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AKH-H Fonds-Expertise zu Steiner & Company Multi Asset Portfolio 2 (Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG)

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 05. Juni 2020

Beratungssituation-nur-Hände

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 4. Juni 2020 in einer kostenlosen Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des Dachfonds Multi Asset Portfolio 2 (Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG) von Steiner + Company informiert und Anleger über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

Multi Asset Portfolio 2: Konzept und aktuelle Situation des Fonds

Die Investoren haben den Dachfonds Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG gezeichnet und sind Gesellschafter dieses geschlossenen Fonds geworden. Die Gesellschafter machen sich Gedanken über die wirtschaftliche Entwicklung und die Laufzeit des Fonds. Die Zukunfts-perspektive dieses Dachfonds ist angesichts der bisherigen Entwicklung der Zielfonds ungewiss und der Eintritt des prognostizierten Anlageerfolgs unwahrscheinlich. Die Beteiligung an diesem geschlossenen Dachfonds ist eine unternehmerische Beteiligung mit zahlreichen Risiken für Gesellschafter und als Altersvorsorge oder für sicherheits-orientierte Anleger nicht geeignet. Die Anbieter versprechen sichere Sachwerte mit hohen Renditen. Die Risiken dieser Anlageform sind jedoch für die Anleger höher als die Chancen. „Geschlossen“ bedeutet, dass ein Gesellschafter über Jahre nicht aus dem Fonds aussteigen kann. Es handelt sich nicht um eine geschützte und sichere Anlage. Es gibt keine festgelegte Verzinsung, keine festgelegte Laufzeit und der Erhalt des eingezahlten Kapitals ist nicht garantiert.

Die Investoren haben sich als Kommanditisten an der Beteiligungsgesellschaft Multi Asset Portfolio 2 GmbH & Co. KG beteiligt. Die Fondsgesellschaft hat dann verschiedene Beteiligungen an Investitionen erworben. Das Konzept beruhte auf dem Dachfonds-Prinzip. Die Fondsgesellschaft sollte gemäß Gesellschaftsvertrag in geschlossene Fonds aus verschiedenen Asset-Klassen investieren:

  • Immobilien
  • Private Equity
  • Schiffe und Maritime Werte
  • Umwelt und erneuerbare Energien
  • Factoring und Leasing.

Die Zielfonds standen zum Zeitpunkt der Vermarktung des Dachfonds noch nicht fest. Es handelt sich hier um einen sogenannten „Blind-Pool“. Die Auswahl der zu erwerbenden Zielgesellschaften sollte laut Prospekt durch einen „Investitionsausschuss“ erfolgen, der über einen nachhaltigen Erfahrungsschatz im Bereich der jeweiligen Asset-Klassen verfügte. Im Prospekt und Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass der Dachfonds in verschiedene geschlossene Fondsgesellschaften unterschiedlicher Branchen investieren sollte. Tatsächlich wurden nicht nur Beteiligungen an geschlossenen Fonds, sondern auch Direktinvestments und Beteiligungen an GmbHs erworben. Hier z.B. Kanada Real Estate Direkt oder Royal Payment GmbH. Die Form der Beteiligung ist unklar, da die Gesellschafter keine Auskunft über die Zielgesellschaften erhalten.

Der wirtschaftliche Erfolg der Fondsgesellschaft ist abhängig von der Wertentwicklung der Zielfonds. Die Initiatoren stellten im Prospekt Gesamtmittelrückflüsse in Höhe von ca. 200 % bei einem Anlagezeitraum bis Ende 2026 in Aussicht. Bis Ende 2018 sind Auszahlungen in Höhe von 32,5% an die Gesellschafter geflossen; prospektiert waren bis dahin ca. 74 %. Der Dachfonds Muli Asset Portfolio 2 wurde zuletzt am 10.09. 2019 zu einem Kurs von 27% auf der Internetplattform www.zweitmarkt.de gehandelt.

Dem Portfolioreport Juni 2019 ist zu entnehmen, dass die Fondsgesellschaft in verschiedene Zielgesellschaften insgesamt ca. 15 Mio. EUR investiert hat. Die Rückflüsse der Zielfonds sind hinter den Prognosen zurückgeblieben. Mehrere Zielfonds haben erheblich an Wert verloren, sind bereits insolvent oder kämpfen seit Jahren mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2017 weist ein Anlagevermögen von 8.340.041,- EUR aus. Im Geschäftsjahr 2014 betrug das Anlagevermögen noch 14.080.756,-EUR. Die Gesellschafter erhalten keine konkreten Informationen über den tatsächlichen Wert und den Verlauf der sich im Portfolio befindlichen Zielfonds.
Im Gegenteil: Alle Zielfonds werden im Portfolioreport mit den Summen angesetzt, zu denen die Zielfonds ursprünglich eingekauft worden sind. Es ist Aufgabe der Geschäftsführung, die Gesellschafter über den tatsächlichen Wert und den Verlauf der sich im Portfolio befindlichen Zielfonds zu informieren. Der Wert der Beteiligungen ist aktuell wesentlich geringer als der Einkaufspreis.

Nebenkosten und Provisionen des Dachfonds

Ein weiteres Problem sind die hohen Kosten bedingt durch die Dachfondskonstruktion, da weiche Kosten sowohl auf Ebene des Dachfonds, wie auch auf Ebene der Zielfonds anfallen. Allein auf Ebene des Dachfonds wurden 13,8 % des Anlegerkapitals (inkl. Agio) für Nebenkosten und Vergütungen ausgegeben. Dies bedeutet, dass ca. 14% nicht in die Zielfonds fließen und somit nicht zur Ertragserwirtschaftung zur Verfügung stehen. Diese Weichkosten beziehen sich nur auf die Ebene der Beteiligungsgesellschaft. Aufgrund der Dachfondskonstruktion entstehen doppelte Kostenstrukturen, da sich der Dachfonds an anderen Zielgesellschaften beteiligt, die ihrerseits auch weiche Kosten in der Investitionsphase und laufende Kosten für Verwaltung und Portfoliomanagement aufweisen. Diese nicht wertbildenden Aufwendungen der Investitionsphase sowohl auf Ebene der Zielgesellschaften, als auch auf Ebene des Dachfonds selbst müssen zunächst durch Wertzuwächse ausgeglichen werden, ehe die Beteiligung insgesamt eine Werterhöhung erfahren kann.

Nebenkosten und Provisionen der Zielfonds

Auch bei den Zielfonds sind weiche Kosten in Höhe von bis zu 20 % des Kommanditkapitals üblich. Beispielsweise waren es beim Fonds Aquila HydropowerInvest IV 16 % des Anlegerkapitals für Provisionen und Nebenkosten in der Investitionsphase.

Wie lange läuft der Fonds Multi Asset Portfolio 2 noch?

Die Fondgesellschaft ist grundsätzlich auf unbestimmte Zeit errichtet. Die Laufzeit der Fondsgesellschaft ist abhängig von der Laufzeit der verschiedenen Zielfonds. Zum einen wurde im Prospekt (S.40) eine geplante Laufzeit bis 31.12.2022 unterstellt. Bei der Prognoserechnung (S.61ff.) wird dann jedoch von einem Anlagezeitraum bis Ende 2025 bzw. 2026 ausgegangen. Die Kündigungsmöglichkeiten sind eingeschränkt.

Welche Möglichkeiten haben Gesellschafter, eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals durchzusetzen?

1. Kündigung der Fondsbeteiligung

Die Kündigungsmöglichkeiten sind eingeschränkt. Ein Gesellschafter kann frühestens Ende 2022 die Fondsbeteiligung kündigen. Wenn ein Gesellschafter kündigt, erhält er jedoch nicht das gesamte eingezahlte Kapital zurück, sondern hat einen sogenannten „Abfindungsanspruch“.
Der Prospekt enthält auf S. 99 (§ 24 des Gesellschaftsvertrages) eine Beschreibung des Abfindungsanspruchs. Der Abfindungsanspruch liegt i. d. R. deutlich unter dem ursprünglichen Zeichnungsbetrag.

2. Verkauf des Gesellschaftsanteils auf dem Zweitmarkt

Verkauf des Gesellschaftsanteils auf dem Zweitmarkt: Es gibt im Internet einen Zweitmarkt für geschlossene Fonds, auf dem Anleger versuchen können, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform www.zweitmarkt.de. Wenn Anleger dort ihre Beteiligung verkaufen wollen, wird das Verkaufsangebot veröffentlicht. Der Fonds wurde zuletzt im September 2019 zu einem Kurs von 27% gehandelt.

3. Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen

Für Gesellschafter eröffnet sich die Möglichkeit einer Rückabwicklung ihrer Beteiligung aufgrund von Schadensersatzansprüchen. Ein Gesellschafter, der durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Anlagegesellschaft beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen (Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler, Prospektverantwortliche und Initiatoren). Wir gehen von mehreren Prospektmängeln aus, die sich in der Regel als Beratungsmängel fortsetzen. Hinzu kommen die individuellen Beratungsmängel in den Beratungsgesprächen. Da die Berater vornehmlich als Verkäufer auftreten, ist die Aufklärung über Risiken zumeist nicht ausreichend. Aufgrund der Konstruktion des Fonds hätten die Berater auf die zahlreichen anlagespezifischen Risiken hinweisen müssen.

Das Vorliegen eines einzigen Beratungsmangels stellt eine Verletzung des Beratungsvertrages dar und ist ausreichend, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Es genügt somit ein einziger Beratungs-/Prospektfehler für die Haftung und einen Rückabwicklungsanspruch.

Mögliche Prospekt- und Beratungsmängel

Aufgrund der Konstruktion des Fonds hätten die Berater bzw. der Prospekt u. a. auf Folgendes hinweisen müssen:

  • erhöhtes Totalverlustrisiko,
  • kein ausreichender Hinweis auf das Blind-Pool-Risiko,
  • spezielle Risiken bei Zweitmarkterwerb: Rückforderungsrisiko bei erworbenen Beteiligungen,
  • keine ausreichenden Hinweise auf Verflechtung und Interessenkonflikte,
  • es gibt keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen (Fungibilität),
  • geschlossene Dachfondsbeteiligung ist zur Altersvorsorge nicht geeignet,
  • unbestimmte Laufzeit,
  • teilweise hohe Fremdfinanzierungsrisiken bei den Zielfonds,
  • hohe doppelte Weichkosten (Beteiligungsgesellschaft und Zielfonds),
  • Ausschüttungen sind keine Gewinne und keine Rendite,
  • Investitionskriterien wurden nicht eingehalten.

Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung

Am MAP 2 sind etwa 750 Gesellschafter beteiligt. Die Gesellschafter haben Anspruch auf Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Dachfonds und die aktuelle Situation aller Zielfonds sowie über durch Verkauf oder Insolvenz ausgeschiedene Zielfonds.
Wir unterstützen die Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung auf Gesellschafterebene. Wir machen für unsere Mandanten Auskunfts- und Einsichtsrechte geltend, damit sie wichtige Informationen erlangen können. Ein Betritt zur Anlegergemeinschaft bietet mehrere Vorteile: sie ermöglicht die Bündelung der Informationen, erhöht den Druck auf die Gegner, erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und senkt die Kosten des einzelnen Gesellschafters.
Wir bieten Gesellschaftern einen informativen Service oder eine konkrete Prüfung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Widerrufsmöglichkeit. Im Fall von MAP 2 sind die Haftungsverantwortlichen diverse Finanzdienstvertreibe als Berater und Prospektverantwortliche bzw. Gründungsgesellschafter.

Sie haben weitere Fragen zum Fonds Multi Asset Portfolio 2? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

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