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Alphabet Unternehmensgruppe (vorher MCE Sternenflotte): Insolvenzanträge für Dachgesellschaften gestellt

Veröffentlicht von Christopher Kress am 07. Dezember 2018
Aktualisiert am 28. Januar 2025
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Die ehemalige MCE Gruppe, einer der großen Anbieter von Schiffszweitmarktfonds, hat für ihre Dachgesellschaften Insolvenzanträge gestellt. Was dies für die Anleger bedeutet und welche Handlungsmöglichkeiten Betroffene haben, erläuterte die Esslinger Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann in einer Web- und Telefonkonferenz am 29. November 2018.

Insolvenzantragsverfahren der MCE Sternenflotte – Dachgesellschaften

Die MCE Kapital AG und die MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH befinden sich im Insolvenzantragsverfahren, für die MCE Zweitmarktfonds werden nach Angaben der Geschäftsführung Insolvenzanträge vorbereitet. Die Gesellschaften der MCE-Gruppe und die Zweitmarkt-Schiffsfonds sind zahlungsunfähig; eine geordnete Abwicklung der Fonds ist nicht mehr möglich.

Die ehemalige MCE-Gruppe gehört zu den großen Anbietern von Zweitmarkt-Schiffsfonds und hat seit ihrer Gründung im Jahr 2007 insgesamt neun Fonds aufgelegt. Mehr als 8.000 Anlegerinnen und Anleger haben rund 230 Millionen Euro investiert. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters der Treuhand-Kommanditistin haben die ausbleibende wirtschaftliche Erholung der Schiffsmärkte nach der Finanzkrise sowie zahlreiche Prospekthaftungsklagen zu den Insolvenzanträgen geführt.

Fakt ist: Vorhersehbare Risiken sind eingetreten. Die Dachfonds investierten in verschiedene Schiffsfonds, die sich bereits auf dem Zweitmarkt befanden. Der Plan mit völlig ungewissem Ausgang war, die krisenbedingt vermeintlich niedrigen Schiffspreise zu nutzen, um die Schiffsbeteiligungen nach einer Laufzeit von zehn Jahren mit hohen Gewinnen zu verkaufen. Diese riskante Wette auf steigende Schiffspreise ging nicht auf und viele der Schiffszielfonds gerieten bald in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die zur Risikoreduzierung notwendige breite Streuung über verschiedene Anlageklassen war in dem Konzept nicht vorgesehen. Weitere Risiken der MCE-Zweitmarktfonds waren

  • erhöhtes Totalverlustrisiko
  • erschwerte Verkäuflichkeit der Anteile
  • hohe Kaufpreise für gebrauchte Beteiligungen
  • spezielle Risiken des Zweitmarkterwerbs: Haftungsrisiko Rückzahlung Ausschüttungen wurde mit „eingekauft“
  • Charterraten Containerschiffe seit 2008 eingebrochen
  • Blind-Pool-Risiken
  • Überkapazität bei Containerschiffen

Welche Handlungsmöglichkeiten haben betroffene Anleger?

Wegen der Insolvenz der MCE-Unternehmensgruppe können Prospekthaftungsansprüche gegen die Gesellschaften nicht mehr durchgesetzt werden. Aber: Prospektfehler setzen sich in der Regel als Beratungsmängel fort. Ansprüche wegen Prospektmängeln oder Falschberatung bestehen weiterhin gegen beratende Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister.

Was Anleger nicht durchsetzen können, ist das Andienungsrecht: Das Andienungsrecht konnte von jedem Gesellschafter gegen Zahlung einer Prämie von 5 % des Zeichnungskapitals erworben werden und sollte die Anleger theoretisch vor dem Verlust ihres Kapitals schützen Das Andienungsrecht bietet jedoch keinen wirksamen Schutz vor Kapitalverlust, da es bei Auflösung oder Insolvenz des Fonds erlischt.

Anleger müssen Verjährung beachten

Schadenersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung geltend gemacht werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Bei dem Fonds MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2 sind die Ansprüche der meisten Anleger bereits verjährt. Bei anderen MCE-Fonds besteht noch Zeit zur Prüfung und Verhandlung. Die fehlerhaften Prospekte oder die fehlerhafte Beratung – oder beides – bieten Ansatzpunkte für ein Vorgehen aller Anleger dieser Fonds.

Achtung: Gefahr der Rückforderung von Ausschüttungen

Es ist davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter die bisher gezahlten Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern wird. Die Fonds MCE 09 Sternenflotte FLEX und MCE Sternenflotte 10 sind von der drohenden Rückforderung der Ausschüttungen nicht betroffen, da diese Fonds überhaupt keine Ausschüttungen geleistet haben. Allerdings ist die Haftung der Anleger auf 10 % der Beteiligungssumme begrenzt. Der Insolvenzverwalter kann also nur 10% der Ausschüttungen zurückfordern. Hinweis: Gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters bestehen Verteidigungsmöglichkeiten. Wir unterstützen Sie auch bei der Abwehr von Rückforderungsansprüchen.