Leasing vorzeitig beenden
So kommen Sie vorzeitig aus einem Privatleasingvertrag. Kanzlei für Anleger-und Verbraucherschutz. Seit über 25 Jahren spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht.
Sie möchten Ihren Leasingvertag vorzeitig beenden? In vielen Fällen ist eine vorzeitige Kündigung gar nicht oder nur mit hohen Kosten möglich. Die wirtschaftlich bessere Alternative ist der erfolgreiche Widerruf des Leasingvertrages. So funktioniert der Widerruf: Aufgrund von Fehlern in den Widerrufsbedingungen können Verbraucher*innen Leasingverträge viele Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen. Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Fahrzeug oder E-Bike zurück.
Ob und wie genau eine Kündigung möglich ist, können Leasingnehmer*innen den jeweiligen Vertragsbedingungen entnehmen. In den meisten Fällen sehen Leasingverträge keine Kündigungsmöglichkeit vor Ablauf der vereinbarten Leasingdauer vor. In den Fällen, in denen eine vorzeitige Kündigung vertraglich möglich ist, wird regelmäßig eine Art Strafgebühr als Ausgleich für die zu leistenden Zahlungen fällig. Eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages erscheint auf den ersten Blick unmöglich oder sehr kostspielig.
Eine kostengünstigere Möglichkeit ist die Übernahme des Leasingvertrages durch eine andere Person. Diese Lösung ist jedoch nicht kostenlos, da in der Regel Bearbeitungs- bzw. Verwaltungsgebühren anfallen und ein Ausgleich für den geringeren Restwert durch einen weiteren Fahrzeughalter zu leisten ist. Zudem ist die Zustimmung zur Übernahme nicht garantiert.
Finanziell besser stehen Leasingnehmer*innen da, wenn der Leasingvertrag erfolgreich widerrufen wird. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder fehlt sie ganz, können Leasingverträge noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen und rückabgewickelt werden. Rückabwicklung bedeutet, dass Leasingnehmer*innen das Fahrzeug oder E-Bike zurückgeben und Anzahlung und Raten zurückbekommen. Dies ist in sehr vielen Fällen möglich:
Hinweis zum gewerblichen Leasing: Der Weg des Widerrufs ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn es sich um einen privaten Leasingvertrag handelt. Das Gesetz sieht ein Widerrufsrecht für Verbraucher*innen vor, nicht aber für Unternehmer*innen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn das Fahrzeug während der Existenzgründung angeschafft oder überwiegend privat genutzt wurde. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und teilen Ihnen mit, ob ein Widerruf möglich ist.
Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall
Im Video haben wir zusammengefasst, wie Sie einen Leasingvertrag vorzeitig beenden können und Ihr Geld mit dem Widerrufsjoker zurückbekommen.
Für Rechtsschutzversicherte: Eine Vertrags- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung tritt im Falle eines Widerrufs grundsätzlich ein, sofern sie rechtzeitig vor dem Versicherungsfall abgeschlossen wurde und der Widerruf in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Der Versicherungsfall tritt dann ein, sobald die Bank den Widerruf zurückweist.
Für alle ohne Rechtsschutzversicherung: Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und ein Verfahren auf eigenes Risiko scheut, dem bieten wir eine Deckungsanfrage bei einem Prozessfinanzierer an. Bei einer Klage mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers tragen Verbraucher*innen keine Kosten und kein Risiko. Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer einen Teil des Prozesserlöses. Aber auch eine Klage auf eigene Kosten kann wirtschaftlich sinnvoll sein. Denn im Erfolgsfall können Sie die gesamte Rückzahlung behalten und müssen keinen Teil an einen Prozessfinanzierer abtreten. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Über die Kosten informieren wir Sie vorab im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung.
Tipp: Bei der Rückabwicklung von Leasingverträgen konnten wir für unsere Mandantinnen und Mandanten auch Rückzahlungen durch außergerichtliche Vergleiche erreichen. Die Höhe hängt vom Einzelfall und auch davon ab, ob Sie das Fahrzeug behalten wollen.
Alle Verbraucher*innen, die ab dem 10. Juni 2010 einen Leasingvertrag abgeschlossen haben, können die im Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung durch unsere Kanzlei kostenfrei und unverbindlich auf mögliche Fehler überprüfen lassen. Sie erhalten innerhalb weniger Werktage ein schriftliches Prüfungsergebnis über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Zusätzlich übernehmen wir für Sie kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie es wünschen, erklären wir sogar den Widerruf und übernehmen die gesamte Korrespondenz sowohl mit der Versicherung als auch mit der Bank. Selbstverständlich halten wir Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Sie haben Fragen? Wir freuen uns über Ihren Anruf unter 0711-9308110 oder eine Nachricht mit Ihren Fragen über unser Kontaktformular.
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