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AKH-H erstreitet erneut Urteil gegen die Daimler AG aufgrund Abgasmanipulation vor dem Landgericht Stuttgart

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 20. November 2020

Mercedes-Kühler

Ein weiteres Mal hat das Landgericht Stuttgart in einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann geführten Verfahren die Daimler AG im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt. Gemäß dem Urteil gegen die Daimler AG vom 20.10.2020 (Az. 29 O 314/20) erhält der klagende Mercedesfahrer den Kaufpreis und die Darlehenszinsen unter Abzug von Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Sachverhalt zum Urteil gegen die Daimler AG

Im Fall vor dem LG Stuttgart ging es um einen Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit Erstzulassung vom 11.10.2010. Im Fahrzeug ist ein Motor Typs OM 651 (Euro 5) verbaut. Der Kläger hatte das Auto im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug ist Teil der von der Daimler AG durchgeführten „freiwilligen Kundendienstmaßnahme“, ein amtlicher Rückruf des Kraftfahrt Bundesamtes liegt nicht vor.

Das Landgericht Stuttgart stellte in seiner Entscheidung fest, dass das Fahrzeug bei Erwerb über eine unzulässige Abschalteinrichtung i.S.v. Art. 5 Abs. 2 S. 1 EG-VO 715/2017 verfügte, die einer Zulassung im Rahmen der EG – Typengenehmigung entgegensteht. Dadurch bestand und besteht nach wie vor die Gefahr, dass die Zulassung für das Fahrzeug jederzeit widerrufen werden kann.

Die Beweislast sieht das Gericht bei der Beklagten. Gemäß der EG-Verordnung 715/2017 soll die Verwendung einer Abschalteinrichtung die Ausnahme darstellen. Daher ist sie nur unter engen Voraussetzungen überhaupt zulässig. Aufgrund dieses Regel-Ausnahme-Prinzips trägt nach Ansicht des Gerichts derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich auf solch einen Ausnahmetatbestand beruft. So führt das Gericht weiter aus, dass ein Kläger zwar sämtliche anspruchsbegründende Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, jedoch nicht das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes. Die Beklagte hat im Verfahren nicht ausreichend dargelegt, woraus sich die Notwendigkeit der verbauten Abschalteinrichtung zum Motorschutz ergibt.
Das Gericht führt weiter aus, dass es sehr wahrscheinlich bis sicher ist, dass ein potenzieller Käufer von einem Erwerb absieht, wenn er dass die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr widerrufen werden könnte. Dies gilt sowohl bei Neuwagen, als auch bei Gebrauchtwagen.

Im Ergebnis erhält der Daimlerfahrer den Kaufpreis und die Darlehenszinsen zurück, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich einen Nutzungsvorteil auf einer Basis einer geschätzten Gesamtfahrleistung von 300.000 km anrechnen lassen.

Fazit zum Urteil gegen die Daimler AG

Das LG Stuttgart bestätigt mit dieser Entscheidung erneut, dass der Motor des Typs OM 651 von der Abgasmanipulation betroffen ist. Durch das Urteil werden die Rechte geschädigter Autobesitzer und Eigentümer im Mercedes Abgasskandal weiter gestärkt. Dies gilt vor allem für solche Fälle, in denen kein amtlicher Rückruf für das Fahrzeug erfolgte. Über unsere kostenfreie Ersteinschätzung erfahren Sie für Ihren individuellen Fall, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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