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AKH-H Fonds-Expertise zur Alphabet Unternehmensgruppe (vorher MCE Sternenflotte) – Insolvenzanträge für Dachgesellschaften gestellt

Veröffentlicht von Christopher Kress am 07. Dezember 2018

Die frühere MCE Gruppe, einer der großen Anbieter für Schiffs-Zweitmarktfonds, hat für Ihre Dachgesellschaften Insolvenzanträge gestellt. Was dies für Anleger bedeutet und welche Handlungsmöglichkeiten Betroffene haben, hat die Esslinger Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann, am 29. November 2018 in einer Web- und Telefonkonferenz erläutert.

Insolvantragsverfahren der MCE Dachgesellschaften

Die MCE Kapital AG und die MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH befinden sich in Insolvenzantragsverfahren, für die MCE Zweitmarktfonds sind nach Aussage der Geschäftsführung Insolvenzanträge in Vorbereitung. Die Firmen der MCE – Gruppe und die Zweitmarkt – Schiffsfonds sind nicht mehr zahlungsfähig; eine geordnete Abwicklung der Fonds ist nicht mehr möglich.
Die frühere MCE Gruppe gehört zu den großen Anbietern von Zweitmarkt-Schiffsfonds und hat seit der Gründung im Jahr 2007 insgesamt neun Fonds aufgelegt. Über 8.000 Anleger haben rund 230 Mio. EUR investiert. Nach Anhaben der vorläufigen Insolvenzverwalter der Treuhand Kommanditistin haben die fehlende wirtschaftliche Erholung der Schiffsmärkte nach der Finanzkrise sowie häufige Prospekthaftungsklagen zur Stellung der Insolvenzanträge geführt.
Fakt ist: es haben sich vorhersehbaren Risiken verwirklicht. Die Dachfonds haben in diverse auf dem Zweitmarkt bereits befindliche Schiffsfonds investiert. Der Plan mit völlig unsicherem Ende war, die krisenbedingt vermeintlich niedrigen Schiffspreise zu nutzen, um nach einer Laufzeit von zehn Jahren die Schiffsbeteiligungen mit hohen Gewinnen zu verkaufen. Diese riskante Wette auf steigende Schiffspreise ging nicht auf und bald befanden sich viele der Schiffs-Zielfonds in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die zur Risikosenkung nötige breite Streuung über verschiedene Anlageklassen kann dem Konzept nicht entnommen werden. Weiter Risiken der MCE Zweitmarktfonds waren:

  • erhöhtes Totalverlustrisiko
  • erschwerte Verkäuflichkeit der Anteile
  • hohe Kaufpreise für gebrauchte Beteiligungen
  • spezielle Risiken des Zweitmarkterwerbs: Haftungsrisiko Rückzahlung Ausschüttungen wurde mit „eingekauft“
  • Charterraten Containerschiffe seit 2008 eingebrochen
  • Blind-Pool-Risiken
  • Überkapazität bei Containerschiffen

Welche Handlungsmöglichkeiten haben betroffene Anleger?

Wegen der Zahlungsunfähigkeit der MCE – Unternehmensgruppe können gegen die Firmen keine Prospekthaftungsansprüche realisiert werden. Aber: Prospektfehler setzen sich  in der Regel als Beratungsmängel fort.  Ansprüche wegen Prospektmängel oder fehlerhafter Beratung bestehen weiterhin gegen beratende Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister.
Worauf Anleger nicht setzen können, ist das Andienungsrecht: Das Andienungsrecht konnte von jedem Gesellschafter gegen Zahlung einer Prämie von 5% des Zeichnungskapitals erworben werden und sollte die Anleger theoretisch gegen den Verlust des Kapitals absichern Das Andienungsrecht bietet aber keinen wirksamen Schutz gegen den Kapitalverlust, da es bei Auflösung oder Insolvenz des Fonds erlischt.

Anleger müssen Verjährung beachten

Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Bei dem Fonds MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2 sind die Ansprüche der meisten Anleger bereits verjährt. Bei anderen MCE-Fonds ist noch Zeit für Prüfung und Verhandlungen. Die fehlerhaften Prospekte oder die fehlerhafte Beratung – oder beides – bieten Ansatzpunkte für ein Vorgehen aller Anleger dieser Fonds.

Achtung: es droht die Gefahr der Rückforderung von Ausschüttungen

Es ist zu erwarten, dass der Insolvenzverwalter von den Anlegern die bisher gezahlten Ausschüttungen zurückfordern wird.  Die Fonds MCE 09 Sternenflotte FLEX und MCE Sternenflotte 10 sind von der drohenden Rückforderung von Ausschüttungen nicht betroffen, da bei diesen Fonds überhaupt keine Ausschüttungen geflossen sind. Die Haftung der Anleger ist allerdings auf 10% der Beteiligungssumme begrenzt. Der Insolvenzverwalter kann somit lediglich 10% von den Ausschüttungen zurückholen. Beachten Sie: Gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters gibt es Verteidigungsmöglichkeiten. Wir unterstützen Sie auch bei der Abwehr von Rückforderungen, falls dies nötig werden sollte.

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