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AKH-H erstreitet weiteres Urteil gegen VW im Dieselskandal

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 28. Februar 2020

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AKH-H: Neues Urteil gegen VW

Aktuelles Urteil gegen die Volkswagen AG im Dieselskandal: Das Landgericht Stuttgart hat die Volkswagen AG mit Urteil vom 28.02.2020 (Az. 26 O 304/19) erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aufgrund der Manipulation des Skandalmotors EA 189 verurteilt.

Im Fall vor dem LG Stuttgart handelte es sich um einen VW Passat Limousine 2.0 TDI, in dem der Motor EA 189 verbaut ist. Der Kläger kaufte das Auto im Juli 2009 als Gebrauchtwagen. Der Kläger sah sich in Bezug auf das Emissionsverhalten durch die Konzernmutter VW getäuscht und entschloss sich, Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG geltend zu machen. Der Kläger hatte sich im Dezember 2018 zur VW-Musterfeststellungsklage angemeldet und die Anmeldung im November 2019 zurückgenommen.

Das Landgericht Stuttgart sprach dem geschädigten VW-Kunden im VW Abgasskandal Schadensersatz zu. Die Entscheidung ist zwischenzeitlich rechtskräftig.