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Verbraucherrecht in Deutschland: Verbraucherschutz Finanzen

Was versteht man unter dem Begriff Verbraucherschutz im Zusammenhang mit Finanzen? Welche Aufgabe hat der Verbraucherschutz in Deutschland und wie ist er geregelt? Wir geben einen Überblick über das Thema Verbraucherschutz Finanzen.

 

Allgemeiner Verbraucherschutz
Aufgabe des Verbraucherschutzes
Wie ist das Verbraucherrecht in Deutschland geregelt?
Verbraucherschutz Finanzen
Verbraucherschutz Beschwerde: Wohin können sich Betroffene wenden?
Verbraucherrechte durchsetzen: Sammelklageverfahren in Deutschland
Verbraucherschutz Finanzen – Informationen und kostenfreie Services

Allgemeiner Verbraucherschutz

Der allgemeine Verbraucherschutz soll den wirtschaftlichen Interessen von Verbraucher*innen als gleichberechtigter Geschäftspartner*innen Rechnung zu tragen und ihre Rechte stärken. Er umfasst eine breit gefächerte Palette von Themen, die von alltäglichen Geschäften bis hin zum Schutz der Vermögensanlagen reicht. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einkaufen und Internet
  • Finanzen und Versicherungen
  • Telekommunikation
  • Energie, Bauen und Wohnen
  • Reisen und Verkehr

Aufgabe des Verbraucherschutzes

Verbraucher*innen sind gegenüber Herstellern oder Dienstleistungsanbietern strukturell unterlegen. Das bedeutet, dass sie oft hinsichtlich Informationen, Erfahrung, Fachkenntnis und auch wirtschaftlich schlechter gestellt sind und sich so in einer schwächeren Position gegenüber Unternehmer*innen befinden. Dieses Ungleichgewicht auszugleichen ist Ziel und Aufgabe des Verbraucherschutzes. Somit sind Verbraucherrechte auch Schutzvorschriften zugunsten von Verbraucher*innen.

Wer ist Verbraucher*in?

§ 13 BGB definiert einen „Verbraucher“ als natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der im Gegensatz zum „Unternehmer“ nicht einer gewerblichen oder einer selbständigen, beruflichen Tätigkeit dient.
Selbständige können auch Verbraucher*innen sein, wenn sie ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließen. Kauft jemand beispielsweise ein Auto, das er oder sie sowohl für die selbständige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit als auch zu privaten Zwecken nutzt, ist die die überwiegende Nutzung des Autos ausschlaggebend.

Ganz entscheidend ist, dass Verbraucher*innen ihre Rechte kennen, um sie erfolgreich durchsetzen zu können. Eine wichtige Säule des Verbraucherschutzes ist daher Information und Bildung. Ein eventuelles Informations- und Wissensdefizit können Betroffene zum Beispiel bei einer Verbraucherberatung ausgleichen. Wichtige Informationen finden Verbrauch*innen auf der Seite von Stiftung Warentest, während die Verbraucherzentralen der Länder ein umfangreiches Beratungsangebot zur Verfügung stellen.

Wie ist das Verbraucherrecht in Deutschland geregelt?

Der Verbraucherschutz umfasst viele verschiedene Rechtsvorschriften, die Personen vor Benachteiligungen beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen schützen sollen. Verbraucherrechte bilden das Fundament des Verbraucherschutzes. Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Verbraucher*innen sind so vielfältig wie der Verbraucherschutz selbst. Das Verbraucherrecht in Deutschland ist nicht durch „das“ Verbraucherschutzgesetz geregelt. Vielmehr setzt sich das Verbraucherrecht aus mehreren Gesetzen zusammen, damit die Umsetzung des Verbraucherschutzes den unterschiedlichsten Ausprägungen und betroffenen Lebensbereichen gerecht werden kann. Regelungen und Rechtsnormen finden sich beispielsweise hier:

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
  • Produktsicherheitsgesetz
  • Verbraucherinformationsgesetz
  • Insolvenzordnung
  • Fluggastrechte-Verordnung
  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch
  • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
  • Arzneimittelgesetz
  • Verordnung über kosmetische Mittel
  • Verordnung über Fertigpackungen
  • Preisangabenverordnung
  • Telekommunikationsgesetz
  • Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz

Verbraucher*innen müssen sich auf die Sicherheit von Produkten und Lebensmitteln verlassen können. Geht es um ihre Gesundheit, ist die Überwachung und Durchsetzung der jeweiligen Verbraucherschutzbestimmungen weitgehend Aufgabe der staatlichen Behörden, zum Beispiel der Lebensmittelüberwachung oder der Gewerbeaufsicht. Man spricht dann auch vom stofflichen, technischen und gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Weit weniger Überwachung und Durchsetzung von Verbraucherrechten durch Behörden gibt es hingegen beim wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Die Durchsetzung Ihrer Rechte liegt meist bei den betroffenen Verbraucher*innen selbst.

Verbraucherschutz Finanzen

Der Verbraucherschutz Finanzen soll es Verbraucher*innen ermöglichen, auf die eigenen Ziele und Möglichkeiten ausgerichtete Finanzentscheidungen treffen zu können. Auch der Verbraucherschutz Finanzen soll ein ungleiches Machtgefüge zugunsten von Geldinstituten, Finanzdienstleistern, Versicherungen oder anderen Unternehmen ausgleichen und Verbraucher*innen mittels verschiedener Rechte schützen. Spezielle Verbraucherrechte gibt es zum Beispiel bei Krediten und Geldanlagen, der Altersvorsorge sowie der Baufinanzierung.

Verbraucherschutz Beschwerde: Wohin können sich Betroffene wenden?

Natürlich mündet eine schlechte Erfahrung bei einer Bankberatung nicht stets mit einer juristischen Auseinandersetzung. Wer mit einer Dienstleistung oder einem Produkt des Finanzmarktes unzufrieden ist, kann verschiedene Beschwerdestellen kontaktieren, um auf einen mutmaßlichen Missstand hinzuweisen:

  • Verbraucherzentrale und Marktwächter Finanzen: Ein Frühwarnsystem, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren.
  • Europäisches Verbraucherzentrum: Das EVZ ist Ansprechpartner für grenzüberschreitende Verbraucherfragen und hilft bei Problemen mit Beteiligten aus dem EU-Ausland. Es stellt Musterbriefe für Beschwerde über Unternehmen, Produkte oder Anbieter zur Verfügung.
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Betroffene können sich mit ihrem Anliegen an die BaFin wenden, wenn ein beaufsichtigtes Unternehmen mutmaßlich gegen Gesetze verstoßen hat und sie sich als Kund*innen darüber beschweren möchten.

Wenn präventive Maßnahmen nicht reichen, hilft eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei, um diese Rechte durchzusetzen. Verbraucher*innen sind auf dem Finanz- und Kapitalmarkt auf Beratung angewiesen. Bei der Vermittlung von Kapitalanlagen oder Sparverträgen geht es meist um hohe Summen oder eine Absicherung im Alter – also die finanzielle Zukunft der Verbraucher*innen. Bisweilen handeln Berater*innen jedoch nicht nur im Interesse der Verbraucher*innen, sondern auch ihrem eigenen. Insbesondere eine Vergütung der Berater*innen auf Provisionsbasis verstärkt den Interessenskonflikt und kann dazu führen, dass nicht alle Risiken erläutert werden. Denn eine Aufklärung über beispielsweise das Totalverlustrisiko würde oftmals dazu führen, dass Interessierte von einer Zeichnung absehen.

Wer sich von seiner Bank oder Versicherung schlecht beraten fühlt und haben deshalb Probleme hat, kann seine Rechte und Möglichkeiten prüfen lassen. Wir bieten Geschädigten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles an.

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Verbraucherrechte durchsetzen: Sammelklageverfahren in Deutschland

Eine große Herausforderung des Verbraucherschutzes besteht bereits im Zugang zu einem effektiven und effizienten Rechtsschutz für Betroffene. Denn wollen Verbraucher*innen ihr Recht durchsetzen, müssen sie in Deutschland in aller Regel individuell gegen das Unternehmen vorgehen. Die Hürde, tatsächlich vor Gericht zu ziehen, ist wegen der Kosten und des damit verbundenen Aufwandes in vielen Fällen so hoch, dass Geschädigte von einer Geltendmachung ihrer Ansprüche absehen. Dies ist insbesondere bei sogenannten Bagatellschäden der Fall, wenn Betroffene einen geringe Schadenshöhe in Relation zum und finanziellen und zeitlichen Aufwand in setzen.

Eine große Herausforderung des Verbraucherschutzes besteht bereits im Zugang zu einem effektiven und effizienten Rechtsschutz für Betroffene. Denn wollen Verbraucher*innen ihr Recht durchsetzen, müssen sie in Deutschland in aller Regel individuell gegen das Unternehmen vorgehen. Die Hürde, tatsächlich vor Gericht zu ziehen, ist wegen der Kosten und des damit verbundenen Aufwandes in vielen Fällen so hoch, dass Geschädigte von einer Geltendmachung ihrer Ansprüche absehen.

Dies ist insbesondere bei sogenannten Bagatellschäden der Fall; individuell werden Ansprüche auf beispielsweise Schadensersatz in der Praxis dann meist nicht durchgesetzt. Denn oft steht der Schaden in keinem Verhältnis zum Klagerisiko, der Zeitaufwand oder der gesamte erforderliche Aufwand ist zu hoch für eine einzelne Person, die Beweisführung ist für den Einzelnen schwierig und mit Risiken verbunden.

Wie also können durch Maßnahmen des kollektiven Rechtsschutzes eine Kompensation der erlittenen Vermögensschäden gewährleistet werden? Eine Sammelklage im eigentlichen Sinn des Wortes gibt es im deutschen Rechtssystem bislang nicht. Damit Verbraucherrechte im Bereich Finanzen durchgesetzt werden können, existieren zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

  1. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) soll Geschädigten die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern, indem es Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen ermöglicht. Ein KapMuG-Verfahren bündelt insbesondere komplexe Verfahren von ein und demselben Sachverhalt, damit Geschädigte nicht jeweils einzeln klagen müssen. Im Jahr 2005 geschaffen war es der erste Ansatz kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland. Vor allem Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung und Kleinanleger* innen profitieren aus Kostengründen von einer Anmeldung im Musterverfahren. Aber auch diejenigen, die generell die Risiken eines Verfahrens scheuen. Über eine Anmeldung im Musterverfahren sind Geschädigte nicht direkt am Verfahren beteiligt, werden aber über alle Schritte informiert und können einem möglichen Vergleich beitreten.
  2. Eine niederschwellige Ergänzung im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes erfolgte am 1. November 2018 durch das Gesetz zur Einführung einer der Musterfeststellungsklage, das es Verbraucherverbänden ermöglicht, zur Durchsetzung von Verbraucherrechten gegen Unternehmen Musterfeststellungsklagen einzureichen. Die einzelnen Verbraucher sind nicht direkt am Verfahren beteiligt und tragen somit auch kein Prozesskostenrisiko. In vielen EU-Mitgliedstaaten gab es zuvor bereits Möglichkeiten, gleichgerichtete Ansprüche zu gebündelt zu verfolgen. Bei diesen Massenschäden handelt es sich in der Praxis zum Beispiel um Produktmängel, unzulässige Preiserhöhungsklauseln oder Bearbeitungsgebühren. Bekanntestes Beispiel hierfür ist der Abgasskandal um die Volkswagen AG und andere Automobilhersteller.

Eine praktikable Durchsetzung von Verbraucherrechten erhoffen sich Verbraucherschützer künftig von Verbandsklagen. Die EU-Verbandsklagerichtlinie wurde Ende 2020 verabschiedet und muss bis zum 25.12.2022 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Regelungen sollen am 25.06.2023 in Kraft treten. Die EU-Verbandsklage soll einer Sammelklage im eigentlichen Wortsinn ähneln. Im Gegensatz zur bestehenden Musterfeststellungsklage hat sie den Vorteil, dass Verbraucherverbände direkt Schadensersatz und andere Leistungen einklagen könnten und Betroffene danach nicht noch selbst vor Gericht klagen müssten.

Verbraucherschutz Finanzen – Informationen und kostenfreie Services

Ob Bankgebühren, Immobilienfinanzierung oder insolvente Kapitalanlagen: Auf den folgenden Seiten erläutern wir Verbraucher*innen ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten.

Wir beraten und vertreten Kapitalanleger*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Sie haben Fragen zum Thema Verbraucherschutz Finanzen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns.

Das macht unsere Arbeit aus: Wir arbeiten seit der Gründung vor über fünfundzwanzig Jahren völlig unabhängig und sind ausschließlich unseren Mandant*innen verpflichtet. Diese Arbeitsweise garantiert Ihnen die beste Prüfung Ihres individuellen Falles, denn wir schließen im Vorfeld keinen Haftungsgegner*innen aus und prüfen vollumfänglich. Bei der Prüfung berücksichtigen wir auch, ob liquide Gegner*innen vorhanden sind. Somit verfolgen wir nicht nur den juristisch, sondern auch den wirtschaftlich sinnvollsten Weg, damit Sie am Ende nicht nur Recht, sondern auch Ihr Geld zurückbekommen.

Ihre Vorteile bei uns

  • Seit über 25 Jahren am Markt
  • Ausschließlich für Verbraucher tätig
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  • Eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz in Deutschland
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 Anwälten und Wirtschaftsjuristen
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