlagenberater bzw. der Prospekt müssen Anleger auf die Risiken einer Beteiligung hinweisen. Für Anleger sind sie aber in höchstem Maße riskant. Das liegt nicht nur an den Projekten selbst, sondern auch an der Risikoverteilung zwischen Anleger und Anbieter. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust oder sie müssen in einem langwierigen Insolvenzverfahren ausharren, um einen Bruchteil des investierten Geldes zurückzubekommen.
Allgemeine Risiken von Erneuerbare Energien Fonds
Spezielle Risiken von Erneuerbare Energien Fonds
Realisieren sich solche oder andere Risiken, kann die Fondsgesellschaften weniger oder kein Kapital mehr erwirtschaften und laufende Darlehen können nicht mehr bedient werden können. In der Folge bleiben Renditen aus oder Anleger müssen den Totalverlust ihres Kapitals fürchten.
Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadenersatz. Unsere Rechts- und Fachanwälte prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung kostenlos. Nutzen Sie dafür unsere unverbindliche Online-Erstberatung. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.
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Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet.
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