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AKH-H Fondsexpertise zu HydropowerINVEST IV

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 05. August 2019

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 30. Juli 2019 in einer kostenlosen Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des geschlossenen Fonds »HydropowerINVEST IV GmbH & Co. KG« informiert und Anleger über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

Konzept und aktuelle Situation des Fonds HydropowerINVEST IV

Die Anleger haben sich als Kommanditisten an der Beteiligungsgesellschaft den HydropowerINVEST IV GmbH & Co. beteiligt Die Fondsgesellschaft investierte mittelbar in fünf Wasserkraftwerke bzw. in entsprechende Gesellschaften in der Türkei. Die Beteiligung erfolgte über eine deutsche Investitionsgesellschaft, die wiederum an einer türkischen Wasserkraftgesellschaft, die fünf Wasserkraftwerke besitzt, beteiligte.

Die Investoren sollten einen Gesamtmittelrückfluss von rund 201% nach zehn Jahren bzw. rund 361% nach zwanzig Jahren erhalten. Von dieser Prognose ist die Realität weit entfernt. Bis heute haben die Anleger keine Rückzahlungen des investierten Geldes erhalten. Auf dem Zweitmarkt wird der HydropowerINVEST IV nicht gehandelt.

Die Laufzeit ist für den einzelnen Gesellschafter nicht planbar. In den Prospekten war eine Laufzeit von 10 bzw. 20 Jahren prognostiziert. Der Fonds ist jedoch auf unbestimmte Zeit errichtet. Dies ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag. Nach Ablauf von 10 Jahren und dann im 2-Jahresrhythmus können die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit über den Verkauf der Beteiligung bzw. mit Zustimmung der Co-Investoren über den Verkauf der Beteiligung an der Wassergesellschaft beschließen. Selbst wenn ein Verkaufsbeschluss gefasst werden kann, steht nicht fest, ob und zu welchem Preis die Beteiligung verkauft werden kann. Eine Laufzeit des Fonds bis Ende der 50-jährigen Konzession und darüber hinaus ist deshalb möglich.

Was wurde in Aussicht gestellt?

  • sichere Investition in den Zukunftsmarkt Energiewende
  • Gesamtmittelrückflüsse von rund 200% in 10 Jahren oder
  • Gesamtmittelrückflüsse vonrund 360% in 20 Jahren
  • abgesichert durch deutsche Investitionsgarantie

Was ist tatsächlich eingetreten?

  • bislang keine Ausschüttungen
  • wirtschaftliche Situation ist trotz Sanierungsmaßnahmen nicht stabil
  • negative Wechselkursentwicklung
  • witterungsbedingte Minderleistungen
  • kein Handel auf dem Zweitmarkt (zweitmarkt.de)

Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung

Am Fonds HydropowerINVEST IV sind etwa 1200 Gesellschafter beteiligt. Gesellschafter haben Anspruch auf Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds. Wir unterstützen die Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung auf Gesellschafterebene. Wir machen für unsere Mandanten Auskunfts- und Einsichtsrechte geltend, damit sie wichtige Informationen erlangen können. Ein Betritt zur Anlegergemeinschaft bietet mehrere Vorteile: sie ermöglicht die Bündelung der Informationen, erhöht den Druck auf die Gegner, erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und senkt die Kosten des einzelnen Gesellschafters. Wir bieten Gesellschaftern einen informativen Service oder eine konkrete Prüfung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz.

Aktuelle Entscheidung des OLG Celle zum HydropowerINVEST IV

Ein Finanzanlagenvermittler wurde aufgrund eines Prospektfehlers in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle zu Schadensersatz und Rückabwicklung einer Beteiligung am Fonds Aquila HydropowerINVEST IV verurteilt. Die beklagte Vermittlungsfirma muss dem Kläger das investierte Kapital sowie entgangenem Gewinn Zug um Zug gegen Rückübertragung der Beteiligung zahlen. Konkret fehlten im Prospekt wesentliche Angaben zum Investorenkreis und zur Solvenz der Mitinvestoren. Diese Angaben waren nach Ansicht des OLG wesentlich, damit ein Anleger das Risiko einschätzen könne, „ob sich das Projekt überhaupt verwirklichen lassen würde“.

Nachdem das OLG Celle den Emissionsprospekt für fehlerhaft erachtete, war die Beklagte nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Darlegungs- und Beweislast, die Fehler erkannt und im Rahmen der Beratung richtig gestellt zu haben. Auch bei Prospektfehlern gilt die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens: Der Anleger hätte die Kapitalanlage nicht gezeichnet, wenn er über alle wesentlichen Risiken aufgeklärt worden wäre.

Allgemein liegt ein Prospektfehler vor, wenn Angaben im Prospekt falsch oder unvollständig sind. Der Anleger kann dann die Rückabwicklung der Kapitalanlage verlangen: Erstattung des Kaufpreises gegen Rückübertragung der Beteiligung.

Was bedeutet das Urteil für Sie als Anleger?

Das Urteil aufgrund des festgestellten Prospektfehlers betrifft alle Gesellschafter des Fonds. Es stärkt die Position aller Gesellschafter der HydropowerINVEST Fonds, da festgestellte Prospektfehler die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung von Schadensersatz enorm erhöhen. Das Ergebnis nach einer erfolgreichen Geltendmachung ist wie im Urteil des OLG Celle: Gesellschafter werden so gestellt, als hätten sie die Anlage nie erworben.

HydropowerINVEST IV: Anleger müssen Verjährung beachten

Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Falls Sie aktiv werden möchten, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen und nicht zuwarten, da Anmeldung und Verhandlung von Ansprüchen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

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