0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Betriebsschließungs­versicherung zahlt nicht

Wir unterstützen Betroffene, deren Versicherung eine Entschädigung verweigert. Neben dem Vorgehen gegen die Versicherung kommt die Prüfung von Schadenersatz­ansprüchen gegen den Versicherungsvermittler in Betracht. Melden Sie sich kostenfrei und unverbindlich über unser Kontaktformular. Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine schriftliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

  • Kostenfreie Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen
  • Kostenfreie Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler
  • Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung
  • Für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung: Prüfung einer möglichen Prozesskostenfinanzierung

Betriebsschließungs­versicherung zahlt nicht: Gerichte entscheiden zugunsten der Betroffenen

Die Betriebsschließungs­­versicherung zahlt nicht und immer mehr Gastronomen, Hoteliers und andere betroffene Unternehmen ziehen gegen ihre Versicherungen vor Gericht. Mittlerweile haben bereits mehrere Gerichte zugunsten der Geschädigten entschieden und Versicherungen auf Zahlung einer Entschädigung verurteilt. Bekannt wurde insbesondere das Urteil des Landgerichts München I: der Gastronomiebetrieb „Münchner Augustiner-Keller“ erhält von der Versicherungskammer Bayern mehr als eine Million Euro als Versicherungssumme (Urteil vom 01.10.2020, Az. 12 O 5895/20).
Die Chancen, dass eine Betriebsschließungs­­versicherung, eine Betriebsausfallversicherung oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung bei einer behördlich angeordneten Schließung wegen Corona eintrittspflichtig ist, schätzen wir als gut ein, da inzwischen eine für Betroffene positiv zu bewertende Rechtsprechung existiert. Wir bieten Betroffenen eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung an. Nutzen Sie unser Online-Formular und erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen ein schriftliches Prüfungsergebnis.

Jetzt kostenfrei & unverbindlich prüfen lassen

Vergleichsangebot von der Versicherung umfassend prüfen

Um die gravierenden Folgen von Betriebsschließungen abzufedern, bieten zahlreiche Versicherungen ihren Kunden Abfindungsvergleiche an, wonach ein gewisser Prozentsatz der vereinbarten Leistungen kulanzweise bezahlt werden sollen. So sieht die „Bayerische Lösung“ vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die Gaststätten und Hotels auszahlen. Wir empfehlen, diese Angebote nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung anzunehmen. Die Versicherungskonzerne sind liquide und in der Einstandspflicht, daher sollten Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres ihre Ansprüche und damit höhere Entschädigungen aufgeben.

Jetzt kostenfrei & unverbindlich prüfen lassen

 

Hand-übergibt-50-Euro-Scheine

Außerordentliche Wirtschaftshilfe vom Bund für Lockdown Light” im November 2020

Der Bund will betroffenen Unternehmen eine Ausfallentschädigung gewähren. Unsere spezialisierte Kanzlei stellt betroffenen Unternehmern kostenfrei FAQs hierzu zur Verfügung. Weiter helfen wir bei abgelehnten Anträgen oder schleppenden Auszahlungen.

Für Rechtsschutzversicherte:  Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten wegen einem Vorgehen gegen die Versicherung oder den Versicherungsmakler bzw. –vertreter. Zusammen mit der Prüfung, ob Sie gegen die Ablehnung vorgehen können, übernehmen wir ebenfalls kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und die spätere Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer.

Für Unternehmer*innen ohne Rechtsschutzversicherung: Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheuen, prüfen wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Sie tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.

AKH-H Rechtsanwälte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht
Ausgezeichnet & Empfohlen

 

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

Servicetelefon zur Klärung Ihrer Fragen: 0711 9308110

Kontakt per E-Mail