Betriebsschließungsversicherung zahlt nicht: Gerichte entscheiden zugunsten der Betroffenen
Die Betriebsschließungsversicherung zahlt nicht und immer mehr Gastronomen, Hoteliers und andere betroffene Unternehmen ziehen gegen ihre Versicherungen vor Gericht. Mittlerweile haben bereits mehrere Gerichte zugunsten der Geschädigten entschieden und Versicherungen auf Zahlung einer Entschädigung verurteilt. Bekannt wurde insbesondere das Urteil des Landgerichts München I: der Gastronomiebetrieb „Münchner Augustiner-Keller“ erhält von der Versicherungskammer Bayern mehr als eine Million Euro als Versicherungssumme (Urteil vom 01.10.2020, Az. 12 O 5895/20).
Die Chancen, dass eine Betriebsschließungsversicherung, eine Betriebsausfallversicherung oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung bei einer behördlich angeordneten Schließung wegen Corona eintrittspflichtig ist, schätzen wir als gut ein, da inzwischen eine für Betroffene positiv zu bewertende Rechtsprechung existiert. Wir bieten Betroffenen eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung an. Nutzen Sie unser Online-Formular und erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen ein schriftliches Prüfungsergebnis.
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Um die gravierenden Folgen von Betriebsschließungen abzufedern, bieten zahlreiche Versicherungen ihren Kunden Abfindungsvergleiche an, wonach ein gewisser Prozentsatz der vereinbarten Leistungen kulanzweise bezahlt werden sollen. So sieht die „Bayerische Lösung“ vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die Gaststätten und Hotels auszahlen. Wir empfehlen, diese Angebote nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung anzunehmen. Die Versicherungskonzerne sind liquide und in der Einstandspflicht, daher sollten Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres ihre Ansprüche und damit höhere Entschädigungen aufgeben.
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