Opel Abgasskandal
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Der Opel Abgasskandal: Der Dieselskandal um manipulierte Abschalteinrichtungen hat auch den Autohersteller Opel erreicht. Opel steht ebenso wie Daimler oder BMW unter Manipulationsverdacht. Nachdem die ersten zweifelhaften Abschalteinrichtungen bereits 2015 entdeckt worden waren, müssen sich Opel-Fahrer spätestens seit einem Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes für weltweit rund 100.000 Fahrzeuge im Oktober 2018 damit auseinandersetzen, wie sie Wertverlust, Fahrverbote oder drohende Stilllegungen als Zwangsmaßnahme vermeiden können.
Bislang gab es drei Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes von Dieselautos des Herstellers Opel wegen überhöhte Stickoxidwerte im Straßenbetrieb:
Der umfangreiche Rückruf aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung vom 17. Oktober 2018 betrifft etwa 100.000 Fahrzeuge weltweit, davon rund 32.000 in Deutschland. 23.000 Fahrzeuge seien bereite einer freiwilligen Servicemaßnahme unterzogen worden. Es handelt sich um folgender Modelle der Norm Euro 6:
Mitte und im November 2019 werden weitere Rückrufe zu Opel-Fahrzeugen bekannt: Das Kraftfahrtbundesamt hat den Automobilhersteller Opel dazu verpflichtet, etwa 210.000 Benziner zurückzurufen. Grund des Rückrufs ist eine Überschreitung der Grenzwerte für Stickoxide. Der Rückruf betrifft die Modelle
In Deutschland sind vermutlich etwa 54.000 betroffen. Mehr Informationen im Newsbeitrag Überschreitung der Stickoxidwerte auch bei Benzinern – Opel muss hunderttausende Autos zurückrufen. In einem weiteren, am 01.11.2019 vom KBA veröffentlichten Rückruf, wurden weltweit knapp 18.000 Fahrzeuge zurückgerufen des Modells:
Am 17.02.2022 veröffentlicht das KBA einen umfangreichen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems für die Modelle:
In Deutschland sind knapp 75.000 Fahrzeug der Baujahre 2013 – 2018 mit 1,3l und 1,6l Dieselmotor und der Norm Euro 6 betroffen.
Den nächsten Rückruf veröffentlichte das Kraftfahrtbundesamt am 08.07.2022. Aufgrund „Abweichungen von Abgasvorschriften bezüglich Prüfstandsmessung“ werden weltweit rund 9500 Fahrzeuge zurückgerufen, davon über 5000 in Deutschland:
Auch Kläger des erst später bekannt gewordenen Opel Abgasskandals erlangten bereits Erfolge bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Landgericht Landshut hat den Autobauer Opel zum Schadensersatz im Dieselskandal verurteilt (Urteil vom 10.08.2022, Az. 55 O 458/22, noch nicht rechtkräftig). Der Besitzer kann zwei Dieselautos Opel Zafira 1.6l der Schadstoffklasse Euro 6 zurückgeben. Auch das Landgericht Verden hat die Adam Opel GmbH wegen Abgasmanipulation zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt (Urteil vom 14.07.2022, Az. 8 O 129/22, noch nicht rechtskräftig). In diesem Fall ging es um einen Opel Zafira 2.0l der Norm Euro 5. Für die Dieselautos gab es jeweils Rückrufe durch das Kraftfahrtbundesamt.
Das Landgericht Ravensburg hat entschieden, dass der Fahrer eines Opel Insignia 2.0l mit einem Motor des Typs B20 Schadensersatz im Opel Abgasskandal erhält (Urteil vom 30.12.2022, Az. 2 O 200/22, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht vergleicht das Vorgehen der Adam Opel GmbH mit dem Vorgehen der Volkswagen AG in Bezug auf den Skandalmotor EA189.
Medienberichten zufolge hat das Kraftfahrtbundesamt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im April 2018 darüber informiert, dass es Anhaltspunkte für eine unzulässige Abschalteinrichtung bei Opel-Modellen gebe. Daraufhin hatten Ermittler Geschäftsräume in Rüsselsheim und Kaiserslautern durchsucht. Zuvor hatte es schon ähnliche Razzien unter anderem bei Marken des VW-Konzerns, bei der Daimler AG und bei BMW gegeben.
Im Zuge der Ermittlungen verhängte die Staatsanwaltschaft Frankfurt schließlich ein Bußgeld in Höhe von 64,8 Mio. EUR, weil einige Opel-Dieselmodelle deutlich höhere Schadstoffwerte als zulässig ausgestoßen hatten. Der Autobauer Opel akzeptierte das Bußgeld im Dieselskandal und bezahlte im Februar 2021.
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Kaufpreis zurückerhalten gegen Rückgabe des Fahrzeugs:
Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen.
Widerruf des Autokreditvertrags:
Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.
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