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AKH-H Fonds-Expertise zu MAP Anspar Plan 2 (Multi Asset Portfolio Anspar Plan GmbH & Co. KG)

Veröffentlicht von Christopher Kress am 29. Mai 2020

Beratungssituation-nur-Hände

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 27. Mai 2020 in einer kostenlosen Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des Dachfonds MAP Anspar Plan 2 (Multi Asset Portfolio Anspar Plan 2 GmbH & Co. KG) von Steiner + Company informiert und Anleger über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

MAP Anspar Plan 2: Konzept und aktuelle Situation des Fonds

Die Investoren haben sich als Kommanditisten an der Beteiligungsgesellschaft Multi Asset Portfolio Anspar Plan 2 GmbH & Co. KG beteiligt. Die Fondsgesellschaft hat dann verschiedene Beteiligungen an Investitionen erworben. Das Konzept beruhte auf dem Dachfonds-Prinzip. Die Fondsgesellschaft sollte gemäß Gesellschaftsvertrag in geschlossene Fonds aus verschiedenen Asset-Klassen investieren:

  • Immobilien
  • Private Equity
  • Schiffe und Maritime Werte
  • Umwelt und erneuerbare Energien
  • Factoring und Leasing.

Die Zielfonds standen zum Zeitpunkt der Vermarktung des Dachfonds noch nicht fest. Es handelt sich somit um einen sogenannten „Blind-Pool“. Die Auswahl der zu erwerbenden Zielfonds sollte laut Prospekt durch einen „Investitionsausschuss“ erfolgen, der über einen nachhaltigen Erfahrungsschatz im Bereich der jeweiligen Asset-Klassen verfügte. Im Prospekt und Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass dieser in verschiedene geschlossene Fondsgesellschaften unterschiedlicher Branchen investieren wird. Tatsächlich wurden nicht nur Beteiligungen an geschlossenen Fonds, sondern auch Direktinvestments und Beteiligungen an GmbHs erworben wie z.B. Direktinvestment Wind, Woodlake, Forest Lake Country Club, Graf Umwelttechnik GmbH, Schloss Ernestgrün GmbH. Die Form der Beteiligung ist unklar, da die Gesellschafter keine Auskunft über die Zielgesellschaften erhalten.

Die Anleger hatten die Möglichkeit, ihre Einzahlungen über 60, 120, 180 oder 240 Monate zu leisten. Diese Einzahlungsphase ist die Investitionsphase. In der Investitionsphase werden die Auszahlungen nicht an die Gesellschafter geleistet, sondern werden von der Beteiligungsgesellschaft reinvestiert. Nach Abschluss der Investitionsphase beginnt die Auszahlungsphase an die Gesellschafter, d. h. erst dann werden Auszahlungen an die Gesellschafter vorgenommen. Für die Auszahlungen ist im Anschluss an die jeweilige Investitionsphase ein Zeitraum von ca. 12 Jahren geplant. Die Initiatoren stellten im Prospekt je nach Laufzeit Gesamtmittelrückflüsse in Höhe von 170 % bis 500 % in Aussicht. Der wirtschaftliche Erfolg der Fondsgesellschaft ist abhängig von der Wertentwicklung der Zielfonds. Die Zukunftsperspektive dieses Dachfonds ist angesichts der bisherigen Entwicklung der Zielfonds ungewiss und der Eintritt des Anlageerfolgs unwahrscheinlich. Die Rückflüsse aus den Zielfonds sind bisher ca. 40 % hinter den Prognosen zurückgeblieben. Auf dem Zweitmarkt werden Anteile an diesem Fonds nicht gehandelt.

Ein weiteres Problem sind die hohen Kosten, bedingt durch die Dachfondskonstruktion, da weiche Kosten sowohl auf Ebene des Dachfonds, wie auch auf Ebene der Zielfonds anfallen. Für die Projektierungskosten inklusive aller Steuer- und Rechtsberatungs- sowie der Prospektherstellungskosten inklusive der Vertriebskosten erhält die Steiner + Company GmbH & Co. KG als Anbieterin eine Vergütung in Höhe von 15 % des eingeworbenen Kommanditkapitals zzgl. des Agios in Höhe von 5 % des Kommanditkapitals. Allein auf Ebene des Dachfonds wurden 20 % des Anlegerkapitals (inklusive Agio) für Nebenkosten und Vergütungen ausgegeben. Dies bedeutet, dass 20 % nicht in die Zielfonds fließen und somit nicht zur Ertragserwirtschaftung zur Verfügung stehen (vgl. Prospekt Seite 6).

Mehr Informationen zum Thema ► Geschlossene Fonds

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 27. Mai 2020 in einer kostenlosen Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des Dachfonds MAP Anspar Plan 2 (Multi Asset Portfolio Anspar Plan 2 GmbH & Co. KG) von Steiner + Company informiert und Anleger über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

MAP Anspar Plan 2: Konzept und aktuelle Situation des Fonds

Die Investoren haben sich als Kommanditisten an der Beteiligungsgesellschaft Multi Asset Portfolio Anspar Plan 2 GmbH & Co. KG beteiligt. Die Fondsgesellschaft hat dann verschiedene Beteiligungen an Investitionen erworben. Das Konzept beruhte auf dem Dachfonds-Prinzip. Die Fondsgesellschaft sollte gemäß Gesellschaftsvertrag in geschlossene Fonds aus verschiedenen Asset-Klassen investieren:

  • Immobilien
  • Private Equity
  • Schiffe und Maritime Werte
  • Umwelt und erneuerbare Energien
  • Factoring und Leasing.

Die Zielfonds standen zum Zeitpunkt der Vermarktung des Dachfonds noch nicht fest. Es handelt sich somit um einen sogenannten „Blind-Pool“. Die Auswahl der zu erwerbenden Zielfonds sollte laut Prospekt durch einen „Investitionsausschuss“ erfolgen, der über einen nachhaltigen Erfahrungsschatz im Bereich der jeweiligen Asset-Klassen verfügte. Im Prospekt und Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass dieser in verschiedene geschlossene Fondsgesellschaften unterschiedlicher Branchen investieren wird. Tatsächlich wurden nicht nur Beteiligungen an geschlossenen Fonds, sondern auch Direktinvestments und Beteiligungen an GmbHs erworben wie z.B. Direktinvestment Wind, Woodlake, Forest Lake Country Club, Graf Umwelttechnik GmbH, Schloss Ernestgrün GmbH. Die Form der Beteiligung ist unklar, da die Gesellschafter keine Auskunft über die Zielgesellschaften erhalten.

Die Anleger hatten die Möglichkeit, ihre Einzahlungen über 60, 120, 180 oder 240 Monate zu leisten. Diese Einzahlungsphase ist die Investitionsphase. In der Investitionsphase werden die Auszahlungen nicht an die Gesellschafter geleistet, sondern werden von der Beteiligungsgesellschaft reinvestiert. Nach Abschluss der Investitionsphase beginnt die Auszahlungsphase an die Gesellschafter, d. h. erst dann werden Auszahlungen an die Gesellschafter vorgenommen. Für die Auszahlungen ist im Anschluss an die jeweilige Investitionsphase ein Zeitraum von ca. 12 Jahren geplant. Die Initiatoren stellten im Prospekt je nach Laufzeit Gesamtmittelrückflüsse in Höhe von 170 % bis 500 % in Aussicht. Der wirtschaftliche Erfolg der Fondsgesellschaft ist abhängig von der Wertentwicklung der Zielfonds. Die Zukunftsperspektive dieses Dachfonds ist angesichts der bisherigen Entwicklung der Zielfonds ungewiss und der Eintritt des Anlageerfolgs unwahrscheinlich. Die Rückflüsse aus den Zielfonds sind bisher ca. 40 % hinter den Prognosen zurückgeblieben. Auf dem Zweitmarkt werden Anteile an diesem Fonds nicht gehandelt.

Ein weiteres Problem sind die hohen Kosten, bedingt durch die Dachfondskonstruktion, da weiche Kosten sowohl auf Ebene des Dachfonds, wie auch auf Ebene der Zielfonds anfallen. Für die Projektierungskosten inklusive aller Steuer- und Rechtsberatungs- sowie der Prospektherstellungskosten inklusive der Vertriebskosten erhält die Steiner + Company GmbH & Co. KG als Anbieterin eine Vergütung in Höhe von 15 % des eingeworbenen Kommanditkapitals zzgl. des Agios in Höhe von 5 % des Kommanditkapitals. Allein auf Ebene des Dachfonds wurden 20 % des Anlegerkapitals (inklusive Agio) für Nebenkosten und Vergütungen ausgegeben. Dies bedeutet, dass 20 % nicht in die Zielfonds fließen und somit nicht zur Ertragserwirtschaftung zur Verfügung stehen (vgl. Prospekt Seite 6).

Mehr Informationen zum Thema ► Geschlossene Fonds

Wie lange läuft der Fonds noch?

Die Laufzeit des Fonds MAP Anspar Plan 2 ist für den einzelnen Gesellschafter nicht planbar. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Die Gesellschaft kann frühestens mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember des Jahres, welches auf den Ablauf von zehn Jahren nach Schließung des Fonds und des Ablaufs der Investitionsphase der Anlegergruppe mit 20 Jahren folgt, aufgelöst werden. Die Laufzeit der Fondsgesellschaft beträgt somit noch bis Ende des Jahres 2043.

Welche Möglichkeiten haben Gesellschafter, eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals durchzusetzen?

1. Kündigung der Fondsbeteiligung

Die Kündigungsmöglichkeiten sind eingeschränkt.

  • Gesellschafter mit 5-jähriger Einzahlungsverpflichtung können die Fondsbeteiligung frühestens Ende 2028 kündigen.
  • Gesellschafter mit 10-jähriger Einzahlungsverpflichtung können die Fondsbeteiligung frühestens Ende 2033 kündigen.
  • Gesellschafter mit 15-jähriger Einzahlungsverpflichtung können die Fondsbeteiligung frühestens Ende 2038 kündigen.
  • Gesellschafter mit 20-jähriger Einzahlungsverpflichtung können die Fondsbeteiligung frühestens Ende 2043 die Fondsbeteiligung kündigen.

Wenn ein Gesellschafter kündigt, erhält er jedoch nicht das gesamte eingezahlte Kapital zurück, sondern hat einen sogenannten „Abfindungsanspruch“. Der Prospekt enthält auf
S. 110 (§24 des Gesellschaftsvertrages) eine Beschreibung des Abfindungsanspruchs. Der Abfindungsanspruch liegt i. d. R. deutlich unter dem ursprünglichen Zeichnungsbetrag.

2. Verkauf des Gesellschaftsanteils auf dem Zweitmarkt

Verkauf des Gesellschaftsanteils auf dem Zweitmarkt: Es gibt im Internet einen Zweitmarkt für geschlossene Fonds, auf dem Anleger versuchen können, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform www.zweitmarkt.de. Wenn Anleger dort ihre Beteiligung verkaufen wollen, wird das Verkaufsangebot veröffentlicht. Anteile der Fondsbeteiligung MAP Anspar Plan 2 werden auf dem Zweitmarkt aktuell nicht gehandelt.

3. Widerruf der Beitrittserklärung

Widerruf der Beitrittserklärung aufgrund Formfehlern in der Widerrufsbelehrung: Diese Möglichkeit steht einem Gesellschafter dieses Fonds auch heute noch offen. Die Widerrufsbelehrungen entsprechen nicht dem aktuellen Stand. Der zum Zeitpunkt der Zeichnung jeweils geltende aktuelle Gesetzesstand hinsichtlich der Widerrufsrechte wurde nicht widergegeben. Es wurden gleichzeitig mehrere Belehrungen erteilt, eine Widerrufsbelehrung zu Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und eine zum Fernabsatz. Dies ist für den Gesellschafter irreführend. Als Verbraucher muss er selbst prüfen und entscheiden, welche Widerrufsinformation für ihn gilt. Wegen des Grundsatzes der „fehlerhaften Gesellschaft“ entsteht kein gesetzliches Rückabwicklungsverhältnis. Der Widerruf ermöglicht zwar nicht die Rückabwicklung der Beteiligung, befreit aber vor Zahlung offenstehender Raten. Anleger haben dieselben Rechte wie bei einer Kündigung: Der Gesellschafter erhält nicht das gesamte eingezahlte Kapital zurück, sondern hat einen „Abfindungsanspruch“.

4. Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen

Für Gesellschafter eröffnet sich die Möglichkeit einer Rückabwicklung ihrer Beteiligung aufgrund von Schadensersatzansprüchen. Ein Gesellschafter, der durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Anlagegesellschaft beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen (Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler, Banken, Prospektverantwortliche und Initiatoren). Wir gehen von mehreren Prospektmängeln aus, die sich in der Regel als Beratungsmängel fortsetzen. Hinzu kommen die individuellen Beratungsmängel in den Beratungsgesprächen. Da die Berater vornehmlich als Verkäufer auftreten, ist die Aufklärung über Risiken zumeist nicht ausreichend. Aufgrund der Konstruktion des Fonds hätten die Berater auf die zahlreichen anlagespezifischen Risiken hinweisen müssen. Das Vorliegen eines einzigen Beratungsmangels stellt eine Verletzung des Beratungsvertrages dar und ist ausreichend, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es genügt somit ein einziger Beratungs-/Prospektfehler für die Haftung und einen Rückabwicklungsanspruch.
Schadensersatzumfang: Im Ergebnis werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Beteiligung nie erworben. Der Gesellschafter erhält das eingesetzte Kapital zurück und überträgt den Gesellschaftsanteil. Bei diesem Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit zahlreichen fondsspezifischen Risiken. Eine Beratungspflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn das Prospektmaterial nicht rechtzeitig übergeben worden ist oder die Risiken vom Berater verschwiegen oder verharmlost worden sind.

Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung

Am MAP Anspar Plan 2 sind über 800 Gesellschafter beteiligt. Die Gesellschafter haben Anspruch auf Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Dachfonds und die aktuelle Situation aller Zielfonds sowie über durch Verkauf oder Insolvenz ausgeschiedene Zielfonds.

Wir unterstützen die Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung auf Gesellschafterebene. Wir machen für unsere Mandanten Auskunfts- und Einsichtsrechte geltend, damit sie wichtige Informationen erlangen können. Ein Betritt zur Anlegergemeinschaft bietet mehrere Vorteile: sie ermöglicht die Bündelung der Informationen, erhöht den Druck auf die Gegner, erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und senkt die Kosten des einzelnen Gesellschafters.

Wir bieten Gesellschaftern einen informativen Service oder eine konkrete Prüfung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Widerrufsmöglichkeit. Im Fall von MAP Anspar Plan 2 sind die Haftungsverantwortlichen diverse Finanzdienstvertreibe als Berater und Prospektverantwortliche bzw. Gründungsgesellschafter.

Anleger müssen Verjährung beachten

Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein.
Die meisten Anleger des MAP Anspar Plan 2 sind dem Fonds zwischen April 2011 bis Juni 2012 beigetreten. Falls Sie aktiv werden möchten, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen, da Anmeldung und Verhandlung von Ansprüchen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nicht beim Widerruf: Das Recht zum Widerruf der Beitrittserklärung unterliegt nicht der Verjährung.

Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

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