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AKH-H Fonds-Expertise zu LHI Triebwerkfonds 1/ DCM Triebwerkfonds 1

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 14. Mai 2021

Triebwerk-Flugzeug

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 5. Mai 2021 in einer kostenlosen Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des geschlossenen Fonds »LHI Triebwerkfonds 1/ DCM Triebwerkfonds 1« informiert  und Anleger über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

Aktuelle Situation der Triebwerkfonds

Die Initiatoren stellten im Prospekt einen Gesamtmittelrückfluss von über 160 % bis Ende der Laufzeit im Jahre 2020 in Aussicht. Das Konzept dieses Fonds ist gescheitert und die Prognosen lassen sich nicht mehr realisieren. Anleger, die in ein Flugzeug oder in Flugzeugtriebwerke  investiert haben, müssen Verluste durch die Corona-Pandemie befürchten. Der wirtschaftliche Erfolg des Triebwerkfonds hängt von der Entwicklung des Luftfahrzeug-marktes ab. Die Möglichkeit des Verkaufs und die Höhe der Verkaufspreise der Triebwerke sind abhängig vom künftigen Bedarf an Flugzeugtriebwerken, der wiederum eng an die Entwicklung der Luftfahrbranche gekoppelt ist. Der Verkaufspreis der Triebwerke kann  aufgrund der Marktgegebenheiten wesentlich geringer ausfallen als ursprünglich angenommen.

Flugzeug- und Triebwerkfonds sind stark von der Corona-Pandemie betroffen. In jüngster Zeit kämpfen viele Airlines ums Überleben. Die Corona-Krise hat den Flugzeugmarkt wegen der Reisebeschränkungen hart getroffen und wird noch lange nachwirken. Der inter-nationale Luftverkehr kam infolge der Corona-Pandemie nahezu zum Erliegen. Sowohl der Dachverband der Fluggesellschaften, als auch der Präsident des Branchenverbands BDLI rechnen nicht mit einer schnellen Erholung. Die Branche befindet sich in der größten Krise ihrer Geschichte. Es sei zu erwarten, dass außer dem Rückgang in der Tourismusbranche auch Geschäftsreisen abnehmen werden. Viele Unternehmen senken ihre Reiseausgaben, da sie sich an virtuelle Konferenzen gewöhnt haben. Airbus und Boeing stellen sich nach Angaben im Handelsblatt auf eine lange Krise ein.

Anleger des LHI Triebwerkfonds 1/ DCM Triebwerkfonds 1 stellen sich folgende Fragen:

  • Wie hoch ist der Wert meiner Fondsbeteiligung?
  • Welche Faktoren bestimmen die Wertentwicklung der Fondsgesellschaft?
  • Wie lange läuft der Fonds noch und wieviel des eingezahlten Kapitals erhalte ich zurück?
  • Habe ich Aussichten auf Rückabwicklung in Form von Schadensersatz?
  • Wer haftet für den Schaden?
  • Wann verjähren die Ansprüche der Anleger?

Konzept des LHI Triebwerkfonds 1/ DCM Triebwerkfonds 1

Die Beteiligung an diesem geschlossenen Flugzeugfonds ist eine unternehmerische Beteiligung mit Risiken für Gesellschafter und als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet. Die Anbieter versprechen sichere Sachwerte mit hohen Renditen. Diese Anlageform birgt jedoch hohe Risiken für die Anleger. Geschlossen bedeutet, dass ein Gesellschafter über Jahre nicht aus dem Fonds aussteigen kann.

Das geplante Eigenkapitalvolumen von 42,54 Mio. USD wurde nicht erreicht. Die DCM AG hatte der Fondsgesellschaft gemäß Platzierungsgarantievertrag eine Platzierungsgarantie gegeben. Dieses Garantieversprechen wurde nicht erfüllt.  Die Fondsgesellschaft hat dann lediglich zwei Wechseltriebwerke zum Kaufpreis von ca. 44,5 Mio. USD (37,7 Mio. EUR) erworben. Das erreichte Gesamtvolumen betrug ca. 47,7 Mio. USD bei einem Eigenkapitalanteil von 27,1 Mio. USD und einer Fremdkapitalaufnahme von 20,6 Mio. USD. Ende 2019 betrugen die Verbindlichkeiten des Fonds noch rund 11,6 Mio. USD. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2018 ist das Anlagevermögen mit 17,9 Mio. EUR ausgewiesen.

Die Initiatoren stellten im Prospekt eine Gesamtauszahlung vor Steuern in Höhe von 161,15 % bis zum Laufzeitende im Juni 2020 durch Investition in ein wertbeständiges, zuverlässiges und ertragreiches Produkt in Aussicht. Der wirtschaftliche Erfolg dieses Triebwerkfonds hängt von dem gewinnbringenden Verkauf der Triebwerke und damit vom Bedarf an Flugzeugtriebwerken und der Entwicklung der internationalen Flugzeugflotte ab. Der geplante Gesamtmittelrückfluss von ca. 161,15 % vor Steuern setzt sich aus laufenden Ausschüttungen und einem Verkaufsgewinn am Ende zusammen: Bis zum Verkauf der Triebwerke sollten Ausschüttungen in Höhe von 51,65 % fließen. Durch den Verkauf der Triebwerke im Jahre 2020 sollte dann ein hoher Veräußerungserlös realisiert werden, der zu einer Auszahlung von nochmals 109,5 % führen sollte.

Prognosen der Anlage

Der kalkulierte Veräußerungserlös betrug 66,2 Mio. USD. Aufgrund des Alters der Triebwerke zum Veräußerungszeitpunkt (auch unter Berücksichtigung der Wartungs- und Ausgleichszahlungspflicht von Emirates nach Leasingende) und der Tatsache, dass der Anschaffungspreis 65,3 Mio. USD betrug, war diese Prognose von Anfang an wenig realistisch. Der Marktwert für gebrauchte Triebwerke unterliegt großen Schwankungen und der prognostizierte Verkaufspreis wird angesichts der aktuellen Situation auf dem Flugzeugmarkt nicht zu realisieren sein. Der Prospekt enthält keine nachvollziehbaren Renditeprognosen. Aufgrund der Tatsache, dass die Fondsgesellschaft tatsächlich nur zwei Triebwerke zu einem Kaufpreis von ca. 44,5 Mio. USD erworben hat, müsste der Veräußerungserlös rund 45 Mio. USD betragen, um den angestrebten Anlageerfolg zu erzielen. Dies ist angesichts der aktuellen Situation nicht möglich und war von Anfang an sehr unwahrscheinlich.

Der DCM Triebwerkfonds 1 ist so konzipiert, dass sämtliche Auszahlungen während des Prognosezeitraums (geplant waren 51,6 %) bis zum geplanten Verkauf der Triebwerke ausschließlich Eigenkapitalrückzahlungen und keine Gewinne darstellen.

Vermietung der Triebwerke

Die beiden Fans und ein Propulsor konnten zu 240.000,– USD pro Monat vermietet werden. Die Festleasingraten für beide Triebwerke betrugen 364.890,– USD. Die aktuellen Mieteinnahmen werden für die Begleichung der Zins- und Tilgungsraten verwendet. Aktuell hat die Geschäftsführung mitgeteilt, dass ein Kaufvertrag über den Propulsor mit der Serien-nummer 906-500 zu einem Kaufpreis von 9,5 Mio. USD abgeschlossen worden ist. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass ein vollständiger Verkauf der Triebwerke bis zur Beruhigung der Marktlage möglicherweise überhaupt nicht oder nicht zu einem adäquaten Preis realistisch ist und dies zu einem Kapitalverlust für die Anleger führen kann.

Nebenkosten und Vergütungen

Es wurden über 17,13% bezogen auf Ihr Einlagekapital für Nebenkosten und Vergütungen ausgegeben. Hierzu kamen für die Gesellschafter noch 3% Agio. Somit standen Anlegergelder von über 20% nicht für die Ertragserwirtschaftung zur Verfügung. Diese nicht wertbildenden Aufwendungen der Fondsgesellschaft müssen zunächst durch Wert-zuwächse ausgeglichen werden, ehe die Beteiligung insgesamt eine Werterhöhung erfahren kann. Hinzu kommen laufende Verwaltungskosten der Fondsgesellschaft, die jährlich über 199.000,– USD betragen.

Übernahme durch LHI

Nach der Insolvenz der DCM AG hat dann der Fondsinitiator LHI im Jahre 2014 das Management der Flugzeugfonds und des Treibwerkfonds übernommen. Vom Insolvenzverwalter wurde der Gründungskommanditist, die DCM Treibwerkfonds 1 Verwaltungs GmbH, erworben.

Wege zum „Ausstieg“ aus der Fondsgesellschaft

  • Verkauf des Gesellschaftsanteils auf dem Zweitmarkt. Es gibt im Internet einen Zweitmarkt für geschlossene Fonds, auf dem Anleger versuchen können, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform zweitmarkt.de. Wenn Anleger ihre Beteiligung verkaufen wollen, wird das Verkaufsangebot veröffentlicht. Beteiligungen dieses Fonds wurden in den letzten 3 Jahren nicht gehandelt.
  • Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen: Ein Anleger, der durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Anlagegesellschaft als Gesellschafter beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Schadensersatzansprüche können hier gegen beratende Finanzvertriebe, deren Haftpflichtversicherungen und/oder Prospektverantwortliche geltend gemacht werden. Als Rechtsfolge wird der Gesellschafter so gestellt, als ob er diesem Fonds nie beigetreten wäre. Der Gesellschafter erhält das eingesetzte Kapital zurück und überträgt den Gesellschaftsanteil. Bei diesem Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit zahlreichen fondsspezifischen Risiken. Da die Berater vornehmlich als Verkäufer auftreten, ist die Aufklärung über Risiken meist nicht ausreichend, hier insbesondere über die speziellen Risiken dieses Marktsegments. Eine Beratungspflichtverletzung liegt  dann vor, wenn das Prospektmaterial nicht rechtzeitig übergeben worden ist oder die Risiken vom Berater verharmlost worden sind.

Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung

Als Gesellschafter stehen Sie nicht alleine da: An diesem Fonds sind etwa 1200 Gesellschafter beteiligt, deren Gelder in die Zielgesellschaften und die Nebenkosten  und Provisionen geflossen sind. Das Auskunftsrecht, über das Sie als Gesellschafter verfügen, ermöglicht die Organisation der Anlegergemeinschaft. Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Informations-, Kontroll- und Stimmrechte können Gesellschafter Einfluss auf die Entscheidungen der Geschäftsführung nehmen. Wichtig sind hier die Informations-, Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter. Investoren können zum Beispiel Einsicht in aktuelle Unterlagen, Geschäftsberichte, Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft verlangen. Gesellschafter haben das Recht auf Einberufung einer Gesellschafterversammlung und das Recht, bestimmte Tagesordnungspunkte zur Abstimmung zu bringen. Wir unterstützen Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung, wenn wichtige Punkte zur Entscheidung anstehen.

Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

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