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AKH-H Fondsexpertise zu »HIH Global Immobilien GmbH & Co. Belgien KG«
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 15. Mai 2020
Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 13. Mai 2020 in einer Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des geschlossenen Fonds HIH Global Immobilien GmbH & Co. Belgien KG informiert und Anleger über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.
Konzept und aktuelle Situation des Fonds HIH Global Immobilien 03 Belgien
Die Anleger konnten sich als Kommanditisten an der Fondsgesellschaft „HIH Global Immobilien GmbH & Co. Belgien KG“ beteiligen. Die Fondsgesellschaft investiert das eingesammelte Kapital in den Erwerb einer Beteiligung in Höhe von 99,99 Prozent der Anteile an der HIH Global Vermietungs GmbH & Co Rue Royale KG und in den Erwerb von 99,92 Prozent der Anteile an der HIH Global Rue Royale S.A. Die Vermietungsgesellschaft hat ihrerseits mit Kaufvertrag vom 5. Juli 2010 das wirtschaftliche Eigentum in Form eines Erbpachtrechtes an der Immobilie Rue Royale erworben. Die Grundstücks Gesellschaft hat am 22. Juli 2010 das rechtliche Eigentum in Form des Grundstückes mit aufstehender Immobilie Rue Royale erworben. Der Anleger erwirbt somit mit seiner Beteiligung das mittelbare Eigentum an dem Investitionsobjekt Rue Royale.
Die Gesamtinvestitionssumme der Fondsgesellschaft betrug 37 Mio. EUR. Die Immobilien wurden durch Eigenkapital der Anleger in Höhe von 20,6 Mio. EUR und mit Fremdkapital in Höhe von 15,75 Mio. EUR finanziert.
Die Initiatoren stellten im Prospekt einen Gesamtmittelrückfluss von über 161 % bis Ende der prognostizierten Laufzeit im Jahre 2021 in Aussicht. Bis Ende des Jahres 2020 sollten 60,9 % Ausschüttungen fließen. Bis heute erhielten die Gesellschafter Ausschüttungen in Höhe von 33 %. Um Investitionen für die Neuvermietung finanzieren zu können, wurden die Ausschüttungen an die Gesellschafter eingestellt. Es war geplant, die Fondsimmobilie Ende 2021 zu einem guten Preis zu verkaufen. Nach den Prognosen sollte Ende des Jahres 2021 ein Verkaufserlös von 37,6 Mio. EUR erzielt werden. Der Kaufpreis wurde durch ein Gutachten als marktgerecht bestätigt. Die Wertgutachter von King Sturge sahen in ihrem Gutachten jedoch zum Ende des Mietvertrages im Jahr 2021 Renovierungsbedarf. Auf diesen Umstand wird im Prospekt nicht deutlich hingewiesen. Zudem wurden Renovierungskosten bei der Verkaufsprognose zu gering angesetzt.
Mittlerweile hat sich diese Prognose als völlig unrealistisch erwiesen. Es ist wenig wahrscheinlich, dass mehr als die Hälfte des prospektierten Verkaufspreises erzielt werden kann. Die Höhe des Verkaufspreises ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses, der Höhe der Miete und dem Zustand und dem Alter der Immobilie. Aktuell ist ein Verkauf – wenn überhaupt – nur mit großen Verlusten möglich. Das Mietverhältnis endet im März 2021 und der Bestandsmieter wird aller Voraussicht nach den Mietvertrag nicht verlängern (nicht einmal auf abgesenkter Mietzinsbasis). Das Angebot an Neubauten ist stark gestiegen. Eine Fondsimmobilie ohne langfristiges Mietverhältnis und einem veralteten Ausbaustand ist für Investoren nicht attraktiv. Die Fondsgesellschaft hatte im Jahre 2020 für die Büroimmobilie ursprünglich einen Kaufpreis von ca. 31,5 Mio. € gezahlt.
Der Darlehensvertrag mit einer Restschuld von ca. 15 Mio. EUR läuft bereits im Mai 2020 aus. Aufgrund der kritischen Vermietungssituation ist es nicht ausgeschlossen, dass die Bank nur einen geringfügigen Darlehensbetrag prolongieren wird. Aufgrund des auslaufenden Mietvertrages wurden auf der Gesellschafterversammlung 2018 verschiedene Handlungsalternativen besprochen. Diskutiert wurden Vor- und Nachteile des sofortigen Verkaufs, einer Umwidmung in ein Hotel oder eine Wohnimmobilie sowie eine Modernisierung und Nachvermietung als Büroimmobilie. Bei einem sofortigen Verkauf wurde ein Verkaufspreis der Fondsimmobilie von 15 bis 20 Mio. EUR geschätzt.
Der Ausbaustand des Objektes ist veraltet. Für eine Neuvermietung ist eine umfassende Modernisierung notwendig. Die weitere Entwicklung der Fondsimmobilie ist aufgrund der Weltwirtschaftskrise und dem zu erwartenden Abschwung bei Gewerbeimmobilien ungewiss. Aktuell ist zu erwarten, dass der Immobilienwert weiter gesunken ist. Bei einem aktuellen Verkauf würde der Rückfluss an die Anleger nach Abzug des Fremdkapitals in Höhe von ca. 15 Mio. EUR und der Transaktionskosten sehr gering ausfallen.
Welche Möglichkeiten haben Anleger, aus dem Fonds „auszusteigen“?
- Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung: Ab dem 312.2025 ist eine Kündigung möglich. Es wird aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz das Abfindungsguthaben ermittelt, das aber in der Regel nur einen Teil des ursprünglich eingezahlten Geldes betragen wird.
- Verkauf des Gesellschaftsanteils auf dem Zweitmarkt: Es gibt im Internet einen Zweitmarkt für geschlossene Fonds, auf dem Anleger versuchen können, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform www.zweitmarkt.de. Wenn Anleger dort ihre Beteiligung verkaufen wollen, wird das Verkaufsangebot veröffentlicht. Dieser Fonds wird auf dem Zweitmarkt aktuell jedoch nicht gehandelt.
- Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen: Der Kommanditist einer KG, der durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Anlagegesellschaft als Gesellschafter beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Schadensersatzansprüche können hier gegen beratende Vertriebe bzw. deren Haftpflichtversicherungen geltend gemacht werden. Als Rechtsfolge wird der Gesellschafter so gestellt, als ob er dem Fonds nie beigetreten wäre. Er erhält das eingesetzte Kapital zurück und überträgt den Gesellschaftsanteil.
Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung
Am Fonds sind etwa 400 Gesellschafter beteiligt. Gesellschafter haben einen Anspruch auf Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds. Wir unterstützen die Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung auf Gesellschafterebene. Wir machen für unsere Mandanten Auskunfts- und Einsichtsrechte geltend, damit sie wichtige Informationen erlangen können. Ein Betritt zur Anlegergemeinschaft bietet mehrere Vorteile: sie ermöglicht die Bündelung der Informationen, erhöht den Druck auf die Gegner, erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und senkt die Kosten des einzelnen Gesellschafters.
Schadenersatzansprüche und Rückabwicklung prüfen lassen
Sollten Anleger geschlossener Fonds von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Fonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich somit zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. Die Gesellschaften der United-Investors-Firmengruppe sind bereits insolvent. Insofern muss geprüft werden, ob ein Vorgehen wegen Prospekthaftung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Als spezialisierte Kanzlei bieten wir betroffenen Anlegern eine kostenfreie und unabhängige Erstberatung an. Unsere unabhängige Arbeitsweise garantiert Anlegern die beste Prüfung ihres individuellen Falles, denn wir schließen im Vorfeld keinen Haftungsgegner aus und prüfen vollumfänglich. Bei der Prüfung berücksichtigen wir auch, ob liquide Gegner vorhanden sind. Somit verfolgen wir nicht nur den juristisch, sondern auch den wirtschaftlich sinnvollsten Weg. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen stellt den einzigen Weg dar, wie Anleger alle Ihre ab Zeichnung bezahlten Raten zurück erhalten können. Im Ergebnis werden Anleger so gestellt, als hätten Sie die Beteiligung nie erworben. Der Gesellschafter erhält das eingesetzte Kapital zurück und überträgt den Gesellschaftsanteil.
Anleger müssen Verjährung beachten
Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Falls Sie aktiv werden möchten, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen und nicht zuwarten, da Anmeldung und Verhandlung von Ansprüchen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.