0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

AKH-H Fondsexpertise zu den Conti Fonds

Veröffentlicht von Christopher Kress am 31. Januar 2020

NORDCAPITAL Schiffsbeteiligung MS “E.R. Bristol”

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 21. Januar 2020 in einer kostenlosen Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation der Conti Fonds Aquamarin 182, Amazonit 175, Almandin 174, Alexandrit 173, Achat 172, Ametrin 177, Amethyst 176, Larimar 171, Lapislazuli 170, Selenit 154 und Tanasanit 178 informiert und Anleger über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

Situation der Conti Fonds – Schadensersatz auch bei Insolvenz möglich

Die Anleger beteiligten sich als Kommanditisten an den Conti Fondsgesellschaften. Die geringen Erlöse aus dem Schiffsbetrieb wurden vorrangig für die Rückzahlung der Darlehen verwendet. Der Vergleich zwischen Prognosen und Realität sieht für Investoren der vorliegenden Conti-Schiffsfonds verheerend aus. Das Konzept dieser Schiffsfonds ist gescheitert und die Anleger der Fonds haben das investierte Kapital – oder den größten Teil davon – inzwischen verloren. Hier wurden mehrere Millionen Anlegergelder verbrannt. Statt der erhofften Gesamtmittelrückflüsse in Höhe von über 200% und Absicherung im Alter hat diese Kapitalanlage für die Gesellschafter den Verlust des eingesetzten Geldes mit sich gebracht.

Die Insolvenz der Fondsgesellschaften oder der Verkauf der Schiffe liegt bereits einige Zeit zurück. Deshalb möchten wir klarstellen, dass der Ansatzpunkt „Rückabwicklung im Wege von Schadensersatz“ völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren oder von der Höhe der Rückflüsse nach dem Schiffsverkauf ist. Die Rückabwicklung im Wege des Schadensersatzes ist auch bei der Insolvenz des Fonds möglich. Durch die Rückabwicklung erhalten die Anleger die Chance, die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zu erreichen.

Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung

Die Gesellschafter der Conti Fonds haben einen Anspruch auf Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds. Wir unterstützen die Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung auf Gesellschafterebene. Wir machen für unsere Mandanten Auskunfts- und Einsichtsrechte geltend, damit sie wichtige Informationen erlangen können. Ein Betritt zur Anlegergemeinschaft bietet mehrere Vorteile: sie ermöglicht die Bündelung der Informationen, erhöht den Druck auf die Gegner, erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und senkt die Kosten des einzelnen Gesellschafters.

Mögliche Schadenersatzansprüche und Rückabwicklung

Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds wie den Conti Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung mit zahlreichen Risiken und als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet. Die Anbieter versprechen sichere Sachwerte mit hohen Renditen. Die Risiken dieser Anlageform sind jedoch für die Anleger meist höher als die Chancen.

Sollten Anleger geschlossener Fonds von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Fonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich somit zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. Im Verkaufsprospekt dürfen keine falschen Angaben enthalten sein. Ob diese Angaben wissentlich oder unwissentlich falsch sind, spielt für die Prospekthaftung keine Rolle. Der Emittent ist für die Richtigkeit der Angaben im Zuge der Prospekthaftung bei geschlossenen Fonds in vollem Umfang verantwortlich. Sollte ein Anleger beispielsweise aufgrund einer Falschangabe oder einer fehlenden relevanten Angabe im Verkaufsprospekt einen finanziellen Schaden erleiden, so muss der Emittent des geschlossenen Fonds hier Schadenersatz leisten.

In der Folge kann der Anleger dann die Rückabwicklung der Kapitalanlage verlangen: Erstattung des eingesetzten Kapitals gegen Rückübertragung der Beteiligung.

Entscheidung des OLG München (23 Kap 2/17)

Neben den fondsspezifischen Risiken ist für Anleger noch ein weiterer Prospektfehler wichtig, zu dem das Oberlandesgericht München ganz aktuell eine Grundsatzentscheidung getroffen hat. Eine Leistungsbilanz im Prospekt, die laufende Ausschüttungen bei Vorgängerfonds schon als Erfolg darstellt, ist irreführend. Bei diesem Fonds wird an verschiedenen Stellen mit Ausschüttungen geworben, ohne den deutlichen Hinweis darauf, dass Ausschüttungen meist die Rückzahlung der Einlage darstellen.

Achtung Verjährung – unverbindliche Ersteinschätzung für Anleger

Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Falls Sie aktiv werden möchten, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen und nicht zuwarten, da Anmeldung und Verhandlung von Ansprüchen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

AKH-H ist seit 25 Jahren auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei und ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Wir bieten eine schnelle und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und übernehmen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung.

Online-Formular

Die haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

Kontaktformular