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AKH-H Fonds-Expertise zu »CFB Flugzeuginvestment 1«

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 19. März 2021

Flugzeug-Blick-von-unten

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 17. März 2021 in einer kostenlosen Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des Fonds »CFB Flugzeuginvestment 1« informiert  und Anleger über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

Konzept und aktuelle Situation des CFB Flugzeuginvestment 1

Die Initiatoren stellten im Prospekt einen Gesamtmittelrückfluss von 189 % bis Ende des Prognosezeitraums im Jahr 2029 in Aussicht. Der Eintritt dieses Anlageerfolgs ist aufgrund der aktuellen Entwicklung nicht sehr wahrscheinlich. Der wirtschaftliche Erfolg des Flugzeugfonds hängt von der Verlängerung des Leasingvertrages, von der Bonität des Leasingnehmers Emirates und der Entwicklung des Luftfahrzeugmarktes ab. Der Verkaufs-preis des Flugzeuges kann aufgrund der Marktgegebenheiten wesentlich geringer ausfallen als ursprünglich angenommen. Flugzeugfonds sind stark von der Corona-Pandemie betroffen. In jüngster Zeit kämpfen viele Airlines ums Überleben. Die Corona-Krise hat den Flugzeugmarkt wegen der Reisebeschränkungen hart getroffen und wird noch lange nachwirken. Der internationale Luftverkehr kam infolge der Corona-Pandemie nahezu zum Erliegen. Sowohl der Dachverband der Fluggesellschaften, als auch der Präsident des Branchenverbands BDLI rechnen nicht mit einer schnellen Erholung. Die Branche befinde sich in der größten Krise ihrer Geschichte. Es sei zu erwarten, dass außer dem Rückgang in der Tourismusbranche auch Geschäftsreisen abnehmen werden. Viele Unternehmen senken ihre Reiseausgaben, da sie sich an virtuelle Konferenzen gewöhnt haben. Airbus und Boeing stellen sich nach Angaben im Handelsblatt auf eine lange Krise ein.

Die Beteiligung an diesem geschlossenen Flugzeugfonds ist eine unternehmerische Beteiligung mit Risiken für Gesellschafter und als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet. Die Anbieter versprechen sichere Sachwerte mit hohen Renditen. Diese Anlageform birgt jedoch hohe Risiken für die Anleger. Geschlossen bedeutet, dass ein Gesellschafter über Jahre nicht aus dem Fonds aussteigen kann.

Risikoreiche Kapitalanlage

Die Beteiligung an diesem geschlossenen Flugzeugfonds ist eine unternehmerische Beteiligung mit Risiken für Gesellschafter und als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet. Die Anbieter versprechen sichere Sachwerte mit hohen Renditen. Diese Anlageform birgt jedoch hohe Risiken für die Anleger. Geschlossen bedeutet, dass ein Gesellschafter über Jahre nicht aus dem Fonds aussteigen kann.

  • Anlagevolumen

Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligungssumme in Höhe von USD 30.000,– zzgl. 5 % Agio an dem Alternativen Investmentfonds (AIF) „Avolo Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KG“ mittelbar über die Treuhandkommanditistin beteiligen. Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um ein erstausgeliefertes Langstreckenflugzeug vom Typ Boeing 777-300ER. Das Flugzeug ist mit zwei Triebwerken ausgestattet und hatte einen Kaufpreis von USD 168.089.640,–. Die Gesamtausgaben betragen USD 184.205.824,– und werden durch Eigenkapital in Höhe von USD 86.810.000,– und Fremdkapital in Höhe von USD 90.000.000,– finanziert. Während der Grundmietzeit soll das Darlehen vollständig getilgt werden.

  • Leasingzeitraum und Prognosen

Das Flugzeug ist bis zum 30.11.2024 an die in Dubai ansässige Fluggesellschaft Emirates vermietet. Der Leasingvertrag mit Emirates sieht eine Grundmietzeit bis zum 30.11.2024 vor. Darüber hinaus kann Emirates den Leasingvertrag um einmalig drei Jahre zu unveränderten Konditionen verlängern. Emirates hat während der Dauer des Leasingvertrages sämtliche Kosten, Gebühren und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Besitz und dem Betrieb des Flugzeuges anfallen, zu tragen. Die Leasingrate beträgt während der gesamten Festlaufzeit monatlich USD 1.425.180,–. Jeder Gesellschafter haftet gegenüber Gläubigern des Fonds lediglich mit der Haftsumme, die 10 % des Einlagekapitals entspricht. Der wirtschaftliche Erfolg des Flugzeugfonds hängt von der Laufzeit des Leasingvertrages, von der Bonität des Leasingnehmers Emirates und der Entwicklung des Luftfahrzeug-marktes ab. In der Prognoserechnung des CFB Flugzeuginvestment 1 wurde die Ausübung der Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre und die Veräußerung des Flugzeugs nach 15,5 Jahren Mietdauer unterstellt. Der Prospekt enthält keine nachvollziehbaren Renditeprognosen.
Der geplante Gesamtmittelrückfluss von ca. 189 % setzt sich aus laufenden Ausschüttungen und einem Verkaufsgewinn am Ende zusammen: Während der Laufzeit des Festleasing-vertrags bis Ende 2024 sollten Ausschüttungen in Höhe von 58 % fließen. Während der (noch nicht feststehenden) Anschlussvermietung für weitere fünf Jahre sind Ausschüttungen in Höhe von 60 % geplant. Durch den Verkauf des Flugzeugs Ende 2029 sollten weitere 66,75 % an die Gesellschafter fließen.

  • Nebenkosten und Provisionen

Der Erwerb der Fondsbeteiligungen war mit hohen Kosten verbunden. Es wurden einschließlich des Agios über 17 % bezogen auf Ihr Einlagekapital für Nebenkosten und Vergütungen ausgegeben, die somit nicht für die Ertragserwirtschaftung zur Verfügung stehen. Diese nicht wertbildenden Aufwendungen der Fondsgesellschaft müssen zunächst durch Wertzuwächse ausgeglichen werden, ehe die Beteiligung insgesamt eine Werterhöhung erfahren kann. Hinzu kommen laufende jährliche Verwaltungskosten der Fondsgesellschaft, die für das Jahr 2019 über Euro 620.000,– betrugen.

  • Laufzeit des Fonds

Im Prospekt ist eine geplante Laufzeit bis Ende des Jahres 2029 ausgewiesen. Alle Prognoserechnungen sind bis dahin angelegt. Die Laufzeit der Fondsbeteiligung ist für den einzelnen Gesellschafter jedoch nicht planbar. Die Geschäftsführung kann die Laufzeit um bis zu 5 Jahre verlängern oder verkürzen. Während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Für Anleger ist es schwierig auszusteigen, bevor die jahrzehnte-lange Laufzeit zu Ende ist.

Wege zum „Ausstieg“ aus der Fondsgesellschaft

  • Verkauf des Gesellschaftsanteils auf dem Zweitmarkt: Es gibt im Internet einen Zweitmarkt für geschlossene Fonds, auf dem Anleger versuchen können, ihre Betei-ligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform zweitmarkt.de. Wenn Anleger ihre Beteiligung verkaufen wollen, wird das Verkaufsangebot veröffentlicht. Beteiligungen dieses Fonds wurden zuletzt im Juli 2020 zu 35,5 % gehandelt.
  • Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen: Ein Anleger, der durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Anlagegesellschaft als Gesellschafter beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Schadensersatzansprüche können hier gegen beratende Finanzvertriebe, deren Haftpflichtversicherungen und/oder Prospektverantwortliche geltend gemacht werden. Als Rechtsfolge wird der Gesellschafter so gestellt, als ob er diesem Fonds nie beigetreten wäre. Der Gesellschafter erhält das eingesetzte Kapital zurück und überträgt den Gesellschaftsanteil. Bei diesem Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit zahlreichen fondsspezifischen Risiken. Da die Berater vornehmlich als Verkäufer auftreten, ist die Aufklärung über Risiken meist nicht ausreichend, hier insbesondere über die speziellen Risiken dieses Marktsegments. Eine Beratungspflichtverletzung liegt  dann vor, wenn das Prospektmaterial nicht rechtzeitig übergeben worden ist oder die Risiken vom Berater verharmlost worden sind.

Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung

Als Gesellschafter stehen Sie nicht alleine da: An diesem Fonds sind etwa 1200 Gesellschafter beteiligt, deren Gelder in die Zielgesellschaften und die Nebenkosten  und Provisionen geflossen sind. Das Auskunftsrecht, über das Sie als Gesellschafter verfügen, ermöglicht die Organisation der Anlegergemeinschaft. Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Informations-, Kontroll- und Stimmrechte können Gesellschafter Einfluss auf die Entscheidungen der Geschäftsführung nehmen. Wichtig sind hier die Informations-, Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter. Investoren können zum Beispiel Einsicht in aktuelle Unterlagen, Geschäftsberichte, Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft verlangen. Gesellschafter haben das Recht auf Einberufung einer Gesellschafterversammlung und das Recht, bestimmte Tagesordnungspunkte zur Abstimmung zu bringen. Wir unterstützen Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung, wenn wichtige Punkte zur Entscheidung anstehen.

Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

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