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AKH-H Fonds-Expertise zu MAP Anspar Plan (Multi Asset Portfolio Anspar Plan GmbH & Co. KG)

Veröffentlicht von Christopher Kress am 24. April 2020

Multi Asset Portfolio

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 22. April 2020 in einer kostenlosen Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des Dachfonds MAP Anspar Plan (Multi Asset Portfolio Anspar Plan GmbH & Co. KG) von Steiner + Company informiert und Anleger über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

MAP Anspar Plan: Konzept und aktuelle Situation des Fonds

Die Anleger haben sich als Kommanditisten an der Beteiligungsgesellschaft Multi Asset Portfolio Anspar Plan GmbH & Co. KG beteiligt. Das Konzept des MAP Anspar Plan beruht auf dem Dachfonds-Prinzip. Die Fondsgesellschaft hat verschiedene Beteiligungen an geschlossenen Fondsgesellschaften erworben. Die Fondsgesellschaften sollten in Sachwerte aus fünf verschiedenen Asset-Klassen investieren:

  • Leasing
  • Maritimes
  • Private Equity
  • Immobilien
  • Umwelt und erneuerbare Energien.

Die Zielfonds standen zum Zeitpunkt der Vermarktung des Dachfonds noch nicht fest, es handelt sich somit um einen sogenannten „Blind-Pool“. Die Auswahl der zu erwerbenden Zielfonds sollte laut Prospekt durch einen „Investitionsausschuss“ erfolgen, der über einen nachhaltigen Erfahrungsschatz im Bereich der jeweiligen Asset-Klassen verfüge.

Die Anleger hatten die Möglichkeit, ihre Einzahlungen über 60, 120, 180 oder 240 Monate zu leisten. In der Investitionsphase werden die Auszahlungen nicht an die Gesellschafter geleistet, sondern werden von der Beteiligungsgesellschaft reinvestiert. Für die Auszahlungen ist im Anschluss an die jeweilige Investitionsphase ein Zeitraum von ca. 12 Jahren geplant.

Der wirtschaftliche Erfolg der Fondsgesellschaft ist abhängig von der Wertentwicklung der Zielfonds. Die Zukunftsperspektive dieses Dachfonds ist angesichts der bisherigen Entwicklung der Zielfonds ungewiss. In Broschüren und Reports müssen Anleger genau hinsehen: Das Anlagevolumen im Portfolioreport ist mit den Summen angesetzt, zu denen die Zielfonds ursprünglich eingekauft wurden. Der Wert einiger Fonds ist aktuell jedoch wesentlich geringer als der Einkaufspreis. Wir vertreten Gesellschafter einiger Zielfonds und kennen dort die wirtschaftliche Entwicklung.

Ein weiteres Problem sind die hohen Kosten bedingt durch die Dachfondskonstruktion, da weiche Kosten sowohl auf Ebene des Dachfonds, wie auch auf Ebene der Zielfonds anfallen. Für die Projektierungskosten inklusive aller Steuer- und Rechtsberatungs- sowie der Prospektherstellungskosten inklusive der Vertriebskosten erhält die Steiner + Company GmbH & Co. KG als Anbieterin eine Vergütung in Höhe von 15 % des eingeworbenen Kommanditkapitals zzgl. des Agios in Höhe von 5 % des Kommanditkapitals. Allein auf Ebene des Dachfonds wurden 25 % des Anlegerkapitals (inklusive Agio) für Nebenkosten und Vergütungen ausgegeben. Dies bedeutet, dass 25 % nicht in die Zielfonds fließen und somit nicht zur Ertragserwirtschaftung zur Verfügung stehen (vgl. Prospekt Seite 6).

Die Initiatoren stellten im Prospekt je nach Laufzeit Gesamtmittelrückflüsse in Höhe von 170 % bis 500 % in Aussicht. Von dieser Prognose ist die Realität weit entfernt. Die Rückflüsse aus den Zielfonds sind bisher deutlich hinter den Prognosen zurückgeblieben. Auf dem Zweitmarkt wird der MAP Dachfonds nicht gehandelt.

Wie lange läuft der Fonds noch?

Die Laufzeit dieses Fonds ist für den einzelnen Gesellschafter nicht planbar. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Die Gesellschaft kann frühestens mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember des Jahres, welches auf den Ablauf von zehn Jahren nach Schließung des Fonds und des Ablaufs der Investitionsphase der Anlegergruppe mit 20 Jahren folgt aufgelöst werden. Die Laufzeit der Fondsgesellschaft beträgt somit noch bis Ende des Jahres 2042.

Welche Möglichkeiten haben Gesellschafter, eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals durchzusetzen?

1. Kündigung der Fondsbeteiligung

Die Kündigungsmöglichkeiten sind eingeschränkt:

  • Gesellschafter mit 5-jähriger Einzahlungsverpflichtung können die Fondsbeteiligung frühestens Ende 2027 kündigen.
  • Gesellschafter mit 10-jähriger Einzahlungsverpflichtung können die Fondsbeteiligung frühestens Ende 2032 kündigen.
  • Gesellschafter mit 15-jähriger Einzahlungsverpflichtung können die Fondsbeteiligung frühestens Ende 2037 kündigen.
  • Gesellschafter mit 20-jähriger Einzahlungsverpflichtung können die Fondsbeteiligung frühestens Ende 2042 die Fondsbeteiligung kündigen.Der Abfindungsanspruch, der nach einer Kündigung besteht, liegt in der Regel deutlich unter dem ursprünglichen Zeichnungsbetrag.

2. Verkauf des Gesellschaftsanteils auf dem Zweitmarkt

Es gibt im Internet einen Zweitmarkt für geschlossene Fonds, auf dem Anleger versuchen können, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform www.zweitmarkt.de. Wenn Anleger dort ihre Beteiligung verkaufen wollen, wird das Verkaufsangebot veröffentlicht. Anteile der Fondsbeteiligung MAP Anspar Plan werden auf dem Zweitmarkt jedoch nicht gehandelt.

3. Widerruf der Beitrittserklärung aufgrund Formfehler in der Widerrufsbelehrung

Die Möglichkeit des Widerrufs steht den Gesellschaftern auch heute noch offen. Denn verschiedene Fehler in den Widerrufsbelehrung führen dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat. So wurde zum Beispiel der zum Zeitpunkt der Zeichnung jeweils geltende aktuelle Gesetzesstand hinsichtlich der Widerrufsrechte nicht widergegeben. Der Widerruf ermöglicht zwar nicht die Rückabwicklung der Beteiligung und die Anleger bekommen ihre bereits eingezahlten Raten nicht zurück. Jedoch befreit der erfolgreiche Widerruf von der Zahlung offenstehender, künftiger Raten. Anleger haben dann wie bei der Kündigung einen Abfindungsanspruch, der in der Regel deutlich unter dem ursprünglichen Zahlungsbetrag liegt.

4. Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen

Für Gesellschafter eröffnet sich die Möglichkeit einer Rückabwicklung ihrer Beteiligung aufgrund von Schadensersatzansprüchen. Der Gesellschafter, der durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Anlagegesellschaft beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen (Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler, Banken, Prospektverantwortliche und Initiatoren). Wir gehen von mehreren Prospektmängeln aus, die sich in der Regel als Beratungsmängel fortsetzen. Hinzu kommen die individuellen Beratungsmängel in den Beratungsgesprächen. Da die Berater vornehmlich als Verkäufer auftreten, ist die Aufklärung über Risiken zumeist nicht ausreichend. Aufgrund der Konstruktion des Fonds hätten die Berater auf die zahlreiche anlagespezifische Risiken hinweisen müssen. Das Vorliegen eines einzigen Beratungsmangels stellt eine Verletzung des Beratungsvertrages dar und ist ausreichend, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es genügt somit ein einziger Beratungs- /Prospektfehler für die Haftung und einen Rückabwicklung.

Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung

Am MAP Anspar Plan sind über 800 Gesellschafter beteiligt. Die Gesellschafter haben Anspruch auf Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Dachfonds und die aktuelle Situation aller Zielfonds sowie über durch Verkauf oder Insolvenz ausgeschiedene Zielfonds.

Wir unterstützen die Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung auf Gesellschafterebene. Wir machen für unsere Mandanten Auskunfts- und Einsichtsrechte geltend, damit sie wichtige Informationen erlangen können. Ein Betritt zur Anlegergemeinschaft bietet mehrere Vorteile: sie ermöglicht die Bündelung der Informationen, erhöht den Druck auf die Gegner, erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und senkt die Kosten des einzelnen Gesellschafters.

Wir bieten Gesellschaftern einen informativen Service oder eine konkrete Prüfung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Widerrufsmöglichkeit. Im Fall von MAP Anspar Plan sind die Haftungsverantwortlichen diverse Finanzdienstvertreibe als Berater und Prospektverantwortliche bzw. Gründungsgesellschafter.

Anleger müssen Verjährung beachten

Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Die meisten Anleger des Dachfonds MAP Anspar Plan sind zwischen Mai 2010 und März 2011 dem Fonds beigetreten.

Ein Beispiel hierzu: Sind Sie dem Fonds am 20. Juni 2010 beigetreten, tritt die Verjährung am 20. Juni 2020 ein. Falls Sie aktiv werden möchten, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen und nicht länger warten, da Anmeldung und Verhandlung von Ansprüchen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

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