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PKW Privatleasing: Wissenswertes und Ausstiegsmöglichkeiten für Verbraucher
Veröffentlicht von Christopher Kress am 14. September 2020
PKW Privatleasing: Anbieter locken bei Leasing Angeboten oft mit sehr kleinen Monatsraten. Jedoch handelt es sich dabei in den meisten Fällen um günstige Leasing Angebote für Gewerbetreibende, nicht für Verbraucher. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden können private Endverbraucher die Mehrwertsteuer nicht abziehen oder absetzen. Warum wird Gewerbeleasing oft günstiger angeboten als Privatleasing? Die Hersteller und Autohändler gehen regelmäßig davon aus, dass beim gewerblichen Leasing die Fahrzeuge viel mehr genutzt werden, so dass ein Mehrwert durch die häufigere Wartung und Pflege der Fahrzeuge entsteht. Das gewerbliche Leasing ist zuletzt für die Hersteller auch ein Marketinginstrument, denn mit hohen Absatzzahlen bei Flottenkunden steigen auch die Präsenz auf der Straße und das Image.
Formen des PKW Privatleasing
Beim Privatleasing unterscheidet man grundsätzlich zwischen Kilometer- und Restwertleasing:
- Beim Kilometerleasing geht es um die Einschränkung aufgrund der zu fahrenden Kilometer. In den gängigsten Verträgen darf die Laufleistung 10000 km pro Jahr nicht übersteigen. Die Hersteller und Autohäuser erhöhen dadurch den möglichen Wiederverkaufswert nach Vertragsende. Bei dieser Variante gilt: je höher die Laufleistung, desto höher die monatliche Rate.
- Beim Restwertleasing handelt es sich um eine weniger verbreitete Form des Privatleasings. Dabei wird schon am Anfang der Vertragslaufzeit der Wert des Fahrzeugs bei der Rückgabe festgelegt. Je höher der Restwert angesetzt wird, desto niedriger fallen die monatlichen Raten aus. Das Gefährliche an diesem Leasingmodell: Wird der Restwert zu Beginn schon viel zu hoch angesetzt, so dass er bei Vertragsende nicht erreicht werden kann, trägt der Verbraucher die Differenzsumme. Fällt der Wert des Fahrzeugs dagegen höher als vertraglich vereinbart aus, geht der Verbraucher in der Regel leer aus.
Nachteile des PKW Privatleasing und Ausstiegsmöglichkeiten
Oft ist das Privat-Leasing nicht so lukrativ wie in der Werbung angepriesen. Die Nachteile tauchen meist bei Vertragsende auf. So muss der Leasingnehmer bei einer Überschreitung der im Vertrag festgelegten Kilometer tief in die Tasche greifen. Als Beispiel: Hat der Leasingnehmer die angegebene Höchstleistung um 3000 km überschritten und werden diese mit 8 Cent pro Kilometer aufgerechnet, ergibt sich eine Nachzahlung von 240,- Euro für den Verbraucher. Die Hersteller und Autohäuser berechnen die Mehrkilometer je nach Vertrag und Fahrzeug unterschiedlich. In der Regel liegen die Kosten bei 5 bis 20 Cent pro gefahrenen Kilometer. Bei Vertragsende sollte das Fahrzeug optisch – innen und außen – seinem Alter und der Laufleistung entsprechen. Hier hört man oft von Leasingnehmern, dass sehr akribisch und fast schon penibel auf alles geachtet wird. Laut Experten des ADAC fallen im Schnitt nach 3 Jahren Laufzeit Kosten in Höhe von 800,- bis 1500,- EUR für den Leasingnehmer an. Auch entstandene Überführungskosten sowie die Kosten der Fahrzeuganmeldung werden in der Regel dem Leasingnehmer aufgebrummt. Die Leasingverträge sehen auch meist vor, dass der Leasingnehmer die Wartung des Fahrzeugs in teuren Markenwerkstätten durchführen lassen muss. So können im Vergleich zu freien Werkstätten deutlich mehr Kosten entstehen. Auch die Versicherungskosten können höher als erwartet ausfallen, da der Leasinggeber mindestens eine Teilkasko-Versicherung vorschreibt. Ein weiterer Nachteil ist, dass man vorzeitig aus dem Leasingvertrag aussteigen kann. Ein Vertragsbruch hat in der Regel teure Strafzahlungen zur Folge.
Verbraucher können, indem sie ihren Autokredit- oder Leasingvertrag widerrufen, ihren Vertrag vorzeitig beenden und zudem viele tausend Euro sparen oder erstattet bekommen.
So funktioniert der Widerufsjoker Leasing: Formfehler in Autokredit- oder Leasingverträgen, insbesondere Fehler bei Angaben zur Berechnung Widerrufsfrist, können dazu führen, dass ein Verbraucher den Widerruf eines Leasingvertrags noch lange nach Abschluss erklären kann. Mit dem Widerrufsjoker können Verbraucher noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig aufzulösen und ggf. den damit verbundenen Kauf vorzeitig rückabwickeln. Für einen erfolgreichen Widerruf kommt es neben der falschen oder fehlenden Widerrufsinformation auch darauf an, wann der Vertrag geschlossen wurde. Es gilt: Alle Verbraucher, die einen Darlehensvertrag ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit, die darin enthaltenen Widerrufsbelehrungen auf mögliche Fehler überprüfen zu lassen.
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